Recht auf körperliche Unversehrtheit? Freiheit der Person? Brief und Postgeheimnis? Freizügigkeit? Alles perdu, wenn es nach der Bundesregierung geht! Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits beschlossen und soll still und leise durch den Bundestag geschmuggelt werden.
Die Bundesregierung hat bekanntlich die Frist verstreichen lassen, Einspruch gegen die überarbeiteten Imternationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation zu erheben (achgut berichtete). Doch damit nicht genug: Bereits am 16. Juli hat das Bundeskabinett – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Weg für die IGV bereiten soll. Und dieses Gesetz hat es in sich. In Artikel 2 heißt es zum Beispiel im Wortlaut:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass dieser Artikel dem Erfordernis des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes entspreche. Dieser wiederum besagt: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ Im Grunde handelt es sich also bei Artikel 2 des neuen Gesetzes um eine Formalie: Wenn dieser nicht Genüge getan würde, könnten die IGV nicht greifen. Dennoch ist es erschütternd, den Artikel schwarz auf weiß zu lesen: Die Bundesregierung billigt ausdrücklich, dass durch die IGV Grundrechte eingeschränkt werden können! Insbesondere auch das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und das Grundrecht der Freiheit der Person!
Die Ausrufung der Notlage
Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums steht zu dem tiefgreifenden neuen Gesetz, das den vollständigen Titel „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ trägt, lediglich, dass sich die WHO-Vertragsstaaten nach einem zweijährigen Arbeitsprozess „im Nachgang der COVID-Pandemie“ bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften geeinigt hätten. Diese Änderungen der IGV würden nun gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz erforden, um in deutsches Recht verankert zu werden. Und wörtlich: „Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.“ Dieser letzte Satz ist mindestens irreführend. Wenn durch die IGV ausdrücklich Grundrechte eingeschränkt werden können, ist die staatliche Souveränität Deutschlands durchaus davon betroffen.
Brisant ist, dass in den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften, die erstmalig am 1. Januar 1971 in Kraft getreten sind, nun der Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt worden ist. Die Ausrufung einer solchen Notlage ermöglicht es dem WHO-Generaldirektor künftig, zeitlich befristete Empfehlungen zu geben. Diese Empfehlungen können z.B. die Überprüfung eines Impfnachweises, die Durchführung von Quarantänen und Einreisestopps umfassen. Jeder WHO-Mitgliedstaat verpflichtet sich durch die Annahme der IGV insbesondere dazu, bei unklaren Gesundheitsreignissen die WHO zu informieren und entsprechende von der WHO koordinierte Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, „Labordiagnostikkapazitäten“ bereitzuhalten sowie „Desinformation“ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken. Das Bundesgesundheitsministerium behauptet indes, dass die IGV-Änderungen die WHO und die Vertragsstaaten lediglich dabei unterstützen sollen, „schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren“.
Befugnis zur Verhängung des Ausnahmezustands
Auch der O-Ton von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken klingt denkbar harmlos: „Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglich sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.“
Ist den verantwortlichen Politikern tatsächlich nicht bewusst, dass sie der WHO verbindlich die Befugnis erteilen, über einen Ausnahmezustand in Deutschland entscheiden zu können? Dabei ist in der Einleitung zu dem neuen Gesetz wörtlich zu lesen: „Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden.“ Gäbe es Alternativen zu diesem Gesetz? Antwort: „Keine. Die Änderungen der IGV können innerstaatlich nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (BGBl. 2007 II S. 930) in Kraft gesetzt werden, da sie umfassend und grundlegender Art sind.“ Dem Kabinett ist also sehr wohl klar, dass die IGV „umfassend und grundlegender Art“ sind! Das neue Gesetz muss jetzt noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Quellen:
Pressemitteilung des BGM: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Gesetzentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/I/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdf
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

„Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können.“
Also solche Labore wie in Wuhan? Das konnte ja hervorragend „mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen“. Und das sollen wir jetzt auch tun?
Es ist doch logisch. Was man in D nur schwer durchbekommt, wo vielleicht der letzte unabhängige Richter noch ein Veto einlegen könnt, der letzte Abgeordnete mit Gewissen dieses einschaltet, das dümmste Wahlschaf den Wolf wittert, da muss eben die EU oder die UN helfen. Den Sozialismus in seinem Lauf …
Ich werde langsam müde. Was soll man denn auch noch alles sagen, schreiben oder tun? Warum steht der Souverän nicht auf und wehrt sich? Warum wird nicht zumindest bei den noch geheimen und freien Wahlen nicht anders entschieden? Man kann nur vermuten, dass die Mehrheit mit dieser Politik einverstanden ist und sie für gut befindet. Das muss man dann akzeptieren. Man ist Angehöriger einer Minderheit, der sich der demokratischen Mehrheit zu beugen hat und diese Politik akzeptieren muss. Ansonsten kann ich mir das Schweigen und Akzeptieren der Bevölkerung nicht erklären. Lehnt Euch zurück und genießt die Show.
@Bremmhuber Seppdem/„…dem Kapitalismus wohnt der Faschismus inne.“---Der Kapitalismus wurde seit Ende der 60er Jahre sukzessive aufgeweicht. Wir haben nur noch Staatskapitalimus nicht unähnlich dem chinesischem Vorbild. Kapitalismus, Freiheit und Demokratie bedingen sich gegenseitig. Von alldem ist nicht mehr viel übrig. Also geben Sie nicht dem Kapitalismus die Schuld sondern dessen Abschaffern.
Soviel zur Saga, das Grundgesetz schütze den Bürger der BRD vor dem Staat, und das Verfassungsgericht sei jene Institution, die über die Einhaltung des Grundgesetzes wachen würde. So besehen ist die Aufregung um die Nachbesetzung des Verfassungsgerichts entbehrlich. Daß da nun noch Richterinnen eingewebt werden, die u.a. bereits für Impfpflicht eingetreten sind, das erscheint geradezu passgenau. Stellt Euch schon mal in einer Reihe auf.
Falls das mal umgesetzt werden sollte, kann ich einen sehr heftigen Bürgerkrieg garantieren… ich bin ja als Geisel noch bedingt verwendungsfähig ;-)
@HJ Gille, das es gestern zu spät war, heute zu Matth. 10,34: „Entzweiungen um Jesu willen“: >>(34) Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, Frieden zu bringen auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern das Schwert. (35) Denn ich bin gekommen, den Menschen zu entzweien […].<< Denken Sie vielleicht mal darüber nach, was das WIRKLICH bedeuten könnte? Es handelt sich nicht um ein Schwert zum Töten/Morden. Es geht darum, dass der Glaube an Jesus Christus die Menschen entzweit: in Gläubige und Nichtgläubige. Die Gläubigen werden von den Nichtgläubigen befehdet, verleumdet, verspottet, persönlich beleidigt – im schlimmsten Fall ermordet. Umgekehrt hingegen passiert so etwas nur selten. Ihr eigenes oft unflätiges Benehmen z.B. mir als Christin gegenüber und Ihre Herabwürdigung der christlichen Lehre (z.T. extrem gotteslästerlich) ist ein klarer Beweis für die Richtigkeit der Feststellung, dass der Glaube an Jesus entzweit. Ich erlebe das oft genug, nicht nur auf der „Achse des Guten“, habe es in meiner eigenen Familie erlebt und so wird es weitergehen – und bis zur Kulmination immer schlimmer werden, wie uns in der Bibel prophezeit ist. Warum lassen sich Christen weltweit Diskriminierung, Diffamierung bis hin zu Folter und Tod gefallen? Würden Sie die Bibel kennen, wüssten Sie die Antwort. Noch ein Bibelvers zu Jesu Einstellung zum Schwert: Lukas 22 >>(50) Und einer von ihnen schlug nach dem Knecht des Hohenpriesters und hieb ihm sein rechtes Ohr ab. (51) Da sprach Jesus: Lasst ab! Nicht weiter! Und er rührte sein Ohr an und heilte ihn.<< An 15 Stellen im NT heilte Jesus Menschen, z.B. Matth.15,30 >>Und es kam eine große Menge zu ihm; die hatten bei sich Lahme, Blinde, Verkrüppelte, Stumme und viele andere […] und er heilte sie.<< Matth. 19,2 : >>> und eine große Menge folgte ihm, und er heilte sie dort.<< Das ist der „antik stalinistische Narziss“, über den Sie so lebensgefährlich ahnungslos schreiben.