Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Fachkräftesicherung „durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren“. Der Vorlage zufolge sollen künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene „Engpassberufe“ und die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, sollen entfallen. Allerdings sieht die Gesetzesvorlage die Möglichkeit vor, die Vorrangprüfung bei Veränderungen des Arbeitsmarktes kurzfristig wieder einzuführen.
Die bestehende Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Akademiker soll um eine analoge Regelung für Fachkräfte mit Berufsausbildung ergänzt werden. Diese neue Regelung soll für fünf Jahre befristet erprobt werden. Außerdem soll der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen erweitert und attraktiver gestaltet werden.