Spitzenreiter ist das Bundesinnenministerium mit 134 Accounts. Die Accounts, die von Vereinen und Unternehmen betrieben werden, die der Kontrolle durch den Bund unterliegen, sind dabei nicht eingerechnet.
Die Bundesregierung betreibt 415 Accounts in den sogenannten Sozialen Medien, Antwort (20/2417) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1951) hervorgeht, meldet bundestag.de. Spitzenreiter sei das Bundesinnenministerium (BMI) mit 134 Accounts, von denen zwei den Angaben zufolge inaktiv seien. Es folgten das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) mit 54 Accounts, das Bundesgesundheitsministerium mit 35, das Auswärtige Amt und das Bundesfamilienministerium mit jeweils 27, das Bundesumweltministerium (BMUV) mit 26 und das Bundeswirtschaftsministerium mit 22 Accounts. Auf den weiteren Plätzen rangierten das Bundesverkehrsministerium mit 18, das Bundesfinanzministerium (BMF) mit 14, das Bundesjustizministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium mit jeweils elf, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit neun, das Bundesbauministerium mit sechs, das Bundesarbeits- und -sozialministerium und das Bundespresseamt mit jeweils fünf, das Bundesentwicklungsministerium mit vier, das Bundesbildungs- und -forschungsministerium mit drei, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und der Bundesnachrichtendienst (BND) mit jeweils zwei Accounts.
Alle Genannten seien auf YouTube, Twitter, Facebook und Instagram vertreten mit folgenden Ausnahmen: Beim Landwirtschafts- und beim Bauministerium, bei der Integrationsbeauftragten und beim BND fehle Facebook, beim Bildungs- und Forschungsministerium und bei der Integrationsbeauftragten YouTube und beim BND Twitter. Dafür hätten das BMF und das BMVg einen Snapchat-Account, das BMI, das BMUV und das Gesundheitsministerium einen Telegram-Account und Letzteres verfüge darüber hinaus über einen TikTok-Account.
Die Antwort der Bundesregierung enthalte darüber hinaus eine Anlage mit einer Liste von Accounts, die von Vereinen und Unternehmen betreiben würden, die der Kontrolle durch den Bund unterlägen.