Marvin Wank / 24.09.2019 / 11:00 / Foto: EPP / 38 / Seite ausdrucken

Bundesrat: „Verunglimpfung“ von EU-Symbolen unter Strafe

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, nachdem das Verunglimpfen der EU-Flagge oder -Hymne mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll. Der Entwurf geht auf eine Initiative des sächsichen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) zurück und wird jetzt an den Bundestag weitergereicht. Stimmt auch dieser zu, tritt das Gesetz in Kraft. Bislang standen die Symbole der Europäischen Union im Gegensatz zu den Hoheitssymbolen souveräner Nationen unter keinem besonderen Schutz.

Aus liberaler Sicht ist das Gesetz abzulehnen. Symbole von Staaten sollten unter keinem stärkeren Schutz stehen als jegliche anderen Symbole. Wer die EU-Flagge abfackeln will, sollte das mit ihr genauso anstellen dürfen, wie mit der Flagge von Frankreich, Deutschland, Russland und dem Firmenlogo von McDonald’s. Das Verbot der „Verunglimpfung“ ist ein Ausdruck des Unterdrückungsanspruchs des Staates gegenüber seinen Bürgern. Und die EU ist wirklich gut im Unterdrücken.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Jugend- und Schülerblog Apollo-News

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Leserpost

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Michael Hoffmann / 24.09.2019

Wandert man auch drei Jahre in den Knast, wenn man die Partitur von Beethovens Neunter ölffentlich verbrennt?

Elke Schmidt / 24.09.2019

Da hat die Kanzlerin 2013 bei der Wahlfeier ja noch mal riesiges Glück gehabt, dass sie nur die deutsche Fahne in die Ecke geworfen hat. Schade eigentlich, uns wäre mit drei Jahren Knast eine Menge erspart geblieben.

Ko. Schmidt / 24.09.2019

Wenn Merkel also die EU-Flagge wegwerfen würde, gäbe das drei Jahre?

Armin Reichert / 24.09.2019

Bei der nächsten EU-Wahl wird das Sternenbanner brennen. Versprochen!

Steffen Rascher / 24.09.2019

Das ich das noch erleben darf.  Wo ist mein FDJ Hemd und wenn ich es finden sollte, passt es dann noch.

Karsten Dörre / 24.09.2019

Keine gute Idee, das öffentliche Abfackeln von EU-Symbolen zu befürworten. Wer das macht, kann auch gleich sagen, die Entscheidungen von mehreren hundert Millionen Europäern per EU-Wahlen sei abzulehnen.

W.Mayer / 24.09.2019

..und für die Beschimpfung mit “Du grüngewaschener CDU-Wähler” gibt´s 50 Peitschenhiebe .. auf dem Dorfplatz.

Marc Bernard / 24.09.2019

<<Das Verbot der „Verunglimpfung“ ist ein Ausdruck des Unterdrückungsanspruchs des Staates gegenüber seinen Bürgern. Und die EU ist wirklich gut im Unterdrücken.>> Da haben Sie mal schön recht, Herr Wank! Man sieht immer wieder, wohin die Reise geht: EUdSSR. Bald essen wir nicht mehr mit Messer und Gabel, sondern mit Hammer und Sichel!

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