Marvin Wank / 24.09.2019 / 11:00 / Foto: EPP / 38 / Seite ausdrucken

Bundesrat: „Verunglimpfung“ von EU-Symbolen unter Strafe

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, nachdem das Verunglimpfen der EU-Flagge oder -Hymne mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll. Der Entwurf geht auf eine Initiative des sächsichen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) zurück und wird jetzt an den Bundestag weitergereicht. Stimmt auch dieser zu, tritt das Gesetz in Kraft. Bislang standen die Symbole der Europäischen Union im Gegensatz zu den Hoheitssymbolen souveräner Nationen unter keinem besonderen Schutz.

Aus liberaler Sicht ist das Gesetz abzulehnen. Symbole von Staaten sollten unter keinem stärkeren Schutz stehen als jegliche anderen Symbole. Wer die EU-Flagge abfackeln will, sollte das mit ihr genauso anstellen dürfen, wie mit der Flagge von Frankreich, Deutschland, Russland und dem Firmenlogo von McDonald’s. Das Verbot der „Verunglimpfung“ ist ein Ausdruck des Unterdrückungsanspruchs des Staates gegenüber seinen Bürgern. Und die EU ist wirklich gut im Unterdrücken.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Jugend- und Schülerblog Apollo-News

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Thomas Taterka / 24.09.2019

Eine großartige Idee und wahrscheinlich nicht wiederkehrende historische Chance wird zu Schande geritten durch unfähige Rücksichtslosigkeit und die, die das zuerst bemerken, sollen die Schnauze halten, bis die Erkenntnis noch den letzten selbstvergessenen Trottel endlich erreicht haben wird. Schöne Demokratie!

Dieter Sadroschinski / 24.09.2019

Ein neuer Gessler-Hut wird von den Machthabern inthroniert. Alle haben sich in Ehrfurcht vor den Segnungen des Verwaltungsmolochs EU-dssR zu verneigen. Und Kritik wird als Majestätsbeleidigung bestraft. henrik M. Broder: “Überdachen und ´geschlossene Anstalt´ draufschreiben!”

von Kullmann / 24.09.2019

Die EU ist kein Staat. Was wird verunglimpft, wenn man sich mit einem EU Symbol etwas abwischt. Das Abgewischte? Sind Symbole nicht auch Gebrauchsgegenstände zum Wohlverhalten und zur Sauberkeit? Was ist, wenn man mit der deutschen Flagge etwas wischt und danach erst mit der EU Flagge, Muss man die EU Flagge zuerst nehmen, oder darf sie nicht so schmutzig werden wie die deutsche? Wischen oder anbeten, das ergibt Fragen an das Gesetz, ob Wischen oder Anbeten verunglimpft.

Hermann Lorenz / 24.09.2019

Was da für ein Stofftuch hoch oben flattert ist mir egal. Es ist nur ein Stück Stoff. Das Gesetz wird mich nicht tangieren, da ich Sachbeschädigung ablehne.  Wie man einem Stück Stoff soviel Bedeutung bei messen kann. Man könnte daraus eine wärmende Decke machen was deren Wert erhöhen würde. Die Erfindung der Symbolik gehört in den Bereich der Kunst. Künstlich ist es eher, was da konstruiert wird. Mache doch jeder seine eigene Fahne.

Ilona G. Grimm / 24.09.2019

@Daniel Gildenhorn: Brennende Israel-Flaggen sind doch nur “Symbolflaggen”. Die darf man abfackeln. Wie das mit EU-Symbolflaggen aussähe, möchte ich nicht orakeln.

Karla Kuhn / 24.09.2019

Es wird HÖCHSTE   ZEIT für ein GESETZ, das die DEUTSCHE NATIONSALHYMNE und die DEUTACHLANDFAHNE unter SCHUTZ stellen !  Es sind die beiden Symbole unseres Deutschen Volkes und wir das Volk haben darauf ein Recht !  Was aber würde passieren , wenn die EU zusammenbrechen würde ?? Ich hätte lieber wieder ein EWG, kleiner und effektiv !  Aber WARUM wird nicht gegen die Farce ermittelt, mit der Frau Leyen an die EU Macht gekommen ist ? Wird gegen die Berateraffaire dieser Frau auch weiter ermittelt ? Tja, wenn man seiner Sache nicht sicher ist, was es wahrscheinlich im Fall der EU ist, muß eben ein Gesetz her, um die Kritiker mundtot zu machen, jedenfalls seh ich das so.  Diese EU wird wahrscheinlich sich selber immer mehr ins Abseits stellen mit ihren Gesetzen. Soll uns jetzt mit diesem Gesetzt VERORDNET werden, daß wir Hymne und Fahne zu achten und möglichst noch zu lieben haben ? Das wurde im UNTECHTSSTAAT DDR auch versucht aber zum Glück ERFOLGLOS !!  Dabei hat die DDR Hymne mir gut gefallen, vor allem der TEXT hat es in sich !  Im Prinzip ist mir das Gesetz schnurz, ich kenne bis heute weder Hymne noch Fahne !  “Das Verbot der „Verunglimpfung“ ist ein Ausdruck des Unterdrückungsanspruchs des Staates gegenüber seinen Bürgern. Und die EU ist wirklich gut im Unterdrücken.”  ABSOLUT RICHTIG ! Für mich wäre viel wichtiger daß die z. B. VERBRENNUNG und Verunglimpfung der ISRAELISCHEN FAHNE unter Stafe gestellt wird, falls noch nicht geschehen. Die EU ist ein Konstrukt von Staaten, die gar nicht zusammen passen, weder kulturell, noch finanziell,  was bereits RISSE durch den Brexit erhalten hat. Bin gespannnt, wann der nächste ...XIT folgt .

Dr. Stefan Maier / 24.09.2019

Ist doch wunderbar. Die neue Sowjetunion zeigt ihr antidemokratisches und antifreiheitliches Gesicht. Bitte mehr davon, umso schneller ist diese Organisation am Ende.

Gerhard Hotz / 24.09.2019

Typisch. In den USA darf man die Nationalflagge öffentlich verbrennen oder auf dieser herumtrampeln. Das hat keine Konsequenzen und kommt ab und zu auch vor.

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