Marvin Wank / 24.09.2019 / 11:00 / Foto: EPP / 38 / Seite ausdrucken

Bundesrat: „Verunglimpfung“ von EU-Symbolen unter Strafe

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, nachdem das Verunglimpfen der EU-Flagge oder -Hymne mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll. Der Entwurf geht auf eine Initiative des sächsichen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) zurück und wird jetzt an den Bundestag weitergereicht. Stimmt auch dieser zu, tritt das Gesetz in Kraft. Bislang standen die Symbole der Europäischen Union im Gegensatz zu den Hoheitssymbolen souveräner Nationen unter keinem besonderen Schutz.

Aus liberaler Sicht ist das Gesetz abzulehnen. Symbole von Staaten sollten unter keinem stärkeren Schutz stehen als jegliche anderen Symbole. Wer die EU-Flagge abfackeln will, sollte das mit ihr genauso anstellen dürfen, wie mit der Flagge von Frankreich, Deutschland, Russland und dem Firmenlogo von McDonald’s. Das Verbot der „Verunglimpfung“ ist ein Ausdruck des Unterdrückungsanspruchs des Staates gegenüber seinen Bürgern. Und die EU ist wirklich gut im Unterdrücken.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Jugend- und Schülerblog Apollo-News

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Leserpost

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armin wacker / 24.09.2019

Die Fahne der EU wird doch schon beim Hissen verunglimpft.

Gert Köppe / 24.09.2019

So will man wohl die EU-Diktatur beliebt machen, mit Zwang und Strafe? Diese Narren!

Hans-Peter Dollhopf / 24.09.2019

Ein junger PFC der MP erzählt einmal während einer gemeinsamen Nachtschicht seine Ansichten und dabei fiel der Spruch ‘well, no one shits in the corner where he sleeps’. Wenn die EU unter Strafandrohung davor beschützt werden muss, dass man auf sie scheißt, dann sagt das schon etwas aus über ihre negative Bedeutung. Es sagt aus, dass klar ist, dass sie kein Mittel zum Leben ist, sondern dass die Schädlichkeit ihrer “Dienste” und “Angebote”, die sie aufzwing, wahrzunehmen sind. Und so ist es ja auch.

Mike Loewe / 24.09.2019

Da fallen mir doch die muslimischen Zuwanderer ein, von denen manche so gerne ihre deutschen Gastgeber als Kartoffeln, Hunde oder schlimmeres bezeichnen. Und die einhellige Meinung der Politik, es könne niemals Rassismus sein, egal wie derb die Mehrheitsgesellschaft beleidigt wird. Irgendwie widersprüchlich, wenn nun das Beleidigen der EU plötzlich strafbar werden soll, oder?

Gabriele Kremmel / 24.09.2019

Mir wäre lieber ein Gesetz, das die Verschreckung der Bevölkerung unter Strafe stellt, so wie es in der Schweiz eins gibt. Dann könnte man die Klimaapokalypsepropheten anzeigen.

Manfred Kuhlmann / 24.09.2019

Bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, also z.B. das Beschmeißen mit Kot von Bäumen nach einem Platzverweis oder das sich wehren an einer Unfallstelle gegen die zwangsweise Durchsetzung eines Platzverweises, damit der Notarzt/Rettungssanitäter seine Arbeit verrichten kann, hat das gleiche Strafmaß von bis zu drei Jahren. Die Strafandrohung ist also die Gleiche wie das Bespucken der Partitur von Beethovens Ode an die Freude. Die Rangfolge der Wertigkeit von Strafandrohungen kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Arnauld de Turdupil / 24.09.2019

Die einzige mir geläufige EU-Fahne ist jene von Herrn Jean-Claude Juncker - nach der Einnahme seiner Ischias-Medizin.

maciste rufus / 24.09.2019

maciste grüßt euch. man mag darüber streiten, ob die fahne der eu den bisherigen status nationaler staatlicher symbole beanspruchen darf, indes sollten die saturierten bürgerlichen kräfte mit einer legitimation von bilderstürmereien über den umweg einer nivellierung der staatlichen symbolik mit privat- und firmenlogos vorsichtig sein:  die politisch-sittliche respekt- und haltlosigkeit des egalitären demokratismus zerstört gerade die bürgerliche parlamentarische demokratie - und die wirklich radikalen kräfte haben die politische bühne noch gar nicht betreten… battle on.

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