Der frühere Weimarer Familienrichter wurde wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe einschließlich Entzug des Richteramts verurteilt weil er 2021 aus Gründen des Kindeswohls den Maskenzwang an zwei Schulen aufheben wollte.
Der Bundesgerichtshof hat gestern die Verurteilung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar wegen angeblicher Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Dettmar hatte bekanntlich als Familienrichter am Amtsgericht Weimar im April 2021 in einem Kindeswohlverfahren per einstweiliger Anordnung die Aufhebung Maskenzwangs für Kinder an zwei Weimarer Schulen angeordnet. Daraufhin kümmerten sich die Verantwortlichen für die Durchsetzung der Corona-Zwangsmaßnahmen sofort um die Außerkraftsetzung von Dettmars Anordnung. Gegen den Amtsrichter selbst wurde straf- und disziplinarrechtlich vorgegangen.
Im August 2023 verurteilte ihn das Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dettmar focht dieses Urteil an. Gestern hat der Bundesgerichtshof das Urteil allerdings bestätigt, was auch automatisch zum Verlust des Beamtenstatus führt. Sein Richteramt darf Dettmar damit nicht mehr ausüben. Das Urteil ist nun rechtskräftig, allerdings könnte Dettmar dagegen noch eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Dass der nunmehr Ex-Familienrichter stets betont hatte, dass es ihm nur um das Kindeswohl gegangen wäre, habe die Vorsitzende BGH-Richterin nach Medienberichten mit dem Satz „Der Wunsch, das Richtige und Gerechte zu tun, schließt eine Rechtsbeugung nicht aus.“ kommentiert.
Das mag sein, aber es gibt dennoch viele juristische Argumente, die gegen den Rechtsbeugungsvorwurf gegen Dettmar sprechen. Mehr dazu finden Sie hier, hier und hier.