Im juristischen Streit um die Bestellung von FFP2-Masken soll der Bund insgesamt etwa 26 Millionen Euro an die Lieferanten zahlen, meldet deutschlandfunk.de. Diese Entscheidung habe das Bonner Landgericht bekannt gegeben. In mehreren Prozessen sei es um Masken gegangen, die zu Beginn des Corona-Ausnahmezustands vom Bund bestellt, aber nicht bezahlt wurden. Begründet worden sei dies mit einer angeblich mangelnden Qualität. Die vom Bund vorgelegten entsprechenden Gutachten habe das Landgericht nun für nicht aussagekräftig erklärt. Teilweise gehe aus ihnen nicht einmal hervor, ob die Masken überhaupt getestet worden seien, habe es geheißen.
Bei einigen der Entscheidungen handele es sich um sogenannte Vorbehaltsurteile des Gerichts, die nach der Sichtung von Urkunden erfolgen, aber noch nicht die endgültige Entscheidung darstellen würden. Hier könnten noch Zeugen oder Sachverständige zu Wort kommen. Seit dem vergangenen Jahr seien beim Bonner Landgericht mehr als 100 Klagen eingereicht worden, um den Bund zur Bezahlung von Masken zu zwingen. Weitere Quellen: faz.net und merkur.de.