Die monatlichen Bedarfssätze sinken - je nach Familienkonstellation, Alter und Unterbringung - um 13 bis 19 Euro im Vergleich zum laufenden Jahr.
Die neuen Sätze wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Alleinstehende erhalten demnach ab Januar 441 statt 460 Euro im Monat. Bei Paaren, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, bekommen die Partner künftig jeweils 397 statt 413 Euro.
Die Regelbedarfe für die Sozialleistungen werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hätte es für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger im laufenden Jahr eigentlich auch Kürzungen geben müssen. Weil aber der Bestandsschutz Kürzungen verbietet, gibt es bei Bürgergeld und Sozialhilfe im kommenden Jahr eine Nullrunde.
Aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) greift dieser Bestandsschutz für das Asylbewerberleistungsgesetz aber nicht, so dass hier Kürzungen möglich sind. So steht es in der Anpassungsverordnung aus dem Arbeitsministerium.
(Quelle: Dts-Nachrichten)