Manfred Haferburg / 22.09.2017 / 18:42 / Foto: Chrislb / 26 / Seite ausdrucken

Bürgschaften: Gut sein soll nix mehr kosten

In den Jahren 2013/14 haben zahlreiche Bürger für syrische Flüchtlinge gebürgt, um ihnen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Jetzt verlangen die Jobcenter von ihnen die entstandenen Sozial-Kosten zurück.

Eine Bürgschaft ist in § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Man spricht deshalb auch von „BGB-Bürgschaft“. Demnach handelt es sich dabei um einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung. In diesem Vertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger, dass er für aktuelle, zukünftige oder bedingte Verbindlichkeiten des Schuldners einsteht und dafür mit seinem eigenen gesamten Vermögen haftet.

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) fordert nun von der Bundesregierung eine finanzielle Entlastung für Helfer, die für Flüchtlinge gebürgt haben. Wer im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 und 2014 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben habe, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, müsse vollständig von Folgekosten verschont werden.

Die Übernahme von Verantwortung und moralisches sowie ethisches Handeln werden in dieser Situation bestraft, nicht gefördert“, kritisierte Stamp. Dies stelle „ein handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem“ dar. „Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass unterstellt wird, die Bürgen – als juristische Laien – hätten sich dieser zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht bewusst sein müssen“.

Wird jemand "bestraft", wenn er die Konsequenzen einer eigenverantwortlichen Entscheidung tragen muss, so wie es im Gesetz vorgesehen ist? Will ein Minister der Rechtsstaatspartei FDP die geltende Gesetzeslage rückwirkend ändern? Gilt die Forderung auch für andere Bürgschaften, die man unter „ethischem Handeln“ einordnen könnte? Und was wird aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 GG?

Anmerkung: Die Achse hat mit mehreren Beiträgen schon frühzeitig hier und hier darauf hingewiesen, welche Risiken solche Bürgschaften beinhalten.

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Detlef Dechant / 22.09.2017

Ich kann da nur zustimmen. Nicht nur auf der Achse des Guten wurde auf das Risiko hingewiesen. Wir haben auch im Freundeskreis damals das Thema diskutiert, das ja nicht neu war. Schon vorher gab es solche Bürgschaften (für Umsiedler aus dem Osten und Balkanflüchtlinge), es waren zwar nur Einzelfälle, aber es gab da auch entsprechende Klagen, um Bürgende zur Kasse zu bitten. Auch verschiedene Medien berichteten darüber. Das Risoko war also bekannt. Wer somit eine solche Bürgschaft für syrische Flüchtlinge abgeschlossen hat, handelte nicht gut- und leichtgläubig, sondern dumm. Und Dummheit wird nun einmal bestraft! Obwohl FDP-Mitglied und auch -wähler, muss ich Stamp energisch wiedersprechen. Ich kann nicht auf der einen Seite mehr Verantwortung für den Einzelnen fordern und nun ihn daraus entlassen. Es darf da keine Ausnahmen geben! Handeln nicht auch Partner oder Eltern ethisch, wenn sie für ihre Angehörigen Bürgen? Und - müssen die im dann nicht doch zahlen? Wo ziehe ich die Grenze der tatsächlichen Haftung und wer entscheidet, wieviel Ethik es braucht, um von einer Bürgschaft befreit zu werden?

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