In den Jahren 2013/14 haben zahlreiche Bürger für syrische Flüchtlinge gebürgt, um ihnen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Jetzt verlangen die Jobcenter von ihnen die entstandenen Sozial-Kosten zurück.
Eine Bürgschaft ist in § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Man spricht deshalb auch von „BGB-Bürgschaft“. Demnach handelt es sich dabei um einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung. In diesem Vertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger, dass er für aktuelle, zukünftige oder bedingte Verbindlichkeiten des Schuldners einsteht und dafür mit seinem eigenen gesamten Vermögen haftet.
Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) fordert nun von der Bundesregierung eine finanzielle Entlastung für Helfer, die für Flüchtlinge gebürgt haben. Wer im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 und 2014 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben habe, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, müsse vollständig von Folgekosten verschont werden.
„Die Übernahme von Verantwortung und moralisches sowie ethisches Handeln werden in dieser Situation bestraft, nicht gefördert“, kritisierte Stamp. Dies stelle „ein handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem“ dar. „Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass unterstellt wird, die Bürgen – als juristische Laien – hätten sich dieser zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht bewusst sein müssen“.
Wird jemand "bestraft", wenn er die Konsequenzen einer eigenverantwortlichen Entscheidung tragen muss, so wie es im Gesetz vorgesehen ist? Will ein Minister der Rechtsstaatspartei FDP die geltende Gesetzeslage rückwirkend ändern? Gilt die Forderung auch für andere Bürgschaften, die man unter „ethischem Handeln“ einordnen könnte? Und was wird aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 GG?
Anmerkung: Die Achse hat mit mehreren Beiträgen schon frühzeitig hier und hier darauf hingewiesen, welche Risiken solche Bürgschaften beinhalten.
Beitragsbild: Chrislb CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

"....müsse vollständig von Folgekosten verschont werden...." Das ist RECHTSBEUGUNG ², der Mann ist untragbar und so einer will Politik mitgestalten ? Merkel öffnet die Grenzen und Stamp will jetzt mit zweierlei Maß messen ?? Ich kann nur hoffen, daß der Albtraum bald vorüber ist. Das ist ja nicht zu fassen. Wer bürgt, egal für wen MUß dafür gerade stehen.wenn ein Bürge sich vorher nicht kundig gemacht hat, ist es sein Problem, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn ihm von einem Amt versichert wurde, daß er nicht zahlen muß, falls Zahlungsunfähigkeit des Schuldners besteht, ist es ebenfalls sein Problem. Dann mache ich mich bei einer kompetenten Stelle, Anwalt oder Rechtsabt. der Verbraucherberatung kundig und glaube nicht jeden Mist. Ja, Gutmensch sein ist leicht aber die Konsequenzen zu tragen eben nicht eben nicht. Dann soll der Steuerzahler wieder aufkommen, nee. SO NICHT !!
Und nun sollen die Steuerzahler für diese privaten Entscheidungen eine Bürgschaft zu übernehmen aufkommen? Sollten die Bürgen nicht in der Lage gewesen sein zu wissen, was sie dort unterzeichnen und daher von ihren aus den Bürgschaften entstandenen Schulden entlassen werden, bitte ich um die Prüfung einer Vormundschaft. Denn wer nicht mündig genug ist für die freiwillig eingegange Bürgschaft die Verantwortung zu übernehmen, ist eventuell auch nicht reif genug andere Rechtsgeschäfte zu tätigen.
Wer eine solche Bürgschaft eingeht, ist selber schuld und muss auch dafür einstehen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Ich habe mal gelernt - schreib' hin, scheib' her, schreib' niemals quer (Wechsel) - Bürgen musst du würgen (Bankpraxis) Bürgschaften werden verlangt, wenn sonst niemand bereit ist, das finanzielle Risiko einzugehen. Wenn weder Banken, noch der Staat dieses Risiko übernehmen, warum sollte es der Einzelne tun? Der Kopf ist zum Denken da.
Unter „Übernahme von Verantwortung" verstehe ich, dass ich für eigenes Handeln oder Nicht-Handeln einstehen muss. Aber Verantwortung wird ja seit spätestens 1968 anders definiert. Konnte man bei der RAF wenigstens noch eine amorphe Gruppe vermuten, unterzeichneten spätere Terroristen nur noch mit stets wechselnden Fantasiebezeichnungen - so auch beim G20-Gipfel in Hamburg. Aber auch Manager und Politiker behaupten, Verantwortung zu tragen - übernehmen jedoch nicht die daraus erwachsenden Konsequenzen. Im schlimmsten Fall lassen sie ihren Job sausen und verabschieden sich mit Millionenabfindungen oder einem lukrativen Job in staatlichen Unternehmen - oder bei der EU.
Und der Mann will ein Liberaler sein? Er sollte sich ggf. mal damit auseinandersetzen, was das bedeutet. Stichwort: Eigenverantwortung. Ich werde all diese Äußerungen von angeblichen Liberalen bei meiner Einschätzung der Partei FDP berücksichtigen. Vor allem am Sonntag.
Auf nichts kann man sich mehr verlassen! Ein FDP-Mann empfiehlt die Weitergabe persönlicher Verantwortung an den Staat! Und wie würdelos ist das Verhalten der sog. Bürgen. Sowas kommt von sowas: wenn der Staat protektionistisch und überregulierend infantilsiert!