Vielleicht wird demnächst noch das Gefühlsrecht eingeführt, damit sich Bürgen wieder lohnt. Dann aber bitteschön für alle!
Der gutbezahlte (Neid, gel?) Integrationsminister Stamp hat recht. Die Bürgen sind infantil, beseelt vom Glauben Gutes zu tun, berauscht von der eigenen Güte und trotzig gegenüber den Menschen, die es wagen, ihren Verstand zu gebrauchen. Erinnert mich an Omis, die eine Arche Noah bauen und 40 Katzen in ihrer zwei-Zimmer-Wohnung beherbergen. Wir dürfen die Menschen nicht dafür bestrafen, dass sie ein XXL-Herz haben.
“Teddybären-werfen” ist das eine, - eine Bürgschaft eingehen ist etwas anderes. Wenn Sie sich also “exponiert” zur Übernahme einer Bürgschaft entschieden haben, dann haben Sie auch rechtlich dafür einzustehen ! Fertig ! Dass es da eine Bundesregierung giebt deren Stellen einen möglichen Verantwortungs-Umfang und mögliche Auswirkungen verschleiert haben, ist etwas anderes. Also - kein Euro von meinem Steuergeld für die Entschädigung Ihrer Hofart / Selbstgefälligkeit. Verklagen Sie gefälligst den Täuscher aus der Regierung ! Beste Grüße L.H.
“....müsse vollständig von Folgekosten verschont werden….” Das ist RECHTSBEUGUNG ², der Mann ist untragbar und so einer will Politik mitgestalten ? Merkel öffnet die Grenzen und Stamp will jetzt mit zweierlei Maß messen ?? Ich kann nur hoffen, daß der Albtraum bald vorüber ist. Das ist ja nicht zu fassen. Wer bürgt, egal für wen MUß dafür gerade stehen.wenn ein Bürge sich vorher nicht kundig gemacht hat, ist es sein Problem, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn ihm von einem Amt versichert wurde, daß er nicht zahlen muß, falls Zahlungsunfähigkeit des Schuldners besteht, ist es ebenfalls sein Problem. Dann mache ich mich bei einer kompetenten Stelle, Anwalt oder Rechtsabt. der Verbraucherberatung kundig und glaube nicht jeden Mist. Ja, Gutmensch sein ist leicht aber die Konsequenzen zu tragen eben nicht eben nicht. Dann soll der Steuerzahler wieder aufkommen, nee. SO NICHT !!
Und nun sollen die Steuerzahler für diese privaten Entscheidungen eine Bürgschaft zu übernehmen aufkommen? Sollten die Bürgen nicht in der Lage gewesen sein zu wissen, was sie dort unterzeichnen und daher von ihren aus den Bürgschaften entstandenen Schulden entlassen werden, bitte ich um die Prüfung einer Vormundschaft. Denn wer nicht mündig genug ist für die freiwillig eingegange Bürgschaft die Verantwortung zu übernehmen, ist eventuell auch nicht reif genug andere Rechtsgeschäfte zu tätigen.
Wer eine solche Bürgschaft eingeht, ist selber schuld und muss auch dafür einstehen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Ich habe mal gelernt - schreib’ hin, scheib’ her, schreib’ niemals quer (Wechsel) - Bürgen musst du würgen (Bankpraxis) Bürgschaften werden verlangt, wenn sonst niemand bereit ist, das finanzielle Risiko einzugehen. Wenn weder Banken, noch der Staat dieses Risiko übernehmen, warum sollte es der Einzelne tun? Der Kopf ist zum Denken da.
Unter „Übernahme von Verantwortung” verstehe ich, dass ich für eigenes Handeln oder Nicht-Handeln einstehen muss. Aber Verantwortung wird ja seit spätestens 1968 anders definiert. Konnte man bei der RAF wenigstens noch eine amorphe Gruppe vermuten, unterzeichneten spätere Terroristen nur noch mit stets wechselnden Fantasiebezeichnungen - so auch beim G20-Gipfel in Hamburg. Aber auch Manager und Politiker behaupten, Verantwortung zu tragen - übernehmen jedoch nicht die daraus erwachsenden Konsequenzen. Im schlimmsten Fall lassen sie ihren Job sausen und verabschieden sich mit Millionenabfindungen oder einem lukrativen Job in staatlichen Unternehmen - oder bei der EU.
Und der Mann will ein Liberaler sein? Er sollte sich ggf. mal damit auseinandersetzen, was das bedeutet. Stichwort: Eigenverantwortung. Ich werde all diese Äußerungen von angeblichen Liberalen bei meiner Einschätzung der Partei FDP berücksichtigen. Vor allem am Sonntag.
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