Manfred Haferburg / 22.09.2017 / 18:42 / Foto: Chrislb / 26 / Seite ausdrucken

Bürgschaften: Gut sein soll nix mehr kosten

In den Jahren 2013/14 haben zahlreiche Bürger für syrische Flüchtlinge gebürgt, um ihnen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Jetzt verlangen die Jobcenter von ihnen die entstandenen Sozial-Kosten zurück.

Eine Bürgschaft ist in § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Man spricht deshalb auch von „BGB-Bürgschaft“. Demnach handelt es sich dabei um einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung. In diesem Vertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger, dass er für aktuelle, zukünftige oder bedingte Verbindlichkeiten des Schuldners einsteht und dafür mit seinem eigenen gesamten Vermögen haftet.

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) fordert nun von der Bundesregierung eine finanzielle Entlastung für Helfer, die für Flüchtlinge gebürgt haben. Wer im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 und 2014 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben habe, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, müsse vollständig von Folgekosten verschont werden.

Die Übernahme von Verantwortung und moralisches sowie ethisches Handeln werden in dieser Situation bestraft, nicht gefördert“, kritisierte Stamp. Dies stelle „ein handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem“ dar. „Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass unterstellt wird, die Bürgen – als juristische Laien – hätten sich dieser zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht bewusst sein müssen“.

Wird jemand "bestraft", wenn er die Konsequenzen einer eigenverantwortlichen Entscheidung tragen muss, so wie es im Gesetz vorgesehen ist? Will ein Minister der Rechtsstaatspartei FDP die geltende Gesetzeslage rückwirkend ändern? Gilt die Forderung auch für andere Bürgschaften, die man unter „ethischem Handeln“ einordnen könnte? Und was wird aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 GG?

Anmerkung: Die Achse hat mit mehreren Beiträgen schon frühzeitig hier und hier darauf hingewiesen, welche Risiken solche Bürgschaften beinhalten.

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Leserpost

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Marcel Seiler / 23.09.2017

Durch die Entwicklung des Sozialstaats hat Deutschland das Gefühl für Selbstverantwortung verloren. Die Menschen benehmen sich wie Kinder, die das Mündel des Staates sind. Und der Staat unterstützt dieses Verhalten, gibt es ihm doch jede Menge Macht.

Barbara Markert / 23.09.2017

Dass das bekannt sein sollte, kann ich nur bestätigen: Wir hatten ein ehemaliges Au-Pair aus dem ehemaligen Ostblock, das uns ans Herz gewachsen war, eingeladen, uns zu besuchen. Das konnten wir (7-köpfige Familie) gerade noch stemmen; eine andere, die uns mit ihrem Mann besuchen kommen wollte, durften wir nicht aufnehmen: dafür hatte unsere Familie laut LRA definitiv nicht die Voraussetzungen, obwohl wir bereit gewesen wären, ihren 4-wöchigen Aufenthalt bei uns samt Versicherung zu zahlen.

Gustav Löwenkranz / 23.09.2017

Ich bin dann mal “Gutmensch”... solange die anderen die Rechnung übernehmen ;-)

Hartmut Laun / 23.09.2017

Wie bei de Banken und großen Konzerne: Gewinne privatisieren, die Pleite sozialisieren. Hier die Anerkennung und das gute Gewissen privatisieren, aber die Kosten sozialisieren.

Franck Royale / 23.09.2017

Hier soll also wieder mit der schweren deutschen Moralkeule bestehendes Recht gebeugt und “ethisches Handeln” auf bestimmte “Menschengruppen” begrenzt werden: Glück für den “edlen Flüchtling”, Pech für die, “die schon länger hier leben.”. Und das ausgerechnet von der FDP!

Jochen Ernst / 23.09.2017

Vielleicht sollte jemand Minister Joachim Stamp die Bedeutung der Worte “Übernahme von Verantwortung” mal erklären. Im Gegensatz zu den Plenarsälen muss man im realen Leben die Verantwortung tragen, mit der man sich übernommen hat.

Stefan Zorn / 23.09.2017

Das Gesetz muss täglich neu interpretiert werden. Wie sonst könnte Frau Merkel immer noch an der Macht sein?

Stephan Jankowiak / 23.09.2017

Nachtrag: Ich habe prompt eine Antwort des cc gesetzten Christian Lindner erhalten, die ich nicht zurückhalten möchte und deren Inhalte die Vorwürfe Richtung Hr. Stamp m.E. stark relativieren: “Guten Tag, bereits vor der großen Flüchtlingswelle gab es humanitäre Aufnahmeprogramme für syrische Kriegsflüchtlinge. Diese waren teilweise daran gebunden, dass für entstehende Kosten durch Personen in Deutschland gebürgt wird. Den Bürgern aus Nordrhein-Westfalen wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung offiziell vermittelt, dass die Bürgschaft mit der Anerkennung als Flüchtling endet, dass heißt, es war mit einem Bürgschaftsrahmen bis zum Ende des Verfahrens zu rechnen. Diese Auffassung der damaligen Landesregierung ist später gerichtlich anders bewertet worden. Nun werden Bürgen für einen Zeitraum zusätzlich belastet, von dem sie nichts wussten. Sie waren von offizieller Seite falsch informiert. Daher habe ich Ministerin Nahles gebeten, hier eine verträgliche Lösung zu finden. Die aufgelaufenen Kosten bis zur Entscheidung über den Antrag sind selbstverständlich weiterhin von den Bürgen zu tragen. Ich denke, es ist auch für das Vertrauen in unseren Staat notwendig, dass Bürger, die privates Geld für Kriegsopfer (nachweislich ging es nur um syrische Kriegsflüchtlinge und nicht sonstige Migranten) ausgegeben haben, nicht über Gebühr zusätzlich belastet werden aufgrund der Fehlinformation staatlicher Stellen. Alles Gute für Sie, Christian Lindner”

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