In den Jahren 2013/14 haben zahlreiche Bürger für syrische Flüchtlinge gebürgt, um ihnen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Jetzt verlangen die Jobcenter von ihnen die entstandenen Sozial-Kosten zurück.
Eine Bürgschaft ist in § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Man spricht deshalb auch von „BGB-Bürgschaft“. Demnach handelt es sich dabei um einen rechtlich bindenden Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung. In diesem Vertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger, dass er für aktuelle, zukünftige oder bedingte Verbindlichkeiten des Schuldners einsteht und dafür mit seinem eigenen gesamten Vermögen haftet.
Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) fordert nun von der Bundesregierung eine finanzielle Entlastung für Helfer, die für Flüchtlinge gebürgt haben. Wer im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 und 2014 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben habe, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, müsse vollständig von Folgekosten verschont werden.
„Die Übernahme von Verantwortung und moralisches sowie ethisches Handeln werden in dieser Situation bestraft, nicht gefördert“, kritisierte Stamp. Dies stelle „ein handfestes und in einzelnen Fällen gar existenzbedrohendes Problem“ dar. „Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass unterstellt wird, die Bürgen – als juristische Laien – hätten sich dieser zeitlichen Dimension ihrer Einstandspflicht bewusst sein müssen“.
Wird jemand "bestraft", wenn er die Konsequenzen einer eigenverantwortlichen Entscheidung tragen muss, so wie es im Gesetz vorgesehen ist? Will ein Minister der Rechtsstaatspartei FDP die geltende Gesetzeslage rückwirkend ändern? Gilt die Forderung auch für andere Bürgschaften, die man unter „ethischem Handeln“ einordnen könnte? Und was wird aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 GG?
Anmerkung: Die Achse hat mit mehreren Beiträgen schon frühzeitig hier und hier darauf hingewiesen, welche Risiken solche Bürgschaften beinhalten.
Beitragsbild: Chrislb CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Durch die Entwicklung des Sozialstaats hat Deutschland das Gefühl für Selbstverantwortung verloren. Die Menschen benehmen sich wie Kinder, die das Mündel des Staates sind. Und der Staat unterstützt dieses Verhalten, gibt es ihm doch jede Menge Macht.
Dass das bekannt sein sollte, kann ich nur bestätigen: Wir hatten ein ehemaliges Au-Pair aus dem ehemaligen Ostblock, das uns ans Herz gewachsen war, eingeladen, uns zu besuchen. Das konnten wir (7-köpfige Familie) gerade noch stemmen; eine andere, die uns mit ihrem Mann besuchen kommen wollte, durften wir nicht aufnehmen: dafür hatte unsere Familie laut LRA definitiv nicht die Voraussetzungen, obwohl wir bereit gewesen wären, ihren 4-wöchigen Aufenthalt bei uns samt Versicherung zu zahlen.
Ich bin dann mal "Gutmensch"... solange die anderen die Rechnung übernehmen ;-)
Wie bei de Banken und großen Konzerne: Gewinne privatisieren, die Pleite sozialisieren. Hier die Anerkennung und das gute Gewissen privatisieren, aber die Kosten sozialisieren.
Hier soll also wieder mit der schweren deutschen Moralkeule bestehendes Recht gebeugt und "ethisches Handeln" auf bestimmte "Menschengruppen" begrenzt werden: Glück für den "edlen Flüchtling", Pech für die, "die schon länger hier leben.". Und das ausgerechnet von der FDP!
Vielleicht sollte jemand Minister Joachim Stamp die Bedeutung der Worte "Übernahme von Verantwortung" mal erklären. Im Gegensatz zu den Plenarsälen muss man im realen Leben die Verantwortung tragen, mit der man sich übernommen hat.
Das Gesetz muss täglich neu interpretiert werden. Wie sonst könnte Frau Merkel immer noch an der Macht sein?