Das BSW war bei der Bundestagswahl sehr knapp an der Fünf-Prozenthürde gescheitert und forderte eine Neuauszählung der Stimmen. Damit blieb das Wagenknecht-Bündnis erfolglos.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zum Wahlrecht abgelehnt. Die Richter befanden die Beschwerden für unzulässig, da das BSW nicht ausreichend dargelegt habe, wie ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sei. Dies teilte das Gericht in einer Pressemeldung mit.
Die Forderung des BSW nach einem Rechtsbehelf zur Stimmenneuauszählung bei knappem Verfehlen der Hürde wurde als unbegründet angesehen. Es sei nicht ersichtlich, warum der Bundestag dazu verpflichtet wäre. Zudem entsprachen die Forderungen des BSW zur Parteienreihenfolge auf den Stimmzetteln nicht der geltenden Rechtslage. Die Partei forderte eine Reihenfolge, die sie begünstigen würde, was nicht im Einklang mit der Fairness des politischen Wettbewerbs steht.
Die Partei hatte bei der Bundestagswahl im Februar 2025 4,98 Prozent erreicht und den Einzug in den Bundestag knapp verpasst.