... damit andere Kandidaten mit ähnlicher ideologischer Schlagseite bei der Wahl der Verfassungsrichter in jedem Fall durchkommen.
Nach dem Fiasko bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht zieht Frauke Brosius-Gersdorf jetzt ihre Kandidatur zurück, meldet zeit.de. Demnach habe Brosius-Gersdorf diesen Schritt mit dem Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag begründet. „Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab", habe Brosius-Gersdorf in einer von ihren Anwälten versendeten Stellungnahme geschrieben.
Damit würden vielleicht auch die Wahlchancen der anderen Kandidaten gefährdet, "die ich schützen möchte", habe die Juristin weiter geschrieben. Insbesondere dürfte es ihr um die zweite SPD-Kandidatin gehen, die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold, der von Kritikern ebenfalls vorgeworfen wird, das Recht im Sinne bestimmter ideologischer Ziele auslegen zu wollen. Außerdem ist wohl nicht zu erwarten, dass die SPD nun nach einem neutraleren Verfassungsrichter-Kandidaten suchen wird.
Brosius-Gersdorf jedenfalls habe sich, vorliegenden Meldungen zufolge, lobend über die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion geäußert. Diese hätte "uneingeschränkt vor und hinter mir" gestanden. Und weiter: "Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben." Unabhängig davon, dass man in ihrem Milieu möglicherweise nur schwer zwischen Kritik und diffamierender Kampagne zu unterscheiden vermag, deutet sie damit vielleicht an, dass auch sie erwartet, dass ein Nachfolgekandidat mit klarer politischer Position nominiert wird. Um des Erhalts der Regierung und der Brandmauer willen dürfte die Unionsfraktion jetzt kaum noch einmal Widerstand gegen SPD-Verfassungsrichter-Kandidaten wagen.
Offenbar war es ein Schock für sie, dass es überhaupt so viel kritische Berichterstattung gab, die dann auch noch dazu führte, den abgesprochenen geplanten Ablauf zu stören. Überraschenderweise entdeckten mehr Unionsabgeordnete als erwartet ihr Gewissen und erinnerten sich, dass selbiges laut Grundgesetz für ihr Abstimmungsverhalten entscheidend sein sollte.
Da zeigt sich Frau Brosius Gersdorf in ihrer Erklärung dann doch etwas beleidigt. Die "Verbreitung von Fakenews und Schmähungen" im Internet sei kein neues Phänomen, habe die Juristin weiter geschrieben. "Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament."
Diejenigen, die sich stets für die Guten halten, können wohl oft nicht akzeptieren, dass in einem freien Land auch harte öffentliche Kritik an ihnen und ihrer Haltung legal und legitim ist. Frau Brosius-Gersdorf beweist mit ihrer Einordnung solcher Kritik einmal mehr, dass sie keine gute Besetzung für ein Verfassungsrichteramt gewesen wäre.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Wie man lesen konnte, hat Frau Dr. (noch…?) Brosius-Gersdorf den Plagiatsforscher Weber und sein Team an der Uni in Wien mittels einer Abmahnkanzlei zu einer Unterlassungserklärung und einer € 40.000,- Strafzahlung nötigen wollen. Das hat man in Wien nicht gut aufgenommen und man wird sehen, was daraus wird.
Aber alleine diese Aktion erinnert doch sehr an ähnliche Abmahnungen der links-grün-woken Szene (Baerbock, Habeck…) die, anstatt sich mit den kritischen Anschuldigungen auseinander zu setzen, sofort mit einer Totschlagkeule mit horrenden Strafzahlungen kommen, um den Gegner zu zermürben und kalt zu stellen.
Nur gut, dass diese Dame den Platz freiwillig räumt. Und ihren Doktortitel? Ich glaube und hoffe da jetzt an Hr. Weber, den mittlerweile berühmten Plagiatsforscher in Wien, dass der ganze Arbeit leistet.
Recht ist Dialektik. Ringen um das bessere Argument. Da kann dann der Weihnachtann i.S. des Gesetzes auch der Osterhase sein. Rechtsverdreher eben…
Wenn ich Aktivisten zur Erreichung bestimmter Ziele ins VfG heben möchte, würde ich einen ganz extremen Kandidaten vorneweg schicken. Nach öffentlichem Aufschrei, Rücktritt und allgemeinem Aufatmen könnten meine eigentlichen Uboote dann ungestreift ins Amt kommen. Schaun wir mal…..
Die Dame entbindet Abgeordnetinnen und Abgeordnete von ihren Gewissensentscheidungen.
Das Ziel heisst,: Verbot der AFD, what ever it takes.
Köstlich die zahlreichen Postings in einigen Qualitätsmedien zum „Rückzug“ von Brosius-Gersdorf, insbesondere Tagesspiegel Berlin. Der linke Mob und die Creme de la Creme der grünen Bourgeoisie tobt und schäumt vor Wut über die Niedertracht von CDU CSU. Irgendjemand aus dem Kreis der CDU CSU wird jetzt wohl dran glauben müssen, denn der linke Mob und die grüne Bourgeoisie wird das nicht einfach so auf sich beruhen lassen. Die CDU CSU wird bluten müssen, die Treibjagd innerhalb der Parteien der demokratischen Mitte ist eröffnet.
So ganz allgemein gefragt: wie kann jemand, der zu bestimmten Themen ungefragt sehr deutlich (extreme) Stellung bezieht, überhaupt als Richter für eben diese Themen in Betracht kommen? Wenn ein redlicher Richter dasselbe Sakko trägt wie der Angeklagte, kann man einen Befangenheitsantrag stellen. Aber wenn schon vor der Eröffnung eines Verfahrens sein Urteil schon quasi feststeht, ist er geeigneter Kandidat fürs Bundesverfassungsgericht? Frau Kaufhold propagiert darüber hinaus, daß Wahlen nicht nötig seien, das könne man einfach aus den vorhandenen Daten ableiten. Im nächsten Schritt braucht man auch kein Parlament mehr, weil das Gericht über die Gesetze hinweg beschließt.