... damit andere Kandidaten mit ähnlicher ideologischer Schlagseite bei der Wahl der Verfassungsrichter in jedem Fall durchkommen.
Nach dem Fiasko bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht zieht Frauke Brosius-Gersdorf jetzt ihre Kandidatur zurück, meldet zeit.de. Demnach habe Brosius-Gersdorf diesen Schritt mit dem Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag begründet. „Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab", habe Brosius-Gersdorf in einer von ihren Anwälten versendeten Stellungnahme geschrieben.
Damit würden vielleicht auch die Wahlchancen der anderen Kandidaten gefährdet, "die ich schützen möchte", habe die Juristin weiter geschrieben. Insbesondere dürfte es ihr um die zweite SPD-Kandidatin gehen, die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold, der von Kritikern ebenfalls vorgeworfen wird, das Recht im Sinne bestimmter ideologischer Ziele auslegen zu wollen. Außerdem ist wohl nicht zu erwarten, dass die SPD nun nach einem neutraleren Verfassungsrichter-Kandidaten suchen wird.
Brosius-Gersdorf jedenfalls habe sich, vorliegenden Meldungen zufolge, lobend über die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion geäußert. Diese hätte "uneingeschränkt vor und hinter mir" gestanden. Und weiter: "Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben." Unabhängig davon, dass man in ihrem Milieu möglicherweise nur schwer zwischen Kritik und diffamierender Kampagne zu unterscheiden vermag, deutet sie damit vielleicht an, dass auch sie erwartet, dass ein Nachfolgekandidat mit klarer politischer Position nominiert wird. Um des Erhalts der Regierung und der Brandmauer willen dürfte die Unionsfraktion jetzt kaum noch einmal Widerstand gegen SPD-Verfassungsrichter-Kandidaten wagen.
Offenbar war es ein Schock für sie, dass es überhaupt so viel kritische Berichterstattung gab, die dann auch noch dazu führte, den abgesprochenen geplanten Ablauf zu stören. Überraschenderweise entdeckten mehr Unionsabgeordnete als erwartet ihr Gewissen und erinnerten sich, dass selbiges laut Grundgesetz für ihr Abstimmungsverhalten entscheidend sein sollte.
Da zeigt sich Frau Brosius Gersdorf in ihrer Erklärung dann doch etwas beleidigt. Die "Verbreitung von Fakenews und Schmähungen" im Internet sei kein neues Phänomen, habe die Juristin weiter geschrieben. "Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament."
Diejenigen, die sich stets für die Guten halten, können wohl oft nicht akzeptieren, dass in einem freien Land auch harte öffentliche Kritik an ihnen und ihrer Haltung legal und legitim ist. Frau Brosius-Gersdorf beweist mit ihrer Einordnung solcher Kritik einmal mehr, dass sie keine gute Besetzung für ein Verfassungsrichteramt gewesen wäre.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

H(br)osianna !
Naja. vielleicht ist auch der Doktor-Titel & damit die Professoren-Stelle weg. Das wäre doch im Sinne der Demokratie.
Jetzt noch beide Titel wegrasieren, die sie aufgrund einer Täuschung erhalten hat, und das Gehalt, das sie während der Zeit als „Professorin“ erhalten hat. Das wäre dann ein abschreckendes Urteil für andere angebliche Doktoren und Professoren. Möge Herr Weber doch einfach mal die Dissertationen jedes deutschen Politikers unter die Lupe nehmen. Ich bin überzeugt, dass mindestens 30 dann ihren Hut nehmen müssen.
Als ich vor langer Zeit in der Presse davon las, dass das Bundesverfassungsgericht praktisch „sakrosankt“ sei, da dachte ich zunächst naiv, dass das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei und gleich danach, dass das die „Strategen des Untergangs“ als Einladung nutzen könnten, um ihre Leute dort zu platzieren. Ich weiß nicht, was mit der Union los ist, aber sie hätte von Anfang an der SPD klarmachen müssen, dass diese beiden Kandidatinnen nicht wählbar sind, da abzusehen war, dass diese „Aufgaben“ erfüllen sollten, die im krassen Gegensatz zu den wirklichen von Verfassungsrichtern stehen. Die Union hätte sich auch an den Fall der „Rechtsprofessorin“ Limbach erinnern müssen, die als Justizsenatorin im Berliner SPD/AL-Senat mit verantwortlich dafür war, dass dieser sofort nach dem Start völlig unbescholtene Bürger nach einem Strategiepapier mit gefälschten!!! Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze wie Verbrecher verfolgte, während diesen der „rote Teppich“ ausgerollt wurde und sie absolut nichts von dieser Justiz zu befürchten hatten, weil Limbach „Täter interessanter als Opfer fand“. Selbst als Staatsanwälte ihr in einem offenen Brief u. a. vorwarfen, dass „sie die rechtstreuen Bürger den organisierten Kriminellen aussetze“, ließen sie und alle anderen in Berlin nicht von dem verwerflichen Tun ab. Karlsruhe war dann sehr wichtig für sie, da konnte alles, was aus Berlin kam, sofort abgewendet werden, aber dafür bestätigte dieses „Hohe Gericht“, dass man Soldaten als Mörder bezeichnen darf und christlichen Symbole in Schulen abgehängt werden müssen. Wahrscheinlich sitzen demnächst beim Bundesverfassungsgericht Richterinnen mit Kopftuch, in Berlin soll das Lehrerinnen erlaubt werden, bei Wegner geht eben alles, nur das ganz Normale nicht.
Wenn wir wachsam bleiben, dann nicht. More wokeness! Der frühe Vogel fängt den Wurm, die drögen Pfeifen rauchen wir in der Feiffe. Von mir aus in der Shishapip. Die vierte Gewalt ist gefragt, wenn es die anderen nicht machen, dann eben wir. Alle sind gefragt. Denn: Diese Republik wäre nicht die erste auf deutschem Boden, die von der deutschen Justiz zugrunde gerichtet worden wäre. Dort gibt es nämlich zwar Urteile, nicht aber unbedingt Gerechtigkeit. Zumindest allzu oft.
@Dr. Konrad Voge, @S.Buch: Haben Sie ihren Widerstand schon aufgegeben? Die Debatte hat doch erst angefangen. Wir führen die mal zu Ende und werden mit vereinten Kräften dafür sorgen, dass die SPD nicht die Demontage unseres Grundgesetzes weiter treiben kann. Es darf mur ein Verfassungsrichter ins Amt kommen, der das GG als individuelles Abwehrrecht vor dem Staat achtet.
Genau das ist das Ziel des Manövers. Die andere Dame ist mit ihren Vorstellungen über die Überflüssigkeit der Wahlen und das Ersetzen der Legislative durch Gerichtsurteile durchaus radikaler bei der Missachtung der Verfassung, die sie schützen soll. Es geht um nichts Geringeres als die Verwandlung des Verfassungsgerichtes, dass die Verfassung gerade vor den anderen Staatsgewalten schützen soll, in einen Staatsgerichtshof zu verwandeln. Die ersten Ansätze kann man ja bereits mit dem Wirken des Merkelkriechers schon sehen.