... damit andere Kandidaten mit ähnlicher ideologischer Schlagseite bei der Wahl der Verfassungsrichter in jedem Fall durchkommen.
Nach dem Fiasko bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht zieht Frauke Brosius-Gersdorf jetzt ihre Kandidatur zurück, meldet zeit.de. Demnach habe Brosius-Gersdorf diesen Schritt mit dem Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag begründet. „Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab", habe Brosius-Gersdorf in einer von ihren Anwälten versendeten Stellungnahme geschrieben.
Damit würden vielleicht auch die Wahlchancen der anderen Kandidaten gefährdet, "die ich schützen möchte", habe die Juristin weiter geschrieben. Insbesondere dürfte es ihr um die zweite SPD-Kandidatin gehen, die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold, der von Kritikern ebenfalls vorgeworfen wird, das Recht im Sinne bestimmter ideologischer Ziele auslegen zu wollen. Außerdem ist wohl nicht zu erwarten, dass die SPD nun nach einem neutraleren Verfassungsrichter-Kandidaten suchen wird.
Brosius-Gersdorf jedenfalls habe sich, vorliegenden Meldungen zufolge, lobend über die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion geäußert. Diese hätte "uneingeschränkt vor und hinter mir" gestanden. Und weiter: "Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben." Unabhängig davon, dass man in ihrem Milieu möglicherweise nur schwer zwischen Kritik und diffamierender Kampagne zu unterscheiden vermag, deutet sie damit vielleicht an, dass auch sie erwartet, dass ein Nachfolgekandidat mit klarer politischer Position nominiert wird. Um des Erhalts der Regierung und der Brandmauer willen dürfte die Unionsfraktion jetzt kaum noch einmal Widerstand gegen SPD-Verfassungsrichter-Kandidaten wagen.
Offenbar war es ein Schock für sie, dass es überhaupt so viel kritische Berichterstattung gab, die dann auch noch dazu führte, den abgesprochenen geplanten Ablauf zu stören. Überraschenderweise entdeckten mehr Unionsabgeordnete als erwartet ihr Gewissen und erinnerten sich, dass selbiges laut Grundgesetz für ihr Abstimmungsverhalten entscheidend sein sollte.
Da zeigt sich Frau Brosius Gersdorf in ihrer Erklärung dann doch etwas beleidigt. Die "Verbreitung von Fakenews und Schmähungen" im Internet sei kein neues Phänomen, habe die Juristin weiter geschrieben. "Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament."
Diejenigen, die sich stets für die Guten halten, können wohl oft nicht akzeptieren, dass in einem freien Land auch harte öffentliche Kritik an ihnen und ihrer Haltung legal und legitim ist. Frau Brosius-Gersdorf beweist mit ihrer Einordnung solcher Kritik einmal mehr, dass sie keine gute Besetzung für ein Verfassungsrichteramt gewesen wäre.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Nikolaus Neininger Sie haben das Problem der möglichen Befangenheit von Verfassungsrichtern sehr richtig benannt. Es ist doch überhaupt ein Unding, daß die zur Wahl stehenden Kandidaten für das Verfassungsrichteramt von den Parteien des Machtkartells vorgeschlagen werden und dann von deren Abgeordneten nach Schacherung zwischen den Parteiführungen „gewählt“ werden müssen. So kann die Regierung dafür sorgen, daß das Verfassungsgericht, das als dritte Gewalt (Judikative) eigentlich Regierung (Administrative) und Parlament (Legislative) kontrollieren sollte, von willfährigen Parteisoldaten (also befangenen Richtern) besetzt wird. Für die Erfüllung seiner Rolle als höchstes Kontrollorgan wäre es unumgänglich, daß alle Richter des Bundesverfassungsgerichtes parteipolitisch völlig unabhängig und nur dem Grundgesetz nach Wort und Geist verpflichtet ausgewählt werden.
@MarcusCato: Um Richter am BUNDES-Verfassungsgericht zu werden ist die Befähigung zum Richteramt erforderlich – also Volljurist, zwei Staatsexamen (oder das DDR-Pendant). Das ist an einigen Landesverfassungsgerichten anders, da werden auch schon mal Laien berufen, u.a. Regisseur Dresen in Brandenburg. Doktor oder Professor muss man „natürlich“ nicht sein. Wenn ich mir dieses (in jeder Hinsicht) einseitige Statement zur „Pflicht zur Impflicht“ von Frau Brosius durchlese, frage ich mich allerdings, wie es die zur Jura-Professorin gebracht hat – als Seminararbeit im Studium maximal 4-, würde ich sagen. Da wird der zweitschwerste Grundrechtseingriff nach der Todesstrafe in zwei Sätzen mit so ein paar Wortwölckchen begründet und das Wesen der Grundrechte, die der Staat nicht großzügig „gewährt“, sondern die einem von Natur aus zustehen und die der Staat nur in den seltensten Fällen wieder aberkennen kann, völlig verkannt. Ach ja: Der grundlegende Respekt vor der freiwilligen Rückzugsentscheidung wird durch die beleidigte-Leberwurst-Wortwahl und die unvermeidlichen Verschwörungsandeutungen (warum dürfen Linke das so freigiebig, Rechte aber nicht?) auch wieder kräftig gemindert.
Ich hoffe, daß die Wissenschaftlerin Brosius-Gersdorf eine wissenschaftliche Arbeit anfertigt, in der sie wissenschaftlich genau erklärt, obwohl dies nicht zwingend ihre Meinung sein muß, sondern nur eine wissenschaftliche Anregung sein kann, aus der wissenschaftlich bewiesen hervorgeht, wo genau die Wissenschaftlerin „unsachliche und diffamierende Kampagnen, Fakenews und Schmähungen“ festgestellt hat.
Die SPD kann jetzt aufstellen, wen sie will.Die CDU wird nicht den Mumm aufbringen, noch mal „nein“ zu sagen.Und Frau Kaufholt wird auch durchgewunken.Sieg für rotrotgruen.Wie immer halt.
Besser nicht zu früh freuen, man sollte nie glauben, es könne nicht noch schlimmer kommen – Rot-Rot-Grün werden auf jeden Fall am Ball bleiben…
Jetzt nicht lockerlassen. Die andere steht noch in den Startlöchern und ist womöglich in ihren Einstellungen noch extremer und gefährlicher für die Demokratie im Sinne des Grundgesetzes als die Dame als die gerade das Handtuch geworfen hat.
Wenn sich Frau B.-G. jetzt zurückzieht, ändert dies nun nichts an der zweifelhaften Diss. Hier sollte weiter geprüft werden, ob die erforderliche Quali. für ihre Professur vorliegen. Fachlich scheint da vieles auf dünnen Brettern zu stehen. Wenn man bedenkt, dass solche Leute lehren und prüfen, sieht es düster aus für die Wissenschaft vom Recht. Böse Zungen sprechen gar von Spielregelkunde.