... damit andere Kandidaten mit ähnlicher ideologischer Schlagseite bei der Wahl der Verfassungsrichter in jedem Fall durchkommen.
Nach dem Fiasko bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht zieht Frauke Brosius-Gersdorf jetzt ihre Kandidatur zurück, meldet zeit.de. Demnach habe Brosius-Gersdorf diesen Schritt mit dem Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag begründet. „Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab", habe Brosius-Gersdorf in einer von ihren Anwälten versendeten Stellungnahme geschrieben.
Damit würden vielleicht auch die Wahlchancen der anderen Kandidaten gefährdet, "die ich schützen möchte", habe die Juristin weiter geschrieben. Insbesondere dürfte es ihr um die zweite SPD-Kandidatin gehen, die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold, der von Kritikern ebenfalls vorgeworfen wird, das Recht im Sinne bestimmter ideologischer Ziele auslegen zu wollen. Außerdem ist wohl nicht zu erwarten, dass die SPD nun nach einem neutraleren Verfassungsrichter-Kandidaten suchen wird.
Brosius-Gersdorf jedenfalls habe sich, vorliegenden Meldungen zufolge, lobend über die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion geäußert. Diese hätte "uneingeschränkt vor und hinter mir" gestanden. Und weiter: "Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben." Unabhängig davon, dass man in ihrem Milieu möglicherweise nur schwer zwischen Kritik und diffamierender Kampagne zu unterscheiden vermag, deutet sie damit vielleicht an, dass auch sie erwartet, dass ein Nachfolgekandidat mit klarer politischer Position nominiert wird. Um des Erhalts der Regierung und der Brandmauer willen dürfte die Unionsfraktion jetzt kaum noch einmal Widerstand gegen SPD-Verfassungsrichter-Kandidaten wagen.
Offenbar war es ein Schock für sie, dass es überhaupt so viel kritische Berichterstattung gab, die dann auch noch dazu führte, den abgesprochenen geplanten Ablauf zu stören. Überraschenderweise entdeckten mehr Unionsabgeordnete als erwartet ihr Gewissen und erinnerten sich, dass selbiges laut Grundgesetz für ihr Abstimmungsverhalten entscheidend sein sollte.
Da zeigt sich Frau Brosius Gersdorf in ihrer Erklärung dann doch etwas beleidigt. Die "Verbreitung von Fakenews und Schmähungen" im Internet sei kein neues Phänomen, habe die Juristin weiter geschrieben. "Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament."
Diejenigen, die sich stets für die Guten halten, können wohl oft nicht akzeptieren, dass in einem freien Land auch harte öffentliche Kritik an ihnen und ihrer Haltung legal und legitim ist. Frau Brosius-Gersdorf beweist mit ihrer Einordnung solcher Kritik einmal mehr, dass sie keine gute Besetzung für ein Verfassungsrichteramt gewesen wäre.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Dazu wurde sie nominiert. Um eine Herzensangelegenheit der Sozen zu simulieren, die jetzt natürlich so tun, als wären sie verraten worden und Satisfaktion verlangen. Merz wird alles, wirklich alles abnicken was jetzt kommt.
Kaufhold ist auch befangen und darf nicht Verfassungsrichterin werden.
Es spielt doch erstmal keine Rolle, ob die Dame plagiiert hat oder nicht. Der Focus sollte auf diejenigen gerichtet werden, die diese und die andere Dame unbedingt im Bundesverfassungsgericht installieren wollen. Und da geht es nicht nur um ein AFD-Verbot – es soll noch sehr viel weiter gehen! Und das werden wir vermutlich auch beim Nachfolgekandidaten sehen. Die CDU hatte in einem solchen Fall einen Vorschlag aus der Richterschaft akzeptiert. Auch bei der SPD sollte sie darauf drängen.
„ Professor’‚Doppelnahme macht Platz….für wen? UNSERE DEMOKRATIE ist „ beschädigt’‚ = hat funktioniert : )
das kann unsere Demokratie nicht zulassen….macht euch auf was gefasst….meine Fassung hab ich schon lange verloren !!
Läuft jetzt nicht die ganze KI Gefahr zu Teufelszeug erklärt und geächtet zu werden ?! Immerhin kann sie in Sekundenbruchteilen Doktor-Arbeiten vergleichen und alle Plagiate aussortieren. Müssen jetzt alle zittern, die im Halbdunkel der Nicht-Überprüf-und Vergleichbarkeit mangels Rechenleistung der 90-er Jahre und davor ihre Pamphlete abgegeben haben in dem unverbrüchlichen Glauben, daß eh niemals einer hinter ihre abgekupferten Worte und Texte kommt? Ist darum das Geschrei und die Hysterie um vermeintliche Kampagnen so groß? Sind es nicht die selben Kampagnen, die sobald es dem politischen Gegner ans Fell geht, hochwillkommen bejubelt werden und so gar nicht moralisch verwerflich sind? „Was ich rede, denk und tu, trau ich jedem andern zu!“ Wie lange wird es wohl dauern, daß aus einer gottähnlich deklarierten KI ähnlich wie dem gottgleich hochgejubelten Musk mit Tesla, zu der jeweils angenehmen politischen Narrativen, eine Verteufelung ins genaue Gegenteil stattfindet? Der erste Versuch war doch schon, KI so zu programmieren, daß sie nur in eine genehme politische und ideologische Richtung antworten kann, analog zu den politischen Inhalten von Wikipedia. Entsetzen breitet sich bei der unverstanden gefühlten politischen Seite aus, wenn die KI unbestechlich wird und logisch, nicht ideologisch reagiert. Anwälte sollen die Ersten sein, deren Wissenspeicher in eine KI zu implementieren sind und diese dann so gut wie obsolet werden. Eine angebliche Exzellenz wird es da nicht mehr geben und auch nicht mehr nötig sein. Im Mittelalter hätte man die KI auf dem Scheiterhaufen der Verbrennung übergeben, heute muß man aufpassen, dass KI nicht zum Tanz auf dem Scheiterhaufen auffordert. Es ist ähnlich wie beim Fernsehen:„Es macht die Klugen klüger und die Dummen dümmer!“
Weil hier manchmal eine Genossin B. Bas genannt wird: Sie hatte m.W. mal als Bundestagsvize
agiert, und fiel daduch auf, dass sie unablässig die Zuschauertribüne musterte als würde da jeden Moment eine Bombe gezündet. Etwa das gleiche Kaliber wie S. Esken, die die Sozen jetzt in seltener weiser Einsicht in die dritte Reihe entsorgt haben ….
Wenn ich es richtig weiß, haben das „Vorschlagsrecht“ für Kandidaten als Richter am Bundesverfassungsgericht stets nur CDU/CSU bzw. SPD. Manchmal wird wohl ein Vorschlagsrecht „abgetreten“ an einen Juniorpartner wie etwa FDP oder B90/Grüne. Eine rechtliche Grundlage hierfür gibt es meines Wissens nicht. Dieselbe Methode scheint es mir auch bei der Vergabe von Millionen-Fördermitteln an parteinahe Stiftungen zu geben – die ja, die nicht. Das scheint mir eher Macht(erhaltungs-) Politik etablierter Parteien zu sein als rechtsstaatlich. Es dürfte noch andere schlechte Beispiele geben.