Achgut.tv / 11.02.2019 / 06:10 / 78 / Seite ausdrucken

Broders Spiegel: Das Ende der freien Wahlen

Im Brandenburger Landtag wurde schon ein entsprechendes Gesetz beschlossen, andere deutsche Parlamente wollen folgen: Die Parität, also die gleiche Zahl männlicher und weiblicher Abgeordneter, muss erreicht werden – egal, wen die Wähler wählen. Man kann sich ausrechnen, dass weitere Bevölkerungsgruppen ihren gesetzlich festgeschriebenen Platz in den Volksvertretungen fordern werden. Zunächst all die anderen Geschlechter, dann vielleicht Muslime, Christen und Ungläubige. Das wird ein irres Ständeparlament. Mit freien Wahlen und Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun, hätte aber vielleicht trotzdem sein Gutes: Wenn die deutschen Politiker in unzähligen Ausschuss- und Kommissionssitzungen die ganzen Quoten aushandeln müssen und die Parteiapparate mit der Zusammenstellung entsprechender Listen ausgelastet sind, dann nerven sie das steuerzahlende Publikum vielleicht weniger mit der Rettung des Weltklimas.

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Rotmann Jens / 11.02.2019

Im Zusammenhang mit Deutschland würde ich die Begriffe, Demokratie und Rechtsstaat nicht mehr verwenden wollen. Hätten wir Demokratie und Rechtsstaat würde ich hier gut und gerne leben - tu’ ich aber nicht.

Rudolf George / 11.02.2019

Orwell lässt grüßen. Im Namen der Demokratie wird selbige abgeschafft. Aber genau das will die Identitätspolitik im Kern: die Zersplitterung der Gesellschaft in sich bekriegende Interessengruppen, damit der Neuadel (politische „Elite“, Medien und Aktivisten) sich mittels des Prinzips teile und herrsche problemloser an den Steuergeldern bedienen und uneingeschränkt durchregieren kann. Wird natürlich nicht so kommen, denn das einzig realistische Ende ist der Bürgerkrieg. Aber, es war doch nur „gut gemeint“...

Marc Jenal / 11.02.2019

Da das Geschlecht bekanntermassen nur ein soziales Konstrukt/Gefühl ist, dürften entsprechende Vorgaben kaum umsetzbar sein, insbesondere ohne Quote für all die neu erfundenen Geschlechter, wie der Autor bereits festgehalten hat. Schwieriger dürfte es tatsächlich für Ansprüche anderer Gruppen werden. Ab einer bestimmten Anzahl von Anspruchsgruppen wird die Besetzung eines Parlamentes allein aufgrund der mathematisch noch möglichen Kombinationen zu einer unlösbaren Aufgabe. Mit grösster Sicherheit verstösst diese Regel, die wahrscheinlich im Vollsuff erlassen wurde, aber gegen die Verfassung/das Wahlrecht, dass jedem Bürger die gleiche Stimme gewährt und die gleiche Möglichkeit gewählt zu werden. Es ist zu überlegen, den Parlamentariern vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Grundlagenkurs in Recht/Gesetzgebung angedeihen zu lassen, damit sich solch peinliche Beschlüsse nicht häufen.

Klaus Klinner / 11.02.2019

Lieber Herr Broder, warum genau erregen Sie sich über diese Dinge so heftig? In OstDeutschland sozialisiert kann ich Ihnen verraten : Genau so liefen die Wahlen in der DDR. Es ist nur noch ein kleiner Schritt, dann hat auch auf dem Gebiet der Wahlen die alte BRD endlich die fortschrittliche DDR eingeholt. Es gab früher einen Propagandaspruch: “Die DDR wird die BRD überholen, ohne sie einzuholen.” Gelernte OstDeutsche haben darüber gelacht, fanden es albern oder blödsinnig, je nach eigener politischer Provenienz. Heute muss man den alten Apparatschiks Abbitte tun, ja, sie hatten recht. Langsam nähern wir uns von Westen her, den Bedingungen des Ostens in 1989 an. Auf gutes Gelingen und eine trotzdem angenehme Woche.

Wolfgang Zdanewitz / 11.02.2019

Ein wenig Diktatur, ein wenig Polizeistaat, hat auch sein Gutes. Nein, ganz ehrlich, in der DDR hat es weniger Tote durch Messerspiele von Zuwanderungwilligen gegeben. Ginge ja auch nicht. Das Messer hätte vor der Tat schon den Besitzer gewechselt! In die Obhut des Staates. Ein kleines Problem bleibt die demokratische Absetzung, wenn es der Staat zu Bund treiben sollte. Na ja, und Klimaschutz muss auch sein.

Anders Dairie / 11.02.2019

In Art. 20 (1,2,3) GG sind die Grundbedingungen des Verfassungsstaates festgelegt.  Der Art. 38 (1,2,3) GG bestimmt die Gestaltung der Bundestagswahlen. Hinzu tritt das Bundeswahlgesetz von 1956, das relativ unverändert fortbestand. In § 12 (1) BWG ist das Sesshaftigkeits-Prinzip festgelegt.  Das Experiment im Landtag Brandenburg bedarf auch die Aufhebung der 5 %-Sperrklausel.  Letztlich werden umfangreiche Änderungen im GG folgen müssen. Und wiederum daraus Ände-rungen der Ländergesetzgebung.  Die Republik würde sich von der Basis her völlig verändern.  Ich werde den Verdacht nicht los,  dass etablierte Politiker in den Parlamenten sich ein weibl. Heer von Ja-Sagern halten möchten. Besonders bei jungen Abgeordneten. Die glauben sie wohl in jede Richtung zu dirigieren. Vor allem wenn die Machtpositionen innerhalb des Parlamentes ausgehandelt werden, die Fraktionsvorstände.  Mit solchen Abgeordneten kämen auch unzähige Familien-Mitglieder in die Büros und zu Lohn und Brot.  Die müssen nicht in D.  sesshaft sein—und deutsch können.  Endzweck ist die Auflösung des National- Staates in kleinen Schritten,  im Zuge des Bevölkerungstauschs.  So “schafft sich Deutschland ab”,  auf demokratischem Weg.

Sven Kaus / 11.02.2019

Ende der Klimahysterie? Ein frommer Wunsch. Das werden Greta und ihre rot-grünen Fans zu verhindern wissen. Unterschätzen Sie niemals die Kraft einer Ersatzreligion und der einschlägigen Gehirnwäsche!

P.Steigert / 11.02.2019

Mal abgesehen von der vorgeschlagenen Wahlrechtsänderung, die eindeutig verfassungsfeindlich wäre, gibt es immer krassere Fälle von driektem Wahlbetrug bei uns (wie zuletzt in Hessen) und Sicherheitsprobleme durch linksextremistische Gewalt. Wen wundert es denn noch, dass die Manipulationen und Gewalt aus der gleichen Ecke kommen wie die Wahlrechtsänderung?

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