In Thüringen und Brandenburg sollte den Parteien per Gesetz vorgeschrieben werden, wie viele Männer und wie viele Frauen sie zur Wahl stellen dürfen. Für den Bundestag gab es bereits ähnliche Initiativen. Doch kürzlich hat das Brandenburger Landesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig gekippt. Es bleibt also weiterhin legal, Männer zu wählen, wenn man es möchte.
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@Sabine Schubert: 1925 wurde Hindenburg mit auffallend vielen Frauenstimmen zum Reichspräsidenten gewählt. Bei diesem waren wohl eher die Uniform, der Mythos, die militärische Ordnung und das Väterliche ausschlaggebend. Während die NSDAP mit einer Menge sozialistischer Ideen aufwartete, die Wohl bei den Frauen, nicht nur bei den Frauen, gut ankamen. Was viele heute nicht verstehen, weil sie es nicht gelehrt bekommen haben und fragen, ´wieso habt ihr das nicht gesehen, wieso habt ihr mitgemacht`, die NSDAP hat nach 1933 viele dieser Ideen umgesetzt. Selbstverständlich wie bei Sozialisten üblich, zu Lasten einer riesigen Verschuldung. Mal ein Puzzle aus dem sozialpolitischen Lexikon 1938 für Betriebe: ´Auf den Posten des Vertrauens"mann" [sic] kann selbstverständlich eine Frau gewählt werden.`; Zu diesem Zeitpunkt war der Unternehmer, Betriebsführer. Wenn dieser den Vorgaben der NSDAP nicht genügte, wurde er abgelöst. Was einer Enteignung gleich kam. Das Gleiche galt für die Landwirtschaft. Wenn Junker Jörg bei achgut.com kommentiert hätte...; Die DDR Oberen bedienten sich der gleichen Methoden. So geht Sozialismus.
Eines steht für mich fest: Das Schlimmste, was einer intelligenten Frau passieren kann, ist, in einer Horde von Frauen arbeiten zu müssen. Oder von einer Horde von Frauen umgeben zu sein. Was aber niemals dazu verführen sollte, von diesen Horden auf alle Frauen zu schließen. Umgekehrt kann man auch nicht von einer Anzahl dummer Männer auf alle Männer schließen. Ermutigend ist das Urteil des Brandenburger Gerichts allemal. Das läßt hoffen, daß sich in Zukunft so manche Möchtegernquotenfrau noch einmal überlegt, ob sie den intellektuellen Anforderungen der Aufgabe, die sie gern inne hätte, intellektuell auch gerecht werden kann. Was allerdings Geist erfordert. Wer den nicht hat, muß eben fühlen. Siehe Kippen der Qotenregelung.
Etwas haben diese Brandenburger noch vergessen: Es müssen ebenso viele diverse Kandidaten wie männliche und weibliche aufgestellt werden. Sonst läuft nämlich gar nichts. Dass dies vor mir noch keiner von den rotgescheckten Grünlingen gefordert hat, wundert mich. Das ist nachzuholen. Wenn nun wegen mangelnder Parität/Diversität gar nicht gewählt werden kann, umso besser für das Fußvolk. Denn ohne Regierung ist es manchen Ländern viel besser gegangen als mit. Ich verweise nur auf Belgien.
Ich versteh das Problem nicht! Die meisten deutschen Männer sind doch eh schon halbe Mädchen... Und damit in den hiesigen Parlamenten wenigstens gelegentlich die Wahrheit ausgesprochen wird sollte eine Quote für Leute mit Tourette eingeführt werden...
Aussichtslose Gesetze werden von SPD/Linken und Grünen unter der alleinigen Voraussetzung geschrieben, in die Nachrichten zu kommen. Seit Heiko Mass sind Justizministerien zu Propagandaschmieden verkommen. Eine größere Verachtung gegenüber einem Rechtsstaat und der Justiz gibt es kaum.
@Frances Johnson zu T.Oppermann: Das waren exakt meine Gedanken beim Lesen der Nachricht! Schaumermal.
Es geht nicht darum, jemanden 'gleichzustellen'. Es geht darum, Leute nach Geschlecht, ethnischer Gruppe und Ideologie zu diskriminieren. Die Diskriminierung soll nur so verkauft werden, dass es niemand merkt.