Achgut.tv / 26.10.2020 / 06:00 / 72 / Seite ausdrucken

Broders Spiegel: Männer wählen bleibt legal

In Thüringen und Brandenburg sollte den Parteien per Gesetz vorgeschrieben werden, wie viele Männer und wie viele Frauen sie zur Wahl stellen dürfen. Für den Bundestag gab es bereits ähnliche Initiativen. Doch kürzlich hat das Brandenburger Landesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig gekippt. Es bleibt also weiterhin legal, Männer zu wählen, wenn man es möchte.

Henryk M. Broders aktuelles Buch „Wer, wenn nicht ich“ befasst sich mit „Deutschen, Deppen, Dichtern und Denkern auf dem Egotrip“. Das Buch kann im Achgut.com-Shop bestellt werden. Die dritte Auflage ist ab sofort lieferbar.

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Wolfgang Richter / 26.10.2020

Haben die genderreligiösen Volksumerzieher (eigentlich erwartbar) von den Rechtskundigen im Lande, die Recht noch nach dem Sinn desselben beurteilen, wieder mal einen Tritt vors ideologische Schienbein bekommen. Im übrigen, wo bleibt die Parität bei der Zweigeschlechter-Kandidaten-Aufstellung, wenn es neben diesen und den zusätzlich inzwischen anerkannten Diversen noch um die 60 weitere Geschlechter gibt, dazu noch Hundeversteher, Pferdeflüsterer und sonstige Minderheiten, die ich bitte schön bei der Kandidatenaufstellung auch berücksichtigt sehen möchte, wegen Nicht-Diskriminierung von irgendwem. Danach ziehen die Parlamente wegen des benötigten Platzbedarfs in die wegen “Corona” ohnehin leer stehenden Fußballstadien um.

giesemann gerhard / 26.10.2020

Richard Wagner ist sehr gefördert und unterstützt worden von Giacomo Meyerbeer, als er noch nicht berühmt war. Meyerbeer war Jude. Als Wagner dann berühmt geworden war, hat er die Juden gehasst. So kann’s gehen.

Angelika Meier / 26.10.2020

Das ist nur ein temporärer Rückschlag. Im Laufe der nächsten Jahre werden einfach immer die richtigen woken Richter eingesetzt und dann gehen dieses Gesetz und noch viele andere auch durch.

Thomas Roth / 26.10.2020

Peinlich, dass ausgerechnet eine Klage der AfD und NOD ein verfassungswidriges Gesetz zu Fall gebracht hat.

Gudrun Dietzel / 26.10.2020

@Karla Kuhn, Sie werden recht haben, Gier geht vor Einsicht. Getreu dem Motto: Wieviel gibt es für den Job? ... OK, kann ich ...

Günter H. Probst / 26.10.2020

Wenn in der nächsten Republik die Wahl durch die Zufalssauswahl ersetzt wird aus dem Pool: abgeschlossene Berufsausbildung und fünf Jahre Einkommenssteuer bezahlt, wird neben der Realitätsnähe auch die Frage des Geschlechterverhältnisses erledigt sein.

Jochen Brühl / 26.10.2020

Es sei noch darauf hingewiesen, dass dieser Versuch von SPD, Grünen und Linken, in Deutschland Wahlen gemäß eines Systems durchführen zu lassen, dass dem des islamischen Wächterrats im Iran in etwa entspricht (Vorauswahl von wählbaren Parteien), einstimmig vom Verfassungsgericht in Brandenburg verworfen wurde. Also auch mit den Stimmen der Richter bzw. Richterinnen, welche über die Einflussnahme von SPD, Grünen und Linken dort sind. Das zeigt, wie offen verfassungswidrig diese Parteien inzwischen agieren, nicht gegen irgend welche Verfassungsartikel, wegen derer man der AFD die Verfassungsfeindlichkeit meint attestieren zu können, sondern gegen den Wesenskern der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (FDGO), wozu freie, gleiche und geheime Wahlen gemäß Art 20 des GG gehören. Es war der Versuch, für alle Zukunft sämtliche links-rot-grüne Politikentscheidungen unveränderbar zu zementieren, da die Frauenquote natürlich nur der Einstieg für eine Quote zum dritten Geschlecht, der etnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Glaubens .... im Erfolgsfalle gewesen wäre. Hier liegt die von den Medien nahezu geschlossen nicht erkannte Gefahr. Es ist der juristischen Zunft hoch anzurechnen, dass sie sich hier vom Zeitgeist nicht hat vereinnahmen lassen und insbesondere sich nicht von Sawsan Chebli belehren oder “fortbilden” hat lassen. Bleibt nur zu hoffen, dass dies die Richter am Berliner Landgericht bei den Frau Chebli betreffenden Verfahren auch so handhaben.

Bettina Landmesser / 26.10.2020

Quotenregelungen sind immer schlecht. Sie werden der Situation nicht gerecht. Die AfD, die sehr gegen dieses Paritätsgesetz gewesen ist, bezieht das Problem mit den Quotenregelungen aber nur auf die Themen, in denen Frauen von der Quotenregelung profitieren können. Ein anderer politischer Bereich, in dem es zunehmend Quotenregelungen gibt, ist die Verteilungsquote von Kindern in Trennungselternhäusern. Da wird zunehmend das Wechselmodell (Fünfzig-Fünfzig-Quote) favorisiert, seit die AfD sich öffentlich als Männerrechtler/Väterrechtlerpartei outet. Merke: wo Männer von Quote profitieren können, da ist Quote ok. Und dann ist es auch ok, wenn die Kinder in Dauerbetreuung durch den Staat aufwachsen, weil nun beide Eltern ganztags arbeiten müssen, um das teure Modell zu finanzieren. Hauptsache Quote…...

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