@Helmut Scheid: Das Grundgesetz wurde, wie schon gesagt, nicht von den Alliierten übergestülpt, und daß kein damals lebender Bürger über eine Verfassung hätte abstimmen dürfen, ist ebenfalls unrichtig. Es gibt auch die Länderverfassungen. Für die Abläufe in Bayern siehe z.B. den Wikipedia-Artikel zur bayerischen Verfassung. Die wurde von einer verfassungsgebenden Versammlung ausgearbeitet, die amerikanische Militärregierung hatte dann Änderungswünsche, denen aber nicht vollständig entsprochen wurde. trotzdem wurde die Verfassung dann von der Militärregierung genehmigt und letztendlich in einer Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 angenommen.
@Marin Schott, @Helmut Scheid: Um Netz findet sich dazu ein hochinteressanter Aufsatz von Josef Foschepoth, Historiker, Verfassung und Wirklichkeit, 2017. Zitate: “Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt als die beste Verfassung, die die Deutschen jemals hatten. Zwar griffen die Siegermächte hier und da ein, aber im Ergebnis machten die (West-) Deutschen die Arbeit selbst…” “Von der Verfassung nun zur Verfassungswirklichkeit: Bei ihrer Gründung stand die Bundesrepublik Deutschland unter zweierlei Recht, unter dem Grundgesetz, das jeden Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis untersagte, und unter dem Besatzungsrecht, das den Besatzungsmächten freie Hand ließ, den gesamten Post- und Fernmeldeverkehr im Westen Deutschlands zu überwachen…” Und nun kommt´s: “... Circa zwei Wochen nach Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrags bekräftigten die drei Westmächte und die Bunderepublik Deutschland durch Notenaustausch vom 25. und 28. September 1990 die Fortgeltung der wichtigsten Verträge und Vereinbarungen zur Westeinbindung der Bundesrepublik aus den Fünfzigerjahren. Die Bundesregierung ließ sich vorab durch Gesetz ermächtigen, entsprechende völkerrechtlich verbindliche Zusagen per Notenaustausch zu machen, was bedeutete, dass die Fortgeltung der Westverträge nicht durch den Bundestag ratifiziert werden musste.” Fazit: Teile des Grundgesetzes stehen auch heute noch unter Vorbehalt des Besatzungsrechts.
Die Drucksache 7/4947 aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern vom 05.05.2020 trägt den Titel “Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes”. Das “Problem”. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes werden auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses vom Landtag gewählt. An sechster Stelle unterbreitete der den Vorschlag: “das stellvertretende Mitglied des Landesverfassungsgerichtes[!sic: Soweit war sie schon vorgedrungen! Will das nun keiner gewust haben?] und ehemalige Mitglied des Landtages, Barbara Borchardt, zum Mitglied des Landesverfassungsgerichtes für das ausgeschiedene Mitglied des Landesverfassungsgerichtes, Josef Brinkmann, zu wählen”. Dieser Vorschlag beruhte zuvor auf einer Mehrheitsentscheidung in der Sitzung vom 29. April 2020. Vorsitzender war Philipp da Cunha (SPD), der darüber berichtet: “Der Wahlvorschlag zu Ziffer 6 wurde vom Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen”! Was wir daraus lernen? Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.
Natürlich hätte man das GG rechtlich einwandfrei zur Verfassung machen können. Dann hätte das Volk darüber abstimmen müssen.
@ M. Schott Schauen sie mal, was ein “Grundgesetz” völkerrechtlich ist. Besatzungsrecht. “Ein Grundgesetz ist laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 [RGBl. 1910]) ein “Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit”. Diese provisorische Natur kommt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Art. 146 zum Ausdruck.” (Wikimania) Diese militärische besetzte Zeit lief 1990 ab, explizit steht dazu im GG erst Version 1949: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Aber natürlich wurde da auch dran rumgefummelt (1990): “Dieses Grundgesetz, DAS NACH VOLLENDUNG DER EINHEIT UND FREIHEIT DEUTSCHLANDS FÜR DAS GESAMTE DEUTSCHE VOLK GILT, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” (lexitus) PS.: Wer hat denn den parlamentarischen Rat besetzt? Wurde der gewählt? Von Deutschen gar? Das GG wurde uns von den Siegern in den Block diktiert. Dass man mit dem Blödsinn immer wieder bei Null anfangen muss. ist auch hier übrigens schon endlos durchdiskutiert. Aber nehmen Sie werter Herr Schott nur die “Narrative” an. Das Grundgesetz ist genau so Verfassung, wie es Hetzjagden in Chemnitz gab oder D 1945 befreit wurde. PPS.: Nirgendwo in diesem GG steht, dass die Regierung über dem Gesetz steht und deren Rechtsbrüche grundsätzlich vom GG gedeckt sind. Schön für Unrechtsregime aller Art, an so einem Grundgesetz kann man so herrlich herumfummeln an einer Verfassung eben nicht. Das man sich jeden Mist in D immer schön reden muss, ist offenbar eine deutsche Krankheit. Man muss kein “Reichsbürger” sein, um das zu begreifen. Schröder hätte wohl Basta gesagt.
Rudi Dutschke forderte 1967 den “Marsch durch die Institutionen” - will heißen: die Etablierung von linkssozialistisch geprägten Personen in wichtigen Schlüsselpositionen des Staates. An den Medien kann man es dieser Tage sehr deutlich erkennen, aber auch an den Schulen, bei den Lehrern, bei Richtern und Verfassungschutz (Kramer) und warum nun nicht auch bei einem Verfassungsgericht. Dutschke und seine linken Helfer haben ganze Arbeit geleistet und scheinbar gewonnen - gäbe es nicht die AfD, die sich dieser Entwicklung entgegenstemmt.
2. Pressemitteilung der AfD, nachdem Borchardt durch Wiederholung der Wahl gewählt wurde: „Das Wahlergebnis ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die darauf vertrauen, dass in demokratischen Institutionen auch Demokraten zu finden sind. Das Landesverfassungsgericht ist heute in seiner Glaubwürdigkeit schwer beschädigt worden. Jetzt soll eine Person als Verfassungsrichterin unsere Verfassung verteidigen, die selber in einer linksextremistischen Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, Mitglied ist. Sie wurde mit lediglich 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gewählt. Bei diesem Wahlgang auch nochmal wesentlich mehr Abgeordnete der CDU für Frau Borchardt gestimmt, als vergangenen Mittwoch. Die Abgeordneten der CDU hatten die Wahl zwischen ihrer eigenen Glaubwürdigkeit und ihren Dienstwagen. Sie haben sich für die Dienstwagen entschieden. Im Merkelland werden demokratische Wahlen nun eben solange wiederholt, bis das Ergebnis stimmt: vor kurzem Thüringen, heute Mecklenburg-Vorpommern und morgen…. So wird Demokratie zur Farce. Heute konnte man beobachten, wie die etablierten Parteien die Demokratie schwächen.“
Die beiden Pressemitteilungen der AfD sind so super formuliert, die muss ich hier einfach erwähnen; so schnell fallen CDU-Abgeordnete um: 1. Pressemittelung, als Borchardt zunächst nicht gewählt wurde: „Es ist erfreulich, dass Barbara Borchardt nicht zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt wurde. Immerhin ist sie Mitglied der Antikapitalistischen Linken, die laut Verfassungsschutz einen ‚grundsätzlichen Systemwechsel‘ anstrebt und ausdrücklich als linksextrem angesehen wird. Es wäre ein Skandal gewesen, wenn ausgerechnet sie zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt worden wäre. Ihr Wahlergebnis war aber so, dass sie Stimmen aus der Regierungskoalition bekommen haben muss. Das ist bedenklich. 2011, als sie noch Landtagsabgeordnete war, hatte die CDU noch gesagt, dass unser Bundesland keine Abgeordnete braucht, die mit Gewalttätern gemeinsame Sache macht. Und heute hat ebenjene Frau Borchardt Stimmen aus der CDU erhalten. Insofern zeigt ihre Nichtwahl auf, dass wenigstens einige in der CDU bei geheimer Abstimmung noch etwas rechtsstaatlichen Geist bewahrt haben. Leider scheinbar nur bei geheimen Abstimmungen. Frau Borchert ist zudem keine Volljuristin und verfügt somit nicht über die Befähigung zum Richteramt. Sie war auch die einzige Kandidatin, die keinerlei Unterlagen zu ihrem Werdegang im Ausschusssekretariat eingereicht hat. Unser Antrag im Ausschuss, sie wenigstens persönlich anzuhören, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.“
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.