Achgut.tv / 24.05.2021 / 06:00 / 75 / Seite ausdrucken

Broders Spiegel: Grundgesetz ohne Grundrechte

Gestern hatte das Grundgesetz Geburtstag. Eigentlich müsste das ein Feiertag sein. Doch diesen Tag erlebten die Bürger nur mit stark eingeschränkten Grund- und Bürgerrechten. Am Grundgesetz-Geburtstag geplante Demonstrationen gegen die Corona-Politik wurden verboten und aufgelöst. Und aus den Regierungsparteien hieß es jetzt, dass der grundrechtsbeschränkende Ausnahmezustand weiter verlängert werden soll.

Henryk M. Broders aktuelles Buch „Wer, wenn nicht ich“ befasst sich mit „Deutschen, Deppen, Dichtern und Denkern auf dem Egotrip“. Das Buch kann im Achgut.com-Shop bestellt werden. Die dritte Auflage ist ab sofort lieferbar.

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Wolfgang Richter / 25.05.2021

@ Heinrich Wägner - Panzer werden sicher nicht kommen, weil dier von der Politik abgewrackte BW kaum fahrbare hat, ohnehin auf Lastenräder umgestellt wird. Aktuell versucht man es mit einem nicht Regel konform zugelassenen neuartigen medizinischen Werkzeug, daß den Untertanen als “Pieks” verkauft wird. Und wer sich dem verweigert, wird derzeit noch nur sozial geächtet, wobei “man” sich eine kleine Freiheit mit der täglichen Testerei “erkaufen” kann. Das für mich völlig Unfaßbare ist die allgegenwärtige Dummheit der “lieben” Mitbürger, die dieses Spiel mitmachen, sich ggf. auch noch als Blockwarte einbringen, dazu die Faulheit der Weigerung, sich wenigstens alternativ zu informieren. Offenbar sind die 70 Jahre in Freiheit -im Westen- dermaßen einschläfernd gewesen, daß eine Mehrheit selbige nicht mehr wahrnimmt, auch nicht mehr wahrnimmt, daß man inzwischen wieder durch das “Tor” Richtung 1933 schreitet.Und besonders beschämend das Politgeschwafel in dieser Situation zum Wert des Grundgesetzes, das man gerade abgeschafft und durch ein Willkürsystem ersetzt hat.

Marion Sönnichsen / 24.05.2021

@ Gisela Rückert. Meine 16-jährige Tochter bewertet die politischen Ereignisse ganz anders. Sie meint, die Deutschen hätten einen erschreckenden Drang zur Diktatur und wüssten anscheinend die Demokratie nicht zu schätzen. Das Wahlrecht für 16-Jährige ist vielleicht doch nicht so schlecht.

Gabriele Klein / 24.05.2021

(3) hierzu empfehle ich unter The Task Force on Digital Financing of the Sustainable Development Goals zu googeln, da lese ich in d. UN Agenda: “Across civic, religious, youth, women’s, worker, trader consumer and other interest groups: mobilize collective voice, documenting problems and SOLUTIONS TO HOLD THE POWERFUL ACCOUNTABLE. Build the capacity of citizens.”    Aber wer ist jetzt genau mit"the powerful” gemeint gegen die es vorzughen gilt? (1) Wären das jetzt die Eliten in UN,  EU und Berlin mit Ihren zwangsfinanzierten Sendestudios u. Busenfreunden in klassischen Diktaturen, die die Vernichtung Israels z. Ziele haben,, oder denkt man da auf Grund der vielen angesprochenen Gruppierungen (2) eher an ” Lumpenkapitalisten” wie Vermieter, Arbeitgeber, Häusle und SUV Besitzer, um auf alte Weise, scharf zu machen auf Andere? Um so, durch Spaltung eines unterdrückten Volks abzulenken von d. eigenen Ausbeuterei ?  (1)Bitte beachten: Es ist nicht die Rede von “the responsible”  d.h den “Verantwortlichen” die es mit Hilfe d. UN auszumachen und zur Rechenschaft ziehen gilt sondern von “the powerful”.  Hier sollte eigentlich Correctiv tätig werden, denn das mit den “Mächtigen” die da pauschal für alles verantwortlich sein sollen riecht schon schwer nach der Vorstufe jener von Regierenden doch so verhassten Verschwörungstheorie, die es erlaubt im 2. Schritt the “powerful” beliebig auszufüllen,, je nach AGITPROP Bedarf einer Cancel Culture:  mal mit alten “Umweltsäuen auf Kreuzfahrt” , im SUV oder beim Fleischkauf im Supermarkt, mal mit alten “Wessies” die das mit dem Antikapitalismus und Antifschismus trotz Aufklärung der Wessies durch Osteliten nach der Wende immer noch nicht gerafft haben .(2) man Schuf die Minoritäten gar noch künstlich wie im Falle der unendlich vielen Gender Identitäten, die (bzw. deren Sympathisanten)  man auf ebenso viele Gegner solcher “Identitäten” scharf machen könnte….

Wolfgang Fischer / 24.05.2021

Ach Herr Broder….schon vor Jahren keiften die Spenggläubigen in Berlin“Hamas, Hamas, Juden ins Gas“. Damals und noch heute unbehelligt von Systempresse, Staatsschutz, Merkellemmingen und vor allem unserer Polizei. Während die damals noch ihre Schuhchen vor der Moschee auszogen, haben sie mittlerweile die Klamotte gewechselt. Die Leibstandarte marschiert nun wieder in schwarz…..übrigens für Geld! ....gegen Rentner, Steuerzahler und nun auch Frauen und Kinder. Es scheint mir also wenig sinnvoll, irgendeine Form von Demokratie in Deutschland zu vermuten.

Frances Johnson / 24.05.2021

In Augsburg - ich hab nachgeschaut - regnet’s auch.  Wir haben jetzt ein Grundrecht auf Regen.

Uwe Krahmer / 24.05.2021

Herr Frank Baumann. Sie haben so recht. Danke für Ihren Kommentar.

Gabriele Klein / 24.05.2021

(1) Hierzu empfehle ich die genaue Lektüre der Webseite von EIGE European Institute for Gender Equality das, wenn ichs richtig verstehe u.a. wohl an die Bejing Platform for Action berichtet .  Diese Bejing Plattform hat einen eigenen Menüpunkt auf d. Webseite . Geegründet wurde das Institut lt. Google am 20. Dez. 2006, also etwa 1 Jahr nach Machtantritt von Dr. Merkel.  Ob es hier gewisse Zusammenhänge gibt weiß ich nicht,da ich nach den Gründer*n* innen dieser Einrichtung leider vergeblich suchte.  Entweder waren sie zu lichtscheu oder zu bescheiden um ins Rampenlicht zu treten .  (Deutsche Regierende waren es vermutlich nicht, da mir diese nach Studium der Verleihung der 9 Stufen d. Bundesverdienstkreuzes   durch ein extremes Geltungsbedürfnis auffallen).  Weiter empfehle ich zur engen Deutsch - Europäisch -Chinesichen Beziehung die Vita von Herrn Steiner, der nicht nur in der Regierung Merkel wirkte die ihn, wenn ich richtig las, persönlich in ihren RNE “Rat” berief sondern auch, zumindest relativ kurz danach als Vice Chair im CCICED einer Umweltorganisation der kommunistischen Partei Chinas. Ob er neben der deutschen u. brasilianischen auch die chinesische Staatsbürgerschaft besitzt weiß ich nicht, aber ich vermute es, denn wie sonst kann man Vice Chair einer Einrichtung der kommunistischen Partei Chinas werden? (2)Das Bedürfnis zu Herrschen dürfte klar sein bei jemandem der seinen zwangsfinanzierten Senf in 30 Sprachen auf Kosten v. Unterdrückten übersetzen lässt. Das Bedürfnis,in klassischer AGITPROP Manier das Herrschen durch “Teilen”  zu erleichtern, geht öus der Entstehungsgeschichte von 60+ Geschlechtern hervor von denen ich vermuten darf,dass 97% ihrer Leidensgenossen nicht für sich selbst sprechen sondern andere es ungefragt für sie auf politischer Bühne tun und genau hier stellt sich die Frage des WARUM nachdem man vergeblich n. d. sozialen"backup” durch 60 + Geschlechtern für ihre Wortführer sucht.  

Mathias Hartmann / 24.05.2021

Erstaunlich ist, wie naiv viele Leute das Grundgesetz wertschätzen. Schon im ersten Paragraphen erhält ein Begriff fundamentale Bedeutung, der in einer Präambel erklärt werden müßte. So unbestimmt wie er ist, kann man mit diesem Paragraphen gegen alles mögliche argumentieren, was einem nicht paßt. / Wenn das GG so toll ist, warum gab es darüber nie eine Volksabstimmung? Kurt Kowalsky hat neulich auf eigentümlich frei treffend festgestellt:  ...“Es gehört genau denen, welche es verabschiedet haben, es in den letzten 70 Jahren ständig änderten und sich darauf berufen, wenn der Polizeiknüppel direkt auf die dumme Stirn derer schlägt, die das Ding hochhalten. Bereits das Gewähren von Rechten durch dieses Gesetz drückt aus, dass man aus der Position der Machtvollkommenheit jemanden einen Wunsch oder eine Bitte erfüllt. Der Hintergrund ist in erster Annährung Gunst oder Gnade, bei näherer Betrachtung einfaches Kalkül der Gewaltherrscher. Und so gewährt dieses Gesetz auch jedem Blödschwätzer die Freiheit zu meinen, es wäre seins und das seiner polnischen Putzfrau, obwohl für diese bereits Artikel 8 genau nicht gilt. Dort heißt es nämlich: „1. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Und dann steht geschrieben: „2. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

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