Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden.
In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten und Achgut.com-Herausgeber Henryk M. Broder folgende Passage veröffentlicht:
„So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Tatsächlich geschrieben hatte Henryk M. Broder, so berichtet Michael Hanfeld am 04. Februar 2023 in der FAZ („Broder siegt gegen Innenministerium“) „über die weltweiten gewalttätigen Unruhen nach dem Erscheinen des Romans ‚Die Satanischen Verse‘ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten. Er zählte die Fatwa gegen Rushdie auf, das Kopfgeld, Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. ,Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen‘, hieß es in dem Text.“
Nachdem das Innenministerium auf unsere Abmahnung nicht einlenkte und das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag von Henryk M. Broder die einstweilige Anordnung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline. In dem Beschluss heißt es:
„Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren… Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht. Mit der vom Antragsteller [Broder] gerügten Passage wird nicht nüchtern dargestellt und analysiert, sondern in einer Weise paraphrasiert und bewertet, die die Grenze zur Überzeichnung überschreitet und geeignet ist, den Antragsteller herabzusetzen... Darin liegt ohne weiteres das stillschweigende Anerkenntnis, dass die Bundesrepublik die vom Antragsteller gerügte Passage in einer eigenen amtlichen Äußerung so nicht hätte verwenden dürfen. Das ist zu unterstreichen… Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen… erfolgt ist… Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichts mit der beanstandeten Passage ohne hinreichende inhaltliche Distanzierung vor.“
Der Beschluss ist unanfechtbar.
In der FAZ werde ich wie folgt zitiert: Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel auf Anfrage der F.A.Z., „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“ Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hier.
Wir danken allen Spendern von „Meinungsfreiheit im Netz“, ohne die dieses Verfahren nicht möglich gewesen wäre.

@ Christian Weiss: Der Islam ist keine „Geisteskrankheit“, Ihre Aussage. Sie verharmlosen bestimmte Dinge damit. „Der“ Islam wird in einigen Ländern dazu benutzt, die Ungebildeten ungebildet und arm zu lassen („halt du sie dumm, ich halt sie arm“ sprach der König zum Bischof). Im Islam sind Herrscher und Bischof oft in einer Hand (Theokratie). Nicht „der“ Islam, sondern bestimmte Kleriker, vor allem in Iran, aber auch anderswo, benutzen den Islam und die Unbildung, um gewisse Dinge gegen den Westen durchzudrücken. Der Koran bietet leider hierfür genug Stoff. Terroristen (siehe Osama oder auch Atta) dagegen sind oft intelligent. Sie sind dann wie Theokratien als Steuerelemente zu betrachten mit ähnlichen Zielen, manchmal gar gegen ihr Herkunftsland, im Falle von Osama gegen Saudi-Arabien. Im Falle der Hamas, von Iran gesteuert, bietet leider der Koran genügend antisemitischen Stoff eliminatorischer Natur. Wenn man wegschaut wie die UN, ist man eindeutig mitschuld. Der gesamte Westen, außer vielleicht Japan und Südkorea, ist mitschuld an dem genozidalen Massaker am 7. Oktober. Es ist also nicht „der“ Islam, denn es gibt einwandfreie humane Muslime.
Es ist natürlich sehr schwierig, als nicht am Verfahren Beteiligter, ohne Aktenkenntnis, sich ein Werturteil zu bilden. Aber es ist eine große unschätzbar wertvolle Errungenschaft unseres Rechtsstaats, daß unsere dritte Gewalt – die Rechtsprechung – unabhängig und neutral entscheidet.
Die mitternächtliche Wahn-Vorstellung, die neue kommende Moslem-Partei übernimmt demnächst die BRD hat etwas erfrischendes. Die ganzen Berliner „Schönheitsköniginnenden“ in Burka am heimischen Herd, viele Kleine im Kinderzimmer, Ausgangssperre bis zur herrschaftlichen Genehmigung, politisches Sprechverbot, gelegentlich die -zumindest moralische-Peitsche. Dann noch das auswendig lernen von ca. 200 Episteln,. Spätestens würde da der geistige Horizont massiv überschritten? Zusammen mit weiteren 3 Probantinnenden (vier sind sind anscheinend machbar) könnte da der gesammelte IQ zumindest das Niveau von vier Sesam -Brrrrötchen erreichen? Notfalls könnte man in Ansehung des wunder hübschen gewichtigen Erscheinungs Bilds einige derselben immer noch in der Görlitz Oase gegen ein Paar Wüsten-Schiffe tauschen. 2:1 ! In der projektierten Demokratie-Wüste BRD das kommende rot-grün-wüstenbraune links-soziale Fortbewegungs Mittel. Frage Klima-Risiko: Flatulieren Kamele? Hadschi Halef Omar, Karawane nach irgendwo im Nirgendwo übernehmen. lol
Gratuliere, Herr Broder und Herr Steinhöfel. Unglaublicher Vorgang, wenn ein ministerium einen Autor oder einen beliebigen Bürger falsch zitiert und dann noch überspitzt. Richtige Entscheidung des Gerichts.
Wie konnte das passieren, wenn die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und von der Europ- Gerichtshof angemahnt wird seit 2017, das zu beenden
Mir fällt da die Geschichte vom Herrn Keuner ein(Brecht). Wann werden wir die Stube ausfegen, und dann laut „Nein“ sagen? (Auf die vorher gestellte Frage „Wirst du mir dienen?“) Der Tag wird kommen, und ich freue mich aufs Fegen! Und dann werden Nancys, Olafs, Roberts, Annalenas, Lisas, Katharinas, Saskias, Ricardas, Kevins, und viele mehr, nur noch lästiger Staub der Geschichte sein. Oder ein schlechter Geruch, den es auszuräuchern gilt.
Bei deutschen Staatbürgern reicht schon der Verdacht, ja das blanke Gerücht RÄÄÄCHTZZ zu ticken, das gegen sie in (den hoch wirksamen, weil gut regierungsseitig geschmierten) Umlauf gebracht ist, für eine Generalverurteilung und daraus resultierenden Verfolgungen und Grundrechstbeschneidungen aller Art. Bei muslimischen „Goldstücken“ hingegen ist trotz der einschlägigsten Terror-Verbrechen im Namen des Islam und der muslimischen Umma, welche allesamt faktisch nicht bestritten werden können, wo sie doch weltweit den gesamten Globus heimsuchten und weiter ihn in Schach halten, jedes Erinnern und mitunter das wortgetreue Zitieren sogar jener unbezweifelbar gegeben Gefahren, die aus einer Muslimischen Hidschra/„Schutzsuchenden“-Invasion in unsere westlichen Lebenswelten resultieren, als zu verfolgendes Gesellschaftverbrechen ausgedeutet und außerhalb aller Rechtsformigkeit unmittelbar der gesellschaftlichen , immer öfter jetzt sogar auch einer juristischen Strafgewalt, von staatlicher und semistaatlicher und im public-private-patnership-Konglomerat vielfältiger medialer Bestrafung und Verfolgung ausgesetzt.
Wo Unschuldige und wohlgemerkt (Staats-)Bürger im einzig echten Sinne nahezu prinzipienhaft an die Pranger gestellt, gebunden, geknebelt und mit Willkür und Gewalt bereits überzogen und ohne jeden Scham verhöhnt und zum Verstummen gebracht werden, da laufen die echten Gefährder zum Teil bereits Hamas-Amok. Wo die Rechtschaffenen sich ducken müssen, da werden potentielle Hidschra-Truppen zur „Eroberung Roms“ mit Muttis freundlichen Gesicht herein scharwenzelt mit allen nur erdenklichen Polit-medialen Mafia-Finten- und Manövern.