Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet.
Es ist das eine, wenn man einen journalistischen Fehler macht, diesen eingesteht und korrigiert. Es ist etwas anderes, wenn man sich, mutmaßlich in konspirativem Zusammenwirken mit politischen Entscheidungsträgern im Bundesinnenministerium, von diesem dienstfertig korrumpieren und instrumentalisieren lässt, um den Ruf und die berufliche Existenz eines unbescholtenen Amtsleiters (Arne Schönbohm, ehemaliger Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI) zu zerstören. Ein solcher journalistischer Schreibtischtäter ist der ZDF-Clown Böhmermann, bekannt für das ganz kleine intellektuelle Kartenspiel.
Dessen Sendung vom 07.10.2022 ist beim ZDF auch heute noch online, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. In der Sendung wird behauptet, dass Schönbohm über einen Lobbyverein einer mit dem russischen Geheimdienst verbandelten Firma nahestehe. Belege dafür gibt es keine. Der Beitrag selbst ist ein Skandal, dass das ZDF dieses Machwerk bis heute online lässt, ebenfalls.
Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet. Der gebührenfinanzierte Sender hat jetzt zwei Möglichkeiten: Man löscht oder ändert den Beitrag und gibt damit nach. Oder man weist die Beschwerde zurück und lässt die Sendung online. Die Öffentlichkeit würde sicher viel Verständnis für eine derartige Auslegung des Programmauftrages aufbringen. Man nennt das lose-lose-Szenario. Hier die Programmbeschwerde, über deren Verlauf wir Sie auf dem Laufenden halten werden. Mich interessiert es wirklich, zu welchen journalistischen Rechtfertigungs- oder Lösungsversuchen der Sender hier greifen wird:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Thieme,
hiermit lege ich
FÖRMLICHE PROGRAMMBESCHWERDE
gegen die Ausstrahlung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022, ein. Die Sendung ist online abrufbar: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html. Die Beschwerde richtet sich des Weiteren gegen den Umstand, dass das ZDF in positiver Kenntnis der durch die Sendung verbreiteten unwahren Tatsachenbehauptungen diese völlig unverändert online lässt und es nicht einmal als erforderlich angesehen hat, die aufgrund der Ihnen im Detail bekannten Wahrheit redaktionelle Korrekturen vorzunehmen oder Hinweise auf die Unwahrheit des Inhalts hinzuzufügen.
Im Rahmen dieser Sendung behauptet Herr Böhmermann in Bezug auf den damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, unter anderem, Herr Schönbohm habe einen Verein mit den Namen „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“ gegründet und lange geleitet. Mitglied des Vereins sei eine IT-Firma, die eindeutige Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterhalte. Diese IT-Firma sei nach wie vor mit der Cybersicherheit der Bundesrepublik Deutschland befasst. Dies geschehe unter Herrn Schönbohms Verantwortung.
Sämtliche dieser Behauptungen haben sich als unwahr erwiesen. Die betreffende Sendung wird von Ihnen im Rahmen der ZDF-Mediathek (https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html) nach wie vor bundesweit verbreitet.
Durch die Ausstrahlung der Sendung im Programm des ZDF sowie die anhaltende Verbreitung der Sendung in der ZDF-Mediathek verstößt das ZDF gegen die Programmgrundsätze des § 6 ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV) in Verbindung § 51 Medienstaatsvertrag (MedienStV).
Nach § 6 ZDF-StV gelten für das ZDF die Programmgrundsätze des MedienStV. Nach § 51 des MedienStV haben Rundfunkprogramme die verfassungsmäßige Ordnung zu achten, die Vorschriften der allgemeinen Gesetze sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre einzuhalten.
Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen verstößt gegen den durch §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verbürgten Schutz des Persönlichkeitsrechts. Die Aufstellung oder Verbreitung von Behauptungen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ist im Übrigen auch strafbar (§ 186 StGB), wenn die behaupteten Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Die andauernde Verbreitung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 in der ZDF-Mediathek verletzt daher auch fortgesetzt die Strafvorschrift des § 168 StGB*.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Nikolaus Steinhöfel“
* Zahlendreher: § 168 StGB ist Störung der Totenruhe, richtig ist § 186 StGB (Üble Nachrede). Wobei nicht auszuschließen ist, dass die Programmbeschwerde in Mainz als Ersteres erachtet wird.

Weiter: Ein Inlandsgeheimdienst wie der Verfassungsschutz, der die Einhaltung der FDGO durch die politischen Parteien garantieren soll, gehört NICHT in die Hand der parteipolitisch besetzten Regierungen, denn dann wird er niemals gegen die jeweiligen Regierungen aktiv werden. Parteibücher gehören nicht In den Verfassungsschutz. Die haben da nichts zu suchen. Der VS gehört von den Innenministerien komplett entkoppelt und die dort tätigen Beamten müssen absolute Neutralität wahren. Das geht nicht, wenn eine Parteimitgliedschaft vorliegt, denn dann schützt der Verfassungsschutz nicht die Verfassung und die Gesellschaft vor einer feindlichen Übernahme, sondern die Parteien davor, rechtlich und dann bei den nächsten Wahlen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Der Verfassungsschutz garantiert also nicht die FDGO, er unterminiert sie so wie er derzeit aufgestellt ist! Der einzige Grund, warum das noch nicht wie bei der Stasi bundesweit durchgeschlagen ist, ist der föderale Aufbau des VS. In unterschiedlichen Bundesländern ist meist eine andere Partei am Ruder, damit hält sich der Parteienproporz im VS bundesweit einigermaßen die Waage. Das Problem schlägt im BND von vornherein gar nicht durch, da dieser nur nach außen arbeitet, außerhalb des Wahlbereiches der Parteien und beim MAD auch nicht, da er nur fürs Militär zuständig ist. Beim VS ist das anders, der wirkt nach innen, auf die jeweilige politische Konkurrenz. Ein Geheimdienst wirkt dabei nicht nur dann, wenn er Informationen bestätigt, sondern auch dann, wenn er Informationen vorenthält. Und genau das tun Geheimdienste viel öfter, als Informationen preiszugeben. Wenn der BND in letzter Zeit Erfolge bei der Enttarnung von feindlichen Agenten meldet, wäre das gleiche beim VS zu erwarten. Auffälligerweise passiert aber genau das nicht. Weil der VS nicht das Land schützt, sondern die jeweilige Partei des jeweils parteipolitisch besetzten VS Chefs. Wer vom VS ehrliche Aufklärung erwartet, ist naiv. Ich sage nur NSU.
Leider wird die Programmbeschwerde nix nützen, eher im Gegenteil, denn der ZDF ist sehr stolz darauf ungestraft Politik machen zu können. Die Symbiose ÖRR und Politik ist leider kaum angreifbar: Gebt uns ganz viel Geld, dafür machen wir ganz viel Propaganda für euch. Und nebenbei treiben wir euch noch die „richtige“ Politik zu machen. Eine Perversion von Demokratie.
Warum nur eine Sendung löschen. Den Kanal abschalten. Sofort. Wer setzt sich eignetlich freiwillig vor das ZDF? Oder ist das eine der strafverschärfenden Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten? Sollten ZDF-Zuschauer irgendwo gemeldet werden: untherapierbar.
Allein das Zweite sitzt auf 2,5 Milliarden Euros jährlich – Zwangsgebühren !
Das macht arrogant und ignorant.
Bedauern, wenn überhaupt:„ da ist uns ein Fehler unterlaufen, entspricht nicht unserem journalistischem Standard …“ blablabla!
Zitat:„Sämtliche dieser Behauptungen haben sich als unwahr erwiesen.“ Ist das sicher, Herr Steinhöfel? Weil das CDU geführte Bundesamt für Verfassungsschutz angeblich nichts gefunden hat? Vielleicht deckt CDU Haldenwang ja CDU Schönbohm und hält brisante Informationen zurück, damit das nicht der CDU schadet und die SPD blamiert wird, wenn sie plötzlich nichts in Händen hält. Haldenwang ist hier eindeutig befangen, hat im BfV als Chef aber das letzte Wort darüber, was rausgeht. Da naiv auf eine ehrliche Aufklärung zu hoffen, ist absurd. Der Parteienstaat schlägt durch den Einfluss politischer Beamter in den Spitzen massiv bis in den Sicherheitsapparat durch. Und das geht überhaupt nicht, wenn es um die Aufklärung von Verfehlungen von Politikern und Behördenmitarbeitern geht. Ich denke mir das nicht aus, sondern habe dieses Problem selbst erfahren. Hier werden Verfahren durch parteipolitischen Einfluss sabotiert, wenn sie genug Potential haben, die bestehenden Machtverhältnisse ins Wanken zu bringen. Wir haben keine funktionierende Gewaltenteilung, wenn Behördenmitarbeiter mit Parteibuch einfach so die Akten schreddern, wenn sie selbst oder ihre eigene Partei davon negativ betroffen sind. Ich unterstelle Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, nicht neutral zu sein. Das können die gar nicht, wenn da überall Parteibücher drin sitzen. Man schaue zum Vergleich gerade auf den BND: Kahl ist zwar auch CDU, aber dort werden in letzter Zeit Überläufer enttarnt. Der BND wirkt ja nur ins Ausland, darum funktioniert das da. Das ist kein Makel, wenn da solche Meldungen rausgehen, sondern ein Zeichen dafür, dass es beim BND läuft, während der VS ein parteipolitisch gekaperter Sauhaufen ist. Da schießt man nur gegen die politische Konkurrenz, nie gegen sich selbst. Es ist überaus dumm, wenn der VS erst dafür kritisiert wird, gegen die AfD zu schießen, und nun plötzlich gelobt wird, weil er die SPD zerschießt. Wer profitiert in beiden Fällen? Die CDU. Aufwachen!
Hat schon mal jemand darüber nachgedacht, in wessen Interesse die Absetzung von Herrn Schönbohm noch war? Vielleicht im russischen Interesse? Wer sind dann die Agenten von GRU oder SWR? Nur mal so quer gedacht.
Löblich, plakativ notwendig, aber meiner Erfahrung nach letztendlich ohne Konsequenzen.
Meine letzte Beschwerde beim WDR/ARD Rundfunkrat (Causa Oma, der Umweltwutz) ist bis heute, auch nach mailhaften Triggerns und dem Betteln nach Entgegnung wird bis heute ausführlich und detailliert ignoriert.