Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet.
Es ist das eine, wenn man einen journalistischen Fehler macht, diesen eingesteht und korrigiert. Es ist etwas anderes, wenn man sich, mutmaßlich in konspirativem Zusammenwirken mit politischen Entscheidungsträgern im Bundesinnenministerium, von diesem dienstfertig korrumpieren und instrumentalisieren lässt, um den Ruf und die berufliche Existenz eines unbescholtenen Amtsleiters (Arne Schönbohm, ehemaliger Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI) zu zerstören. Ein solcher journalistischer Schreibtischtäter ist der ZDF-Clown Böhmermann, bekannt für das ganz kleine intellektuelle Kartenspiel.
Dessen Sendung vom 07.10.2022 ist beim ZDF auch heute noch online, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. In der Sendung wird behauptet, dass Schönbohm über einen Lobbyverein einer mit dem russischen Geheimdienst verbandelten Firma nahestehe. Belege dafür gibt es keine. Der Beitrag selbst ist ein Skandal, dass das ZDF dieses Machwerk bis heute online lässt, ebenfalls.
Heute habe ich die nachstehende Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet. Der gebührenfinanzierte Sender hat jetzt zwei Möglichkeiten: Man löscht oder ändert den Beitrag und gibt damit nach. Oder man weist die Beschwerde zurück und lässt die Sendung online. Die Öffentlichkeit würde sicher viel Verständnis für eine derartige Auslegung des Programmauftrages aufbringen. Man nennt das lose-lose-Szenario. Hier die Programmbeschwerde, über deren Verlauf wir Sie auf dem Laufenden halten werden. Mich interessiert es wirklich, zu welchen journalistischen Rechtfertigungs- oder Lösungsversuchen der Sender hier greifen wird:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Thieme,
hiermit lege ich
FÖRMLICHE PROGRAMMBESCHWERDE
gegen die Ausstrahlung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022, ein. Die Sendung ist online abrufbar: https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html. Die Beschwerde richtet sich des Weiteren gegen den Umstand, dass das ZDF in positiver Kenntnis der durch die Sendung verbreiteten unwahren Tatsachenbehauptungen diese völlig unverändert online lässt und es nicht einmal als erforderlich angesehen hat, die aufgrund der Ihnen im Detail bekannten Wahrheit redaktionelle Korrekturen vorzunehmen oder Hinweise auf die Unwahrheit des Inhalts hinzuzufügen.
Im Rahmen dieser Sendung behauptet Herr Böhmermann in Bezug auf den damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, unter anderem, Herr Schönbohm habe einen Verein mit den Namen „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“ gegründet und lange geleitet. Mitglied des Vereins sei eine IT-Firma, die eindeutige Verbindungen zu russischen Geheimdiensten unterhalte. Diese IT-Firma sei nach wie vor mit der Cybersicherheit der Bundesrepublik Deutschland befasst. Dies geschehe unter Herrn Schönbohms Verantwortung.
Sämtliche dieser Behauptungen haben sich als unwahr erwiesen. Die betreffende Sendung wird von Ihnen im Rahmen der ZDF-Mediathek (https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-7-oktober-2022-100.html) nach wie vor bundesweit verbreitet.
Durch die Ausstrahlung der Sendung im Programm des ZDF sowie die anhaltende Verbreitung der Sendung in der ZDF-Mediathek verstößt das ZDF gegen die Programmgrundsätze des § 6 ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV) in Verbindung § 51 Medienstaatsvertrag (MedienStV).
Nach § 6 ZDF-StV gelten für das ZDF die Programmgrundsätze des MedienStV. Nach § 51 des MedienStV haben Rundfunkprogramme die verfassungsmäßige Ordnung zu achten, die Vorschriften der allgemeinen Gesetze sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre einzuhalten.
Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen verstößt gegen den durch §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verbürgten Schutz des Persönlichkeitsrechts. Die Aufstellung oder Verbreitung von Behauptungen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ist im Übrigen auch strafbar (§ 186 StGB), wenn die behaupteten Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Die andauernde Verbreitung der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 in der ZDF-Mediathek verletzt daher auch fortgesetzt die Strafvorschrift des § 168 StGB*.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Nikolaus Steinhöfel“
* Zahlendreher: § 168 StGB ist Störung der Totenruhe, richtig ist § 186 StGB (Üble Nachrede). Wobei nicht auszuschließen ist, dass die Programmbeschwerde in Mainz als Ersteres erachtet wird.

@R. Pöhling, das ist wohl wahr was sie da kombinieren. Nur hat Haldenwang eine Innenministerin die von einem Stasi Führungsoffizier (Hübner) gelenkt wird. Und Faeser konnte nur Ministerin werden, weil die überzeugte Sozialistin Merkel erst das verfassungsmäßige Recht, des Souveräns gegenüber dem Staat sich zur Wehr zu setzen, umgekehrt hat. Haldenwangs Parteizugehörigkeit ist sekundär, weil er den Einparteienstaat als Agenda hat. Haldenwang ist Merkel, und Merkel ist die Rache an Westdeutschland, der Demokratie und dem gesellschaftlichen Frieden. Der ÖRR ist kaum klein zu kriegen. da ohne ihn das ganze System zusammen fällt. Umso ehrenwerter ist es von Herrn Steinhövel das er sich gegen dieses System stellt und Klage erhebt.
Ein weiterer Grund die „Zwangsgbühr“ als unzulässig zu erklären. Die ÖRn sind nicht mehr öffentlich-rechtlich. Dieses Konstrukt ist nicht mehr zulässig. Entweder ist etwas staatlich oder nicht. Dazwischen muß sich finanziell selbstabsichern.
Der Verfassungsschutz gehört meiner Ansicht nach direkt dem Parlament unterstellt. Ja und der Böhmermann hätte unter meiner Ägide im ÖRR Hausverbot .
Ist die FÖRMLICHE PROGRAMMBESCHWERDE so etwas wie eine gnädige Eingabe in der DDR? „Es gab für den Petenten jedoch keine Handhabe zur Realisierung eventuell gemachter Zusagen.“ (Wikipedia)
Weiter Vollgas Richtung Regenbogen, wir nehmen Eisberg mit, wir sinken… Love, Peace and Harmony…
Böhmermanns „Enthüllungen“ führten dazu, dass Nancy Faeser Herrn Schönbohm feuerte. Ob sie Böhmermann den Auftrag gegeben hat, Schönbohm eine Kontaktschuld zu unterstellen (die im Fall zutreffender Behauptungen tatsächlich die Frage aufgeworfen hätte, ob Schönbohm in seinem Amt tragbar gewesen wäre), oder ob Böhmermann sich diesen Auftrag selbst erteilt und Faeser die Anregung dankbar aufgegriffen hatte, ist zwar eine interessante Frage, dürfte aber keinen Einfluss darauf haben, dass Schönbohm wenig Chancen hat. Eigentlich müsste er im Fall widerlegter Vorwürfe Anspruch auf eine Wiedereinstellung in sein Amt sowie auf einen größeren Schadenersatz haben, der nicht aus Steuereinnahmen, sondern aus privaten und Partei/Sendervermögen der Innenministerin und der Verleumder (nicht nur Böhmermann) vom Staatsfunk bezahlt werden müsste, nachdem die Innenministerin Schönbohm rechtswidrig aufgrund einer Fernseh-Verleumdung ´durch einen Fernseh-Funktionär rausgeschmissen hatte. – Sehr wahrscheinlich wird nichts dergleichen passieren. Herr Stephan Kohn, Ex-Oberregierungsrat im BMI, wurde dafür gefeuert, dass er im Mai (?) 2020 ein warnendes Gutachten etlicher Wissenschaftler zur Corona-„Politik“ veröffentlicht hatte oder nicht verhindert hatte, dass jemand aus seiner Umgebung es veröffentlichte. So wie ein obrigkeitshöriges Gericht später Herrn Kohns willkürliche Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als rechtmäßig anerkannte, so wird ein weiteres Gericht das Unrecht gegen Herrn Schönbohm absehbar für rechtmäßig erklären. Die Fälle sind unterschiedlich, aber beide Male hatten Machthaber bestimmte Personen als irgendwie problematisch eingeschätzt und beide Male waren anfängliche Vorwürfe unhaltbar. Leider sind BeDaZ und „unsere Demokratie“ einfach nicht mehr das demokratische, rechts- und verfassungsstaatliche Deutschland.
Ehrlich gesagt, ich sehe im deutschen Fernsehen kaum noch etwas, was „erweislich wahr“ ist. Bon chance.