„Studierende“ an der Berliner FU, die dem weiblichen Geschlecht zugerechnet werden, sollen sich nicht an die Polizei wenden, wenn sie sexuell belästigt werden und der mutmaßliche Täter „von Rassismus bedroht“ sein könnte. Die Polizei ist anderer Meinung. Ein klarer Fall von rassistischer Diskriminierung.
Wer selbst einmal im AStA oder Studentenparlament einer deutschen Universität aktiv war, weiß, dass man den Karneval auch ganzjährig feiern kann. Was jetzt aber die „Studierendenvertretung“ der Freien Universität (FU) zu Berlin wenige Tage vor Rosenmontag vom Stapel gelassen hat, markiert einen neuen Höhepunkt närrischen Treibens der akademischen Jugend, Abteilung allerletzte Generation.
Nach glaubhaften Berichten über einen Mann, der an verschiedenen Orten in Berlin-Dahlem, dem Sitz der FU, Frauen sexuell belästigt haben soll, sprach der AStA eine öffentliche Warnung aus. Per Rundmail an die Fachschafts-Initiativen und Hochschulgruppen riet er dringend davon ab, bei Kontakt mit dem Verdächtigen die Polizei zu rufen. Warum?
Na klar: Der Tatverdächtige „könnte von Rassismus bedroht“ sein. Originalton AStA: „Wir möchten jedoch unbedingt darauf hinweisen, dass Polizeieinsätze für von Rassismus betroffene Menschen grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko einhergehen, Polizeigewalt zu erfahren.“ Ein schon grammatikalisch furchterregender Satz. Aber es geht hier um Wichtigeres: Die „Beamtinnen und Beamte der Polizei“ seien nicht genügend im Umgang mit „psychischen Ausnahmesituationen“ geschult, weshalb ein „unnötiger Einsatz von Gewalt“ drohe.
Ein ehrlicher Dialog und Verhandlungen auf Augenhöhe
Um dieser flagranten Gefahr vorzubeugen, sollen Studentinnen, die dem verdächtigen Mann begegnen oder sich von ihm sexuell belästigt fühlen, den Sicherheitsdienst der Uni informieren. Freilich dürfe auch der Sozialpsychiatrische Dienst gerufen werden, doch der kann nur mit dem Einverständnis des Verdächtigen tätig werden. Bedauerlicherweise habe sich der mutmaßliche Sexualtäter bisher „nicht kooperativ“ gezeigt.
Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Ein ehrlicher Dialog mit ihm muss eröffnet werden, Verhandlungen auf Augenhöhe mit dem Ziel, einen gesichtswahrenden Kompromiss zu finden, mit dem alle Seiten leben können. Kurz: Man muss endlich miteinander reden! Das ist ein bisschen so wie bei dem ungelösten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, wo es offenbar auch an psychologisch geschultem Personal fehlt, von Harald Welzer und Richard David Precht abgesehen.
Am Ende kommt es trotz aller Bemühungen des AStA um diskriminierungssensible Kommunikation zum Super-GAU: In gewohnter Brutalität hat sich die Berliner Polizei via Twitter gemeldet und ohne jedes Verständnis für Achtsamkeit gegenüber den Opfern unserer strukturell rassistischen Gesellschaft hinausposaunt: „Wer in Gefahr oder von einer Straftat betroffen ist bzw. auf eine Notsituation anderer aufmerksam will, sollte sich von Nichts und Niemandem abhalten lassen zu handeln. Rufen Sie uns – wählen Sie den #Notruf 110! Wir sind für Sie da.“
Da ist sie wieder, die hässliche Fratze des rassistischen Polizeistaats.
Beitragsbild: Bavaria-media.de

@ Klaus Peter: Volltreffer! Allein, kämen Sie den woken AStA-Dam:innen mit Ihrem Vorschlag, selbst auf zwei Armlängen, persönlich „zu nahe“ -- na, was glauben Sie, was dann aber mal sofort los wäre! ;-)
Die Frage, weshalb man in solchen Fällen zur Polizei gehen sollte, stellt sich tatsächlich. Da die zuständigen Gerichte aufgrund der schweren fluchtbedingten Traumatisierungen der Täter und der Tatsache, dass Vergewaltigungen in den jewiligen Herkunftsländern kulturell üblich seien, ohnehin nur vernachlässigbare Strafen aussprechen, können sich die Opfer die Mühe und Demütigung gleich ganz sparen.
Danke, Herr Reinhard mit dem bösen M.-Namen, ohne diesen auszusprechen, um bloß Niemanden diskriminieren zu wollen (was nur rückschliessen läßt, daß derjenige kein Rückgrat hat), bevor die ANTIFA-GeStaPo einen abholen kommt. Und danke für den entlarvenden Satz ganzer, „ausgebildeter“ Akademikergenerationen:„ohne jedes Verständnis gegenüber der Achtsamkeit von Opfern“, wenn sie von biodeutscher Seite stammen. Das kennzeichnet nahezu die gesamte möchtegerne-intellektuelle „Heimatlandschaft“ als psychopathologisch. Mehr braucht’s nicht zu wissen über solche Gedankenverbrecher.
Man darf also einen Nichtdeutschen nicht daran hindern eine Straftat zu begehen, denn er könnte sich dadurch eine seelischen Beeinträchtigung erleiden
Aufruf zu §258 StGB (Strafvereitelung). Und die Hochschulleitung lächelt still dazu? Tolle Leistungsschau. Also ich investiere demnächst in Knastimmobilien, wird lukrativ.
Rapefugees welcome. (Also Beine breit machen, liebe Studentinnen, dann klappt’s auch mit der Integration).
Vor ein paar Jahren wurde ein weibliches (hoffentlich habe ich das richtig ausgedrückt) Mitglied der Linken von einem Mann vergewaltigt, der weder Kartoffel noch Weißbrot war. Sie machte dann bei der Polizei hinsichtlich des Täters falsche Angaben, weil sie keine „Rassistin“ sein wollte. Zu Mauerzeiten lag die Wahlbeteiligung an der FU bei den Asta-Wahlen bei ca. 10% und die Gewählten waren überwiegend stramm auf SED-Kurs, also strikt destruktiv. Das fügt sich eben alles.