Am 25.8.2011 veröffentlichte das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite eine ziemlich merkwürdige Pressemitteilung. Der Titel lautete: „Energiesparlampen - Bei Bruch ist Lüften das A&O“.
Weil ich damals keine behördlichen Mitteilungen über empfohlene Verhaltensmuster in ähnlichen Situationen - wie z.B. bei gerissenen Kondomen - kannte, las ich mit großem Interesse weiter.
Mittlerweile weiß jeder Schulabbrecher, worum es damals ging: Mit den Verordnungen Nr. 244/2009 und 245/2009 – beide wurden am 18.3.2009 verabschiedet – hat uns die EU-Kommission zu Zwangsverbrauchern von Leuchtmitteln gemacht, die Quecksilber enthalten - und das trotz der Tatsache, dass es dieselbe EU war, die im April 2009 den Vertrieb von Quecksilberthermometern wegen Vergiftungsgefahr untersagt hatte.
Aber nicht nur Quecksilberthermometer wurden verboten. Das folgende Zitat vom 10.10.2013 stammt aus einer offiziellen Mitteilung des Europäischen Parlaments auf seiner Internetseite. „Das Parlament hat das Quecksilberverbot für Knopfzellen (die in Uhren, Spielzeugen oder Fernbedienungen verwendet werden) in die neuen Vorschriften eingefügt, um das Risiko der Umweltverschmutzung durch die giftige Substanz zu senken“.
Stimmt. Quecksilber ist giftig und kann deswegen das Grundwasser vergiften, vor allem wenn es falsch entsorgt wird. Deswegen ist das EU-Parlament der Meinung, dass Knopfzellen verboten werden müssen, Energiesparlampen aber nicht. Im Gegenteil: Die EU-Bürger werden gezwungen, diese zu benutzen.
Das ist aber nicht alles. In derselben Mitteilung, in der die Zwangsbenutzer angehalten wurden, bei Bruch einer Energiesparlampe „sofort und gründlich zu lüften“, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, erklärte das Umweltbundesamt, dass es „den von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik weiter für richtig“ hält, weil „die bisherigen Glühlampen zu große Energieverschwender sind“.
Blöder geht es kaum. Die eine Hand verbietet Produkte, weil sie Quecksilber enthalten, während die andere die EU-Bürger zwingt, Quecksilber enthaltende Produkte zu benutzen. Kann mir das bitte jemand erklären?
Aus diesem Gesetzes-Hickhack kann man, je nach persönlichem Gusto, verschiedenes schlussfolgern: - die EU ist oberster Vertreter der Ökoreligion und muss demzufolge bedingungslos den Ablasshandel organisieren (EEG, teure Leuchtmittel usw.) - das EU-Parlament hat nichts zu melden; oder, falls doch, sitzen offensichtlich nur Vollpfosten drin - machtgeile Psychopathen und Berufsnarzissten brauchen keine rationalen Gründe für die Umerziehung der Bevölkerung - Fehler können nicht zugegeben, geschweige denn korrigiert werden - dazu bräuchte man Selbstbewusstsein
Nein, das kann niemand. Und ich möchte auch nicht die Statistik sehen, die misst wie viele der defekten Birnen ihr Gift im Wohnraum verteilt haben. Grüße Florian Hillen
Politiker bauchen Erfolge. Die normale Glühbirne konnte sich dagegen nicht wehren. Anmerkung: Besonders in der dunklen und kalten Jahreszeit, wird in unseren Räumen künstliches Licht benötigt. Eine normale Glühbirne ist, in diesen kalten Monaten, nicht nur in der Lage Licht zu spenden, sondern auch Wärme für unsere Wohnungen. Man kann daher auch sagen, dass der gesamte Energieverbrauch einer Glühlampe zu 100 % sinnvolle genutzt wird. Weitere Anmerkung: Wir können uns über unser Politiker nicht beschweren. Wir werden von den Deppen regiert, die von uns Deppen gewählt worden sind. Denkt bei der nächsten Wahl mal darüber nach. Mit traurigen Grüßen Engelbert Gartner
"Die eine Hand verbietet Produkte, weil sie Quecksilber enthalten, während die andere die EU-Bürger zwingt, Quecksilber enthaltende Produkte zu benutzen. Kann mir das bitte jemand erklären?" Das Eine ist für einen höheren Wert gewollt. So wie das Morden von Ungläubigen erlaubt ist, obwohl Morden verboten ist.
Dazu fällt mir spontan ein Satz von Albert Camus ein: "Absolute Macht ist allemal die Macht Nonsens durchzusetzen."