Eindeutige Gesinnungsjustiz, bis hoch zum Bundesverfassungsgericht. Und das dementsprechend gestaltete und durchgewinkte “Infektionsschutzgesetz” wird in seiner Grundstruktur gleich weiterverwendet für den Kampf gegen die Klimakatastrophe. Merkel musste das Infektionsschutz unbedingt durchpauken, bevor der “dritte Welle” Spuk aufflog. Das hat sie mit tatkräftiger Hilfe aller Beteiligten geschafft. Nun isses halt da. Jetzt, wo dieses “Recht"sprinzip einmal abgenickt wurde, leben wir in einem Staat, in dem ideologisch motivierte exekutive Eingriffe in unsere Lebensgestaltung, unser Privateigentum und unsere Grundrechte zu jeder Zeit mit arbiträren Behauptungen legal und de facto unanfechtbar möglich sind. Jeder der, die Entwicklung der letzten drei Wochen vorausgesagt hätte, wäre entweder vom Verfassungsschutz beobachtet oder in die Klappse verfrachtet worden. Deutschland , ein Wintermärchen v2.
In einem Land, das jedes Jahr in allen politisch, ökonomisch und gesellschaftlich relevanten Bereichen immer mehr auf den Hund kommt, sind keine rational nachvollziehbaren Argumente oder Begründungen zu erwarten. Das sind reine “Basta”-Verordnungen und die Begründungen eine reine Alibi-Show. Um Unrecht und Unsinn zu bemänteln hat es noch nie an (fadenscheinigen) Gründen gefehlt und in diesem Staat mit seinem minderwertigen Polit-Personal ist auch die Scham darüber nicht mehr vorhanden.
Warum wohl neuerdings Richter, die zu politisch virulenten Themen etwas Bedeutendes zu sagen haben, doch besser unter Pseudonym schreiben. Wetten ,bald werden die erhabensten Verfassungsrichter , ja ehemalige Vorsitzende des BVG selbst es GAR NICHT MEHR WAGEN mit Klarnamen oder unter dem Schutz eines Pseudonyms aktuell brennende Verfassungsfragen öffentlich zu thematisieren. Manch ein Verfassungsrichter allerdings ist genau wegen seiner subordinierenden Meinungsgepflogenheit ja genau darum zum Verfassungsrichterchen von “uns Mutti” bestallt worden, diese Submissiven könnten ihren Namen durchaus allzeit laut zu ihrer Meinung dazusagen, das Dilemma ist nur, sie haben gar keine eigene, die es rechtfertigen könnte, dass man sich so einem Namen auch merken sollte. Dass letztlich das Recht und die Verfassung dem einzelnen Staatsbürger noch ein Schutz sein könnte, in freier Rede sich seiner Meinungsfreiheit zu bedienen zur aktuellen staatsbürgerlichen Willensbildung und/oder einfach weil er’s will und noch kann, das ist unter solchen absolut angebrachten Vorsichtskautelen der juristischen Amtsträger selber dann doch längst schon kalter Kaffee. Was sind das für Zeiten, wo das Reden über Viren schon ein Verbrechen ist! Eigen Meinung - beneidenswert wer frei davon!!!
Man hat versäumt, festzulegen, dass in Gerichte, insbesondere aber das Bundesverfassungsgerichts, keine Parteimitglieder, auch ehemalige, berufen werden dürfen. Damit ist das Verfassungsgericht nur noch de facto die oberste Kontrollinstanz, die aber aufgrund der über die Jahre festzementierten Mißstände eine übergeordnete Kontrollinstanz nötig hätte. Aber wie sagt man im Fränkischen so schön, der Kees is gfressn.
Nun, die Sache ist doch ganz einfach: Merkel wollte es so. Begründet werden kann das Ausgehverbot ohnehin nicht rational. Die Gesetzesbegründung ist nur deshalb zusammengestümpert worden, weil die Geschäftsordnung (§ 76 II) das so vorsieht, die Verfassung erfordert ohnehin keine Begründung. Und gerade dieses Gesetz braucht auch keine Begründung. Wer soll es auslegen? Es ist nämlich gar kein Gesetz, sondern eine Verbotsverfügung, die als “Gesetz” maskiert daherkommt. Dafür hat der Bundestag zwar keine Kompetenz, da die Ausführung von Gesetzen den Ländern obliegt, aber das scheint keinen mehr zu kümmern. Jetzt höre und lese ich allenthalben, dass einige Bundesländer “härtere” Bestimmungen treffen als die im § 28b vorgesehehen. Auf welcher Grundlage bitte? Bislang glaubte ich, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Und wenn der Gesetzgeber (was doch wohl zu hoffen ist) sein Ermessen ausgeübt hat im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, dann kann es doch unmöglich sein, dass jetzt Bayern meint, da noch etwas draufsatteln zu dürfen. Und hieß es nicht, es soll einheitliche Regelungen geben? 1 Tag nach Inkrafttreten war es damit bereits Essig. Das Wort “Verarsche” beschreibt nur im Ansatz, was hier abläuft - und das sollte auch jeder Jurist frei bekennen, ganz gleich, wie er zur Coronapolitik als solcher steht (!), denn der Zweck heiligt die Mittel nur in Diktaturen.
“Hierdurch sollen die Mobilität in den Abendstunden… begrenzt werden.” Das tritt nach meiner Kenntnis . . . ist das so zu verstehen: Sie dürfen innerhalb Ihrer Wohnung das Zimmer, in dem Sie sich gerade aufhalten, verlassen, um sich in einem anderen Zimmer aufzuhalten. Es ist Ihnen auch freigestellt, dies mehrmals am Abend tun. Diese Freiheit unangetastet zu lassen, ist eine Herzensangelegenheit der Bundeskanzlerin.
In gleicher Weise unvorstellbar ist, ... Aber es wurde das Unvorstellbare doch getan also muß es für einige Politiker und Komplizen, z.B. Mitarbeiter des RKI, vorstellbar gewesen sein. Man könnte es auch positiv auslegen, seht her wir können das Unvorstellbare denken und auch umsetzen, seht wie Intelligent wir sind deshalb regieren wir und nicht ihr, ihr blödes Volk! Frau Nahles würde noch hinzufügen: Ätschi bätschi!! Übrigens habe ich das Gute Coronabevölkerungsschutzgesetz als Vorläufer bzw. Test angesehen für das Gute Klimaschutzbevölkerungsschutzgesetz. Alles eine Frage der Gewöhnung.
@ Rudhart M.H.: Was soll hier B-B-B-B-Baerbock heißen? Die richtige Abkürzung ist A.C.A.B.! Schließlich heißt die Dame (lt. Wikipedia) Annalena Charlotte Alma Baerbock!
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