Gastautor / 30.04.2021 / 06:25 / Foto: nao-cha / 63 / Seite ausdrucken

Bismarck, die Wurst und das Bevölkerungsschutz-Gesetz

Von Friedrich Kurt Larmann.

Ob Fürst Bismarck mit dem ihm zugeschrieben Bonmot, Gesetze seien wie Würste, man solle besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden, die Wirklichkeit richtig beschrieben hat, kann ich nur eingeschränkt beurteilen. Mit Wurst kenne ich mich nämlich nicht so gut aus. Mit Gesetzen sollte ich als Jurist dagegen klarkommen.

Das Regelwerk, das Bismarck im Blick zu haben schien, könnte das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 gewesen sein. Die Entwurfsbegründung (BT-Drucksache 19/28444) ist erschreckend. Ich nehme hier nur die Ausführungen zur Ausgangsbeschränkung (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG) in den Blick.

Bei einer so grundrechtsintensiven Maßnahme, die alle Einwohner eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ab einem Inzidenzwert von 100:100.000 betrifft, ohne dass sie die Möglichkeit einer fachgerichtlichen Kontrolle haben – ein Bundesgesetz kann nur vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden –, wäre eine entsprechend profunde Begründung zu erwarten gewesen. Aber weit gefehlt! 

Die Entwurfsbegründung beschreibt die Zielsetzung folgendermaßen (S. 12): 

„Die Ausgangsbeschränkung soll der Kontrolle und Beförderung der Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln dienen und die Entstehung unzulässiger Kontakte und neuer Infektionsketten verhindern. Hierdurch sollen die Mobilität in den Abendstun­den (siehe https://www.covid-19-mobility.org/reports/mobility-curfew/) und bisher stattfindende private Zusammenkünfte im öffentlichen wie auch privaten Raum, de­nen ein erhebliches Infektionsrisiko zukommt, begrenzt werden. Erfahrungen aus anderen Staaten wie auch wissenschaftliche Studien (siehe etwa Sharma et al., Un­derstanding the effectiveness of government interventions in Europe’s second wave of COVID-19, abrufbar unter: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.03.25.21254330v1.full.pdf; Ghasemi et al., Impact of a nighttime curfew on overnight mobility, abrufbar unter: https://ww­w.medrxiv.org/con-tent/10.1101/2021.04.04.21254906v1; Di Domenico et al., Impact of January 2021 curfew measures on SARS-CoV-2 B.1.1.7 circulation in France, ab­rufbar unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/ 2021.02.14.21251708v2.full) stützen diesen Befund. Insbesondere bei privaten Zusammenkünften dürften die durchgehende Einhaltung von Abstands- und Lüftungsregelungen sowie das Tragen von Masken häufiger in Vergessenheit geraten, als dies bei anderen, z. B. berufli­chen oder geschäftlichen, Kontakten der Fall ist. Ferner kann durch die Ausgangsbe­schränkung auch eine gewisse Zahl unbeabsichtigter Kontakte zwischen Menschen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fluren eines Mehrfamilienhauses, verhin­dert werden. Angesichts der Intensität der Maßnahme ist sie tragfähig, weil die Ein­haltung der allgemeinen Kontaktregeln gerade zur Abend- und Nachtzeit auf an­dere Art und Weise – nach einer etwaigen Intensivierung der behördlichen Kontroll­bemühungen – nicht sichergestellt werden kann und dies die Effektivität der Kontakt­regeln insgesamt in einem für die Zielerreichung relevanten Maß beeinträchtigt. So zeigen die seit dem Frühjahr 2020 in Deutschland, aber auch in anderen europäi­schen Staaten und weltweit gesammelten Erfahrungen, dass insbesondere umfas­sende Maßnahmen zur Beschränkung von Sozialkontakten wie die hier auf Reduzie­rung von Sozialkontakten abzielende Ausgangsbeschränkung in der Nachtzeit zur Eindämmung des Pandemiegeschehens wesentlich beitragen und das Infektionsge­schehen reduzieren.“

Gesetzesbegründung im Panikmodus

Schon die ersten beiden Sätze lassen den Leser leicht verwirrt zurück. Der erste Satz beschreibt das Ziel der Ausgangsbeschränkung dahingehend, dass die Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln kontrolliert und befördert werden soll. Das ist bei genauerem Hinsehen Mumpitz. Wenn es nicht gestattet ist, das Haus zu verlassen, kann es gar nicht zu einem Kontakt kommen, der irgendwelchen Regeln unterworfen sein könnte. Der zweite Satz ist nicht viel besser. „Hierdurch“ – also durch die Kontrolle und Beförderung der allgemeinen Kontaktregeln – sollen die Mobilität in den Abendstunden und private Zusammenkünfte begrenzt werden. Irgendwie passt auch das nicht recht. Durch die Kontrolle der Kontaktregeln soll die Mobilität in den Abendstunden begrenzt werden? Wie das? So zeigt sich bereits einleitend, dass die Gesetzesbegründung im Panikmodus zusammengezimmert worden sein muss. Was der Gesetzgeber eigentlich meinte, ist eigentlich nur, dass durch die Vergatterung in Gestalt der Ausgangsbeschränkung private Kontakte begrenzt werden. 

Schauen wir uns, nachdem sich die Verwirrung über diesen wenig gelungenen Einstieg gelegt hat, die weitere Argumentation an: 

In der Entwurfsbegründung wird auf die Erfahrungen aus anderen Ländern verwiesen. Welche gemeint sind und welche Erfahrungen man dort konkret hat sammeln können, bleibt offen. Zur Untermauerung dieses also eigentlich gar nicht erhobenen Befundes wird sodann auf drei Studien hingewiesen. Das deutet auf eine wissenschaftliche Grundlegung hin. Doch die Basis ist nicht so solide, wie es scheint. Es handelt sich in allen drei Fällen um Pre-prints, die nicht peer-reviewed sind, denen mithin das Gütesiegel der Begutachtung der Studie durch (andere) Experten fehlt.

Und auch inhaltlich gibt es Anlass zu zweifeln. Bei Sharma et al. spielen Ausgangsbeschränkungen eine untergeordnete Rolle. Ihnen wird ein maßvoller Effekt zugeschrieben, wobei die Autoren aber – naheliegend – ein Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen für wahrscheinlich erachten. Die Daten beziehen sich zudem auf den kürzesten Zeitraum aller untersuchten Maßnahmen. Auch bei di Domenico et al. ist es nicht wirklich möglich, die Relevanz der Ausgangsbeschränkung von anderen Maßnahmen zu trennen. Die Studie von Ghasemi et al. schließlich gibt Auskunft über die Auswirkungen einer Ausgangsbeschränkung auf die nächtliche Mobilität. Was daraus allerdings für die Entwicklung der Infektionszahlen folgt, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen. Dass „insbesondere“ bei privaten Zusammenkünften die durchgehende Einhaltung von Abstands- und Lüftungsregelungen sowie das Tragen von Masken häufiger in Vergessenheit geraten als bei beruflichen oder geschäftlichen Kontakten, ist eine Einschätzung, die nun wirklich aus keiner der drei Studien hergeleitet werden kann, so dass es sich um nichts anderes als eine Unterstellung handelt. 

Belege bleibt der Gesetzgeber schuldig

Zum schludrigen Umgang mit Studien gehört übrigens auch, dass solche gar nicht erwähnt sind, die sich gegen Ausgangsbeschränkungen aussprechen. So hat „Die Zeit“ online am 9. April 2021 von einer Studie der französischen Wissenschaftlerin Chloé Dimeglio berichtet, die für die französische Stadt Toulouse zu dem Ergebnis gekommen war, dass die dort verhängte Ausgangssperre nicht funktioniert hat, weil die Menschen innerhalb kürzerer Zeit dasselbe gemacht haben – etwa eingekauft haben – und dies zu Ansammlungen geführt hat. 

Die Begründung ist nicht tragfähiger, soweit die Kontaktbeschränkungen losgelöst von Erfahrungen aus anderen Ländern und von Studien thematisiert werden. Schon im Ansatz muss missfallen, dass sich der Gesetzgeber, auch wenn das durch das „in Vergessenheit geraten“ – nämlich das Einhalten der Abstandsregeln und das Tragen von Masken – etwas verbrämt wird, den Bürger offensichtlich pauschal als rechtsuntreu vorstellt. Denn Kontakte sind bereits durch § 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG erheblich eingeschränkt, das Abstandsgebot gilt seit Beginn der Krise flächendeckend, und schon seit längerem gilt das auch für das Tragen von Masken. Belege dafür, dass es gleichwohl zusätzlich einer Ausgangsbeschränkung bedarf, bleibt der Gesetzgeber schuldig. 

Die Entwurfsbegründung beschränkt sich zudem auf die Aussage, die Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln könne gerade zur Abend- und Nachtzeit auf andere Art und Weise – nach einer etwaigen Intensivierung der behördlichen Kontrollbemühungen – nicht sichergestellt werden. Es ist vor allem dieser eine Satz, der die Erforderlichkeit der massiv grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahme begründen soll. Das ist schon an sich ein starkes Stück. Aber der Satz ist auch inhaltlich schwach auf der Brust. Die Aussage beinhaltet drei bloße Behauptungen.

Die eine besteht darin, dass die all­gemeinen Kontaktregeln zur Abend- und Nachtzeit nicht eingehalten werden. Es obliegt den kommunalen Behörden, die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Sie verfügen inso­weit über eine nunmehr rund 14-monatige Erfahrung. Dementsprechend müssten sie auch über Erkenntnisse verfügen, ob und inwieweit es zur Abend- und Nachtzeit zu Verstößen gekommen ist. Hierzu ist in der Entwurfsbegründung nichts zu lesen. Die weitere Behaup­tung besteht in der Unmöglichkeit, die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen sicherzu­stellen. Indes schweigt die Entwurfsbegründung schon generell zu behördlichen Kontroll­bemühungen, so dass ihre vom Gesetzgeber angenommenen mangelnde Effizienz nicht beurteilt werden kann. Die dritte Behauptung schließlich ist in dem Einschub zu sehen, dass die Unmöglichkeit, die Einhaltung der Regeln sicherzustellen, auch nach einer „etwaigen“ Intensivierung der behördlichen Kontrollbemühungen gälte. Auch hierzu sagt die Entwurfsbegründung, man ahnt es schon, nichts.

Begründungsansatz kann nur als erbärmlich bezeichnet werden

Eigentlich ist die Argumentation schon auf diesem Stand ein Debakel. Kann man das noch steigern? Man kann. Denn indem der Gesetzgeber zusätzlich eine „gewisse Zahl unbeabsichtigter Kontakte zwischen Menschen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fluren eines Mehrfamilienhauses,“ anführt, liefert er einen Begründungsansatz, der angesichts der Schärfe des hier in Rede stehenden Grundrechtseingriffs nur als erbärmlich zu bezeichnen ist.

Im öffentlichen Nahverkehr gelten bereits umfassende Kontakt- und Hygieneregeln bei ohnehin stark gemindertem Fahrgastaufkommen. Und bei unbeabsichtigten Kontakten in den Fluren eines Mehrfamilienhauses dürfte es sich in aller Regel um flüchtige Augenblicksbegegnungen mit entsprechend geringem Infektionsrisiko handeln. Abgesehen davon, dass es den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses wohl kaum geläufig und auch nicht vermittelbar sein dürfte, dass sie in der Zeit der Ausgangsbeschränkung nicht ihren Keller aufsuchen dürfen, etwa um sich ein Bier zu holen, weil der ganze Irrsinn sonst kaum zu ertragen ist, stellt sich dringend die Frage: Solche Konstellationen sollen allen Ernstes das Einsperren von rund 83 Millionen Menschen rechtfertigen?

Das Niveau der Argumentation in der Entwurfsbegründung ist unvorstellbar niedrig. In gleicher Weise unvorstellbar ist, dass dem Gesetz die Mehrheit des Deutschen Bundestages zugestimmt, dass der Bundesrat nur einen Tag später das Gesetz durchgewinkt und dass der Bundespräsident es nur einen halben Tag später ausgefertigt hat. Ich denke, ich werde mir mal auf Youtube anschauen, wie eine Wurst gemacht wird. So schlimm wie dieses Gesetz kann das gar nicht sein. 

 

Friedrich Kurt Larmann ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt unter Pseudonym.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Dr. Hendrik Hurtz / 30.04.2021

Lieber Richter “Friedrich Kurt Larmann” > vielen Dank für Ihre kritische Auseinandersetzung mit der “heißen + stumpfen Nadel”, mit der das neue massiv die Grundrechte beschneidende “Bevölkerungsschutz-Gesetz” quasi über Nacht aus der Taufe gehoben wurde. Für Sie persönlich bleibt nur zu wünschen + zu hoffen, daß Ihnen nun - nach Ihren gesetzeskritischen Überlegungen - niemand hre Wohnung durchsuchen lassen kann und wird. Insoweit kann Ihnen aber zumindest niemand strafbare Rechtsbeugung vorwerfen!!

Pia Schubert / 30.04.2021

Guten Morgen! Hier in P hatten wir die Ausgangsbeschränkungen. Die Menschen hielten sich daran, denn sie vertrauen der Politik. Angeblich gestern ein Toter mit Corona. Wie haben sonniges Wetter und der Staat hat kein Geld mehr. Wie auch, wenn die Touristen ausbleiben. Gestern war zu hören, dass Menschen aus Indien nun Corona haben. Klar, die Leben zusammen auf kleinem Raum. Sie Arbeiten für 3,-€ oder 4,- € auf den Plantagen. Leisten kann man sich da keine Wohnung, um Abstand zu halten. Diese Menschen werden ausgebeutet, aber bis jetzt hat es die soz. Politiker nicht interessiert. Sie öffnen jetzt die Restaurants, Cafes und Pastelarias bis 22.30h. Die Klamottenläden bis 19.00 h. Nun kommen die Menschen aus ihren Löchern. Man ist so…. stolz auf diese Erfolge, aber immer ein bischen Panik verbreiten, macht die Leute gefügig.  Ich wette, dass jetzt im Sommer Corona nicht mehr so ganz schlimm wütet!!! Im Herbst geht das Spiel dann wieder los. Hier leben viele alte Menschen, denn die jungen gut ausgebildeten Leute haben schon längst das Land verlassen. Ich denke, dass es so ähnlich, wie in Italien, im Winter ablief. Das Sozialsystem war am Limit, da nie genug investiert wurde. Die Fachärzte und Krankenpfleger gingen nach England oder Amerika, da verdiehnt man besser. Dann kam der Ansturm nach Weihnachten und da waren es schnell mal 300 Tote. Die Bilder im Fernsehen haben die Menschen in Panik versetzt, dabei starben auch hier viele Personen über 80 Jahre. Jetzt setzt man auf Impfung. Ganz wenige, die sich dagegen entscheiden. Aber man muss,wissen, dass nach der Revolution 1975 die Kinder in den Schulen ohne vorherige Absprache mit den Eltern geimpft wurden. Ich habe das nicht gewusst. Das erfährt man jetzt.  Corona öffnet einen die Augen. Die Menschen waren niemals frei. Schönen Tag.

Klaus Schmid / 30.04.2021

Beim Herrn Larmann werden die Kriminaler sicher herausfinden wer das ist, und ein grüner Justizminister wird dann auch einen Staatsanwalt anweisen eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. Nennt sich deutscher Rechtsstaat.

Arnd Siewert / 30.04.2021

Nach Betrachtung der Auflagen einer Coronakritik Demo im freien (kiel) die gefühlt von der selben Anzahl Polizei eskortiert wird, vermisse ich noch die Ansage : “nach vollzug der Demo hat der Teilnehmer einen 14 tägigen Aufenthalt in einem Hygienekonzentrat Camp zu verbringen und wird nach erfolgreicher Impfung und 2 jährigem Demoverzicht entlassen….... Frage mich auch, demonstrieren die Polizisten mit oder schützen sie die Kieler oder die Demoteilnehmer?

E Ekat / 30.04.2021

@ Sandra Müller / 30.04.2021. Sie schreiben: >>Schade, sehr geehrter Herr Larmann, dass Sie unter Pseudonym schreiben, wenngleich verständlich. Dass macht es bspw. nur für mich schwierig, Sie gegenüber anderen, Befürwortern der “Corona-Politik”, als glaubwürdigen Kritiker mit stichhaltigen Argumenten anzuführen. << Macht es für Sie schwierig? Bemühen Sie nicht. Ist es nicht der Vortrags-Inhalt, auf den es ankommt ? Wer als mit Ihnen in Kontakt stehendem “Beführworter” dies nicht honoriert, dem muß man ohnehin jeden Klarnamen vorenthalten.

Rainer Mewes / 30.04.2021

Nach einem (sehr alt)chinesischem Sprichwort sind es die sterbenden Reiche, die die meisten Gesetze haben! Außerdem haben sowohl die Schöpfer als auch die Einhaltungskontrollierer dieser unsinnigen Gesetze damit schwer zu tun und müssen somit nicht auf der Couch liegen und das Bildungsfernsehen von RTL 2 genießen.

Lilith Diess / 30.04.2021

Alle Gewalt geht vom Volke aus - Bitter, wenn dabei eine solche “Regierung” demokratisch installiert wird (Demokratie = Diktatur der Wenigen, wenn man sich die Wahlbeteiligung hierzulande anschaut)

Rolf Menzen / 30.04.2021

Am Tag sechs der “Bundesnotbremse” kann ich mich nur wundern, wie viele Leute noch draußen unterwegs sind, wenn ich so gegen 23:30 von der Arbeit nach Hause fahre. Alleine von der Moschee neben meiner Firma brechen dann hunderte auf und auch sonst sieht man noch ne Menge Autos und Passanten. Irgendwelche Kontrollen sind mir bislang nicht aufgefallen. Sollte die Polizei in NRW hier etwa Arbeitsverweigerung betreiben?

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Gastautor / 17.04.2024 / 13:00 / 15

Islamismus: Täter und Wohltäter

Von Sam Westrop. Die globale islamistische Wohltätigkeitsorganisation Islamic Relief arbeitet mit hochrangigen Hamas-Beamten zusammen, darunter der Sohn des Terroristenführers Ismail Haniyeh. Während Mitglieder des Europäischen Parlaments im Januar…/ mehr

Gastautor / 16.04.2024 / 06:00 / 203

Doch, es war alles falsch!

Von Andreas Zimmermann. Wir brauchen eine Aufarbeitung der Corona-Jahre, bei der eben nicht diejenigen das Sagen haben, die die Verantwortung für die Verheerungen dieser Zeit…/ mehr

Gastautor / 13.04.2024 / 15:00 / 6

Aufbau eines menschenwürdigen Gazastreifens (2)

Von Daniel Pipes. In Live-Interviews auf Al Jazeera und in anderen arabischen Medien machen immer mehr Bewohner des Gazastreifens ihrer Abneigung gegen die Hamas Luft.…/ mehr

Gastautor / 06.04.2024 / 14:00 / 13

Der Westen muss Geiselnehmer ächten – nicht belohnen

Von Michael Rubin. US-Präsident Joe Biden erlaubt es der Hamas, Geiseln als Druckmittel für Zugeständnisse Israels einzusetzen. Diese Haltung ist inzwischen eher die Regel als die Ausnahme,…/ mehr

Gastautor / 02.04.2024 / 06:25 / 60

„Traditional Wife“: Rotes Tuch oder Häkeldecke?

Von Marie Wiesner. Der „Tradwife“-Trend bringt die Verhältnisse zum Tanzen: Junge Frauen besinnen sich auf das gute alte Dasein als Hausfrau. Irgendwo zwischen rebellischem Akt und Sendungsbewusstsein…/ mehr

Gastautor / 01.04.2024 / 14:00 / 11

Neue Trans-Kinder-Leitlinie: Konsens statt Evidenz

Von Martin Voigt. Trans-Ideologie ante portas: Der neuen Leitlinie zur Behandlung minderjähriger Trans-Patienten mangelt es an wissenschaftlicher Evidenz. Sie ist nun eine "Konsens-Leitlinie". Pubertätsblocker, Hormone…/ mehr

Gastautor / 31.03.2024 / 12:00 / 5

Der Bücher-Gärtner: Warum die Giraffe nicht ohmächtig wird

Von Edgar L. Gärtner. Dieses Buch erzählt Geschichten von kleinen und großen Tieren von Seepferdchen bis zu Elefanten und Narwalen, in denen sich manchmal jahrtausendealte…/ mehr

Gastautor / 30.03.2024 / 14:00 / 6

Islamische Expansion: Israels Wehrhaftigkeit als Vorbild

Von Eric Angerer. Angesichts arabisch-muslimischer Expansion verordnen die westlichen Eliten ihren Völkern Selbstverleugnung und Appeasement. Dabei sollten wir von Israel lernen, wie man sich mit…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com