Die Frist für das Einreichen von Einsprüchen läuft am 23. April ab. BSW will Neuauszählungen der Stimmen erreichen.
Wenige Tage vor dem Ablauf der Frist sind beim Bundestag bereits rund 800 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl vom 23. Februar eingegangen, meldet u.a. faz.net. Das seien deutlich weniger als nach der Bundestagswahl 2021, aber deutlich mehr als nach der Wahl 2017. Nach der vorletzten Bundestagswahl soll es nur 275 Wahleinsprüche gegeben haben. Vier Jahre später schoss ihre Zahl vor allem durch das Wahlchaos in Berlin in die Höhe, auf 2.198.
Rund 430, also mehr als die Hälfte aller aktuellen Einsprüche, würden nach Angaben der Bundestagsverwaltung die Hindernisse für im Ausland lebende Deutsche, an der Wahl teilzunehmen, betreffen. Wegen der verkürzten Briefwahlfristen war von Anfang an klar, dass die Stimmzettel vieler im Ausland lebender Deutscher nicht rechtzeitig bei den Wahlämtern eingehen würden.
Eine Wahlanfechtung hatte auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) angekündigt. Das BSW kam auf 4,98 Prozent der Stimmen. Ihm fehlten nach eigenen Angaben rund 9.000 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Es geht davon aus, dass diese bei genauen neuen Auszählungen zusammenkämen und der jungen Partei so doch noch der Einzug in den Bundestag gelingen könne, deshalb wollen Sahra und Genossen eine Neuauszählung erreichen.
Mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht noch vor der Feststellung des Endergebnisses ist das BSW bereits gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen die Partei auf das geltende Wahlprüfungsverfahren hin, das zunächst den Bundestag als Adressaten für Einsprüche vorsieht. Sollte der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments Fehler bei der Durchführung der Wahl erkennen, wären diese bei dem knappen Ergebnis nicht nur mandatsrelevant, sondern könnte die angestrebte schwarz-rote Regierungskoalition auch ihre Mehrheit kosten. Erfahrungsgemäß bleiben die meisten Wahlanfechtungen allerdings erfolglos.