Der 36-Jährige hatte in den Morgenstunden des 18. Mai 2025 in der Cutie-Bar in Bielefeld auf mehrere Gäste eingestochen. Vier von ihnen wurden schwer verletzt und überlebten die Tat nur dank schneller Hilfe. Die Tat selbst hatte der Syrer, der im August 2023 als Flüchtling in Deutschland eingereist war, bereits vor dem Prozess gegenüber einem forensischen Psychiater zugegeben.
Strittig war in dem dreimonatigen Prozess, ob Mahmoud M. bei seinem Messer-Angriff als Mitglied oder gar im Auftrag der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gehandelt hat. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts sah es als erwiesen an, dass der 36-Jährige bereits 2015 und 2016 in Syrien für den IS tätig war. „Der Angeklagte war von der Ideologie des IS überzeugt und hasste den Westen", führte der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten aus. Eine durchgängige IS-Mitgliedschaft bis zu seiner Tat 2025 in Bielefeld sah das Gericht jedoch nicht. Auch sei „die Annahme, dass er als Schläfer des IS nach Deutschland gekommen sei, um hier Anschläge zu begehen, nicht erwiesen".
Dass Mahmoud M. jedoch kurz vor der Tat ein Bekennervideo angefertigt und an eine Person gesendet hatte, von der er glaubte, dass sie dem IS angehöre, wertete das Gericht als Versuch, sich dem IS wieder anzuschließen. Im Ergebnis führte das dazu, dass Mahmoud M. neben der Verurteilung wegen des vierfachen Mordversuchs aufgrund seiner Aktivitäten 2015 und 2016 auch wegen einer vollendeten IS-Mitgliedschaft sowie aufgrund des Bekennervideos wegen einer versuchten IS-Mitgliedschaft verurteilt wurde. Die anschließende Sicherungsverwahrung begründete das Gericht damit, dass der Verurteilte „aufgrund seines Hanges zu erheblichen Straftaten" weiterhin gefährlich sei. Es bestehe die Gefahr, dass er erneut versuche, „Ungläubige" zu töten, so der Senatsvorsitzende.
„Dass der Angeklagte die Taten bereut, glaubt der Senat nicht", führte Winfried van der Grinten zum Ende seiner rund einstündigen Urteilsbegründung aus. Dann richtete van der Grinten sein Wort an Mahmoud M. und sprach ihn darauf an, dass er das Gericht in seinem letzten Wort um eine „zweite Chance" gebeten hatte. „Sie hätten den vier Opfern keine zweite Chance gegeben. Die sollten sterben", sagte der Senatsvorsitzende. „Würden wir Ihnen eine zweite Chance geben, könnten Sie das dazu nutzen, Menschen zu töten. Das können wir nicht verantworten. Setzen Sie sich in der Haft mit Ihrem radikal-jihadistischen Gedankengut auseinander." Der Syrer nahm sein Urteil ohne erkennbare Regung entgegen. Seine Verteidiger hatten bereits vor der Urteilsverkündung gegenüber dem WDR angekündigt, im Falle einer lebenslangen Haftstrafe, der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie der Anordnung einer Sicherungsverwahrung in Revision gehen zu wollen.
Außerdem verurteilte das Gericht den Syrer, jedem seiner Opfer 70.000 Euro Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Dies dürfte jedoch nur symbolische Bedeutung haben, räumte Nebenklage-Anwältin Stefanie Höke nach der Urteilsverkündung ein. Höke kündigte an, noch am Montagnachmittag im Internet eine Spenden-Sammelaktion für die Opfer zu starten. Bislang hat keines der Opfer des Messer-Anschlags in sein gewohntes Leben zurückgefunden oder seine frühere Tätigkeit wieder aufnehmen können.
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Demonstriert schon die Jusos und die Grüne Jugend für seine Heiligsprechung?
Ohne die kritische Dauerberichterstattung durch Herrmann Hemmelrath auf Achgut wäre der glatt freigesprochen worden. Ein klarer Beweis für die Relevanz der Alternativmedien!
Ich habe mal Google (ohne KI) befragt mit Stichwort JVA. In DE soll es über 170 JVAs geben und einsitzen sollen ca. 44000 Straftäter. Die Daten sollen von 2023 sein muss also nicht mehr zu 100% passen. Ein Gefangener wie Mahmoud soll den Steuerzahler pro Tag ca. 200€ kosten wären dann 73000€ pro Jahr. Für alle sind das dann ca. 3.21 Milliarden Euro im Jahr. Die Anzahl der Straftäter wird sicherlich diametral in dem Maße steigen wie es mit Wirtschaftsleistung und Wohlstand bergab geht. Gibt es schon einen Bauboom bei JVAs? Wie sagte Murksel? Wir schaffen das!
„Lebenslange Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung“: kommt Mahmoud-Mohammed dann nach seinem Lebensende in ein spezielles Sicherungsverwahrungs-Krematorium? Asche zu Asche, aber sicherungsverwahrt? Ist mir schon klar, „lebenslang“ bedeutet nicht lebenslang. Und „unsere Demokratie“ nicht unsere Demokratie. Und Dschihad ist Frieden. Hoffentlich dauert dann wenigstens die Sicherungsverwahrung lebenslang. Zweite Chance höchstens postmortal, und nur nach vollständiger Wiedergutmachung aus der Hölle. Dort soll es ja Orte geben, wo Leute jeden Tag 72 Jungfrauen entjungfern müssen, bis sie völlig entkräftet quasi an Atemnot oder Deflorationsblut ersticken. Jeden Tag aufs Neue. In der besten aller möglichen Welten.
Was das wieder kostet.
seine opfer haben keine zweite chance, die haben lebenslänglich unter den folgen zu leiden. der täter muss die konsequenzen tragen, danke dem gericht für das alternativlose urteil, das leider eine löbliche ausnahme ist. meine anteilnahme gilt ausnahmslos den opfern.