Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Messer-Anschlag auf feiernde Gäste der Bielefelder „Cutie-Bar" wurden am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) im Prozess gegen Mahmoud M. die Plädoyers vorgetragen. Dabei forderte die Bundesanwaltschaft für den 36-Jährigen lebenslange Haft, anschließende Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wegen vierfachen Mordversuchs, gefährlicher Körperverletzung sowie mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS). Der 2023 in Deutschland eingereiste Syrer hatte bereits in der Untersuchungshaft gegenüber einem psychiatrischen Gutachter zugegeben, in den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025 in der „Cutie-Bar“ auf mehrere Menschen mit einem Messer eingestochen zu haben. Strittig war jedoch bis zuletzt die ihm ebenfalls zur Last gelegte IS-Mitgliedschaft. Vor den Schlussvorträgen hatte der 6. Strafsenat des OLG darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen versuchter IS-Mitgliedschaft in Betracht komme.
Davon wollten die Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag aber nichts hören und sprachen sich in ihrem rund 90-minütigen Plädoyer neben der lebenslangen Haftstrafe wegen der vier Mordversuche auch noch für eine fünfjährige Einzelstrafe für Mahmoud M. wegen einer durchgängigen IS-Mitgliedschaft von 2015 bis zum Messer-Angriff in Bielefeld aus. So sei Mahmoud M. bereits im Frühjahr 2015 „von IS-Leuten in einer Moschee rekrutiert“ worden, sagte Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus. Ab Juni 2015 habe der Syrer dem IS gedient, unter anderem in einem „Scharia-Lager“ und an Checkpoints. Nach einer Verletzung in einem Kampfeinsatz sei er ab November 2016 in der IS-Immobilienverwaltung tätig gewesen. Aufgrund der Forderung nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe hätte eine Einzelstrafe wegen IS-Mitgliedschaft faktisch keine Bedeutung mehr. Damit kann den Ausführungen auch entnommen werden, wie wichtig es der Karlsruher Behörde ist, Mahmoud M. mit seinen mutmaßlichen IS-Aktivitäten nicht straflos davonkommen zu lassen.
„Er kannte seine Opfer nicht. Er hat sie als gesichtslose Repräsentanten unserer Gesellschaft gesehen“, sagte Neuhaus. Damit habe Mahmoud M. „auch den Staat angegriffen.“ Auch habe dessen Anschlag, der mit „Allahu akbar“-Rufen ausgeführt wurde, dazu gedient, „die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern“. Dann verwies der Vertreter der Bundesanwaltschaft auf die im Saal sitzende Nebenklägerin Sarah S., die den Angriff laut eines Arztes nur mit Glück überlebt hatte, aber bis heute unter Albträumen und Schlaflosigkeit leidet sowie ihren Beruf als Taxifahrerin nicht mehr ausüben kann: „Ein Zeichen der Reue hat der Angeklagte ihr gegenüber nicht gezeigt. Genügend Gelegenheit dazu hatte er.“ Mahmoud M. habe seine Opfer „als Ungläubige gesehen, die man töten dürfe, das sei eben der Jihad“, fuhr der Staatsanwalt fort. „Dem Angeklagten fehlt aufgrund seiner tiefsitzenden Radikalisierung jegliche Empathie mit den Opfern. Der Angeklagte empfindet nur Mitleid mit sich selbst.“
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Allgemeinheit gefährlich“
Die IS-Mitgliedschaft von Mahmoud M. sei auch durch eine kurzzeitige Inhaftierung bei kurdischen Kräften sowie seiner Flucht in die Türkei 2018 nicht beendet worden, ergänzte seine Kollegin. „Das war nur der Übergang in eine passive Phase der Mitgliedschaft“, sagte die Staatsanwältin. Die Tat in Bielefeld habe der Syrer „aus Rache für angebliche Verbrechen an Muslimen“ begangen. Damit sei der Messer-Angriff auch „ein schwerwiegender politisch-religiöser Anschlag“ gewesen. Die Notwendigkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung machte sie daran fest, dass Mahmoud M. „zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Allgemeinheit gefährlich ist“, da von ihm „auch zukünftig erhebliche Taten zu erwarten sind“. Dabei verwies die Staatsanwältin auf den psychiatrischen Gutachter, der davor gewarnt hatte, dass „der Kampf gegen Ungläubige“ für Mahmoud M. „legitim“ sei.
Nebenklage-Anwältin Stefanie Höke schloss sich als Vertreterin der Opfer den Forderungen der Bundesanwaltschaft an. „Das war eine wahllose Messer-Attacke auf friedlich feiernde Menschen im öffentlichen Raum“, sagte Höke und rief in Erinnerung, dass nur die Gegenwehr mehrerer Fußball-Fans Schlimmeres verhindert hatte. Dann verwies Höke auf die Folgen, mit denen die neben ihr sitzende Sarah S. bis heute leben muss: „Sie leidet an Schmerzen, die aus Narben oder Verwachsungen resultieren.“ Ebenso wie S. hätten auch andere Opfer des Messer-Attentats bis heute starke psychische Probleme, etwa Ängste vor dem Gang in die Öffentlichkeit, und ihre Arbeit verloren. Einer der Geschädigten habe nach Prozessbeginn zwei epileptische Anfälle gehabt. „Und Reue zeigte sich bei dem Angeklagten nicht, auch keine Entschuldigung“, fuhr Stefanie Höke fort. „Er hat den Märtyrertod verfehlt“, sagte die Anwältin und erinnerte an den Sitzungstag im März, an dem die Opfer ausgesagt hatten: „Genau an dem Tag beklagte er Zahnschmerzen und wollte eine Verhandlungsunterbrechung. Die Allgemeinheit hat den Wunsch nach Schutz vor einem solchen Täter.“
Die Verteidiger von Mahmoud M. aber gingen in ihrem Schlussvorträgen mit keinem einzigen Wort auf die Opfer ihres Mandanten ein. „Klar ist, dass die Beweisaufnahme durchaus ergeben hat, dass sich vieles aus der Anklage bestätigt hat“, räumte Jan Gruner mit hölzernen Worten ein. Dann kam er aber schnell darauf zu sprechen, dass bei Mahmoud M. „bereits die ersten Lebensjahre von Zurückweisung und Ablehnung geprägt“ waren. Der Syrer habe eine „insgesamt schwierige Kindheit und Jugend“ gehabt. An der IS-Mitgliedschaft seines Mandanten „bleiben Zweifel“, fuhr der Verteidiger fort, räumte aber gleichzeitig ein, dass der Islamwissenschaftler Guido Steinberg die von US-Streitkräften gefundene IS-Personalakte von Mahmoud M. als authentisch bewertet hatte. In der Türkei habe sich der Syrer „aber ein gänzlich neues Leben aufgebaut“, behauptete Gruner. Auch sei „nicht festgestellt worden“, dass der 36-Jährige bereits bei seiner Einreise in Deutschland Anschlagsplanungen hatte. Dies deute darauf hin, dass sich Mahmoud M. hier nicht zurechtgefunden hatte, „die Sprache nicht lernen konnte“ und nach dem gescheiterten Familiennachzug enttäuscht war: „Aus dieser Gemengelage heraus hat er sich wieder radikalisiert.“
Zweieinhalb Monate hatte der Syrer konsequent geschwiegen
Lutz Klose, der andere Verteidiger von Mahmoud M., argumentierte mehrfach mit den Depressionen, die bei seinem Mandanten in der Haft festgestellt wurden. Die hätten sich in Deutschland „ganz erheblich verstärkt“ und zum „Konsum von IS-Propagandamaterial“ geführt. Klose argumentierte, dass aufgrund der Depressionen „eine verminderte Schuldfähigkeit möglich sei“ und dies „zu seinen Gunsten berücksichtigt“ werden sollte. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe zweifelte er an, da nicht klar sei, ob Mahmoud M. dies „auch selber erkannt habe“. Da für die Opfer „keine akute Lebensgefahr“ bestanden habe, sei außerdem „eine geringere Schuld indiziert“. An dieser Stelle aber korrigierte sich Klose schnell wieder und räumte ein, dass die Opfer nach dem Messer-Angriff durchaus hätten sterben können. Im Ergebnis sprachen sich die Verteidiger für eine Gesamtstrafe aus, „die zwölf Jahre nicht übersteigen sollte“. Die Anordnung einer späteren Sicherungsverwahrung für Mahmoud M. wurde akzeptiert, aber mit der Forderung versehen, diese „regelmäßig zu überprüfen“.
Mahmoud M. verfolgte die Schlussvorträge von der Anklagebank hinter Panzerglas. Während der vergangenen zweieinhalb Monate hatte der Syrer konsequent geschwiegen und den Prozess ohne jede erkennbare Regung verfolgt. Damit waren alle im Saal überrascht, als er von der Möglichkeit des letzten Wortes Gebrauch machte: „Es tut mir wirklich sehr leid, was passiert ist. Ich entschuldige mich bei der deutschen Regierung, der Bundesanwaltschaft und besonders bei den Opfern“, übersetzte ein Dolmetscher. „Ich hoffe, dass die Opfer doch noch damit zurechtkommen werden. Ich bereue alles, was passiert ist. Und ich hoffe, dass das Gericht mir eine zweite Chance gibt. Danke, das war‘s.“
Für die Eltern von Sarah S., die ihre Tochter an jedem Sitzungstag nach Düsseldorf begleitet hatten, waren auch die Plädoyers nur mit Mühe zu ertragen. „Für mich ist das alles sehr emotional“, sagte ihre Mutter. „Gestern hätte ihr Todestag sein können.“ Die 27-Jährige selbst blieb gefasst, nahm Mahmoud M. dessen Entschuldigung aber nicht ab: „Dazu hatte er die ganze Zeit Gelegenheit. Und es kam nichts. Erst nachdem ihm heute mehrfach vorgehalten wurde, sich nicht entschuldigt zu haben, hat er das gesagt“, sagte die junge Frau nach Sitzungsende. „Da muss ich davon ausgehen, dass ihm seine Anwälte in der Pause gesagt haben, er solle sich schnell noch entschuldigen.“ Das Urteil gegen Mahmoud M. wird am 1. Juni verkündet.
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Was da insbesondere auch von der Staatsanwaltschaft zum Werdegang des Täters ausgeführt wurde, klingt absolut realistisch und typisch. Die werden üblicherweise in und um Moscheen/Gemeinden radikalisiert, dann rekrutiert und dann organisiert in Kriegsgebiete verfrachtet, wo sie dann im Kampf wie Kanonenfutter auch unter Einsatz von Drogen zerrieben werden. Ich habe welche gesehen, die bei bester Gesundheit verschwunden sind und als total verbrauchte Wracks zurück kamen, was ja Folge des paramilitärischen Charakters des IS ist, der weniger mit unseren gut ausgestatteten westlichen Armeen mit schneller Versorgung der Soldaten vergleichbar ist, als vielmehr mit einer Knochenmühle alter Prägung, die die Kämpfer (und ihre Opfer) unter völliger Ignoranz des Kriegsrechts radikal „abverbraucht“. Schließlich sollen sie am Ende ja den Märtyrertod sterben, denn damit spart man sich die Nachsorge. Der IS ist ja ein quasi asymmetrisches/paramilitärisches Konstrukt und keine professionelle Armee nach modernem Stand, selbst wenn da wirklich eine Art Verwaltung vorhanden sein sollte. Dass der Täter PTBS hat und vollkommen verroht ist, glaube ich sofort. Die Entmenschlichung von „Ungläubigen“ ist bei denen Programm, dass er vielleicht eine schwierige (kriminelle) Kindheit hatte, mag dabei sogar seine Rekrutierung begünstigt haben. Ein ruppiger Charakter sorgt üblicherweise für gnadenlosere Kämpfer. Das passt alles ins Bild und erklärt auch, warum er sich nach Rückkehr aus dem Krieg nicht mehr integrieren konnte. Insofern ist auch das hier angedachte Urteil wohl angemessen. Die Sicherheit der Bevölkerung geht eindeutig vor. Aber nochmal ein Nachsatz: Ich hatte schon mal darauf hingewiesen, dass viele Syrer gar keine sind. Das Bild mit den abgedeckten Augen und kurzen Haare gibt nicht viel her, aber für mich sieht der nicht aus wie ein typischer Araber.
@Thomas Szabó, „War der Genosse Attentäter vielleicht Mitglied der Grünen, der SPD, der Linken, der Antifa?“ –
Mit Sicherheit. Andernfalls würde das Weltbild so Mancher spontan kollabieren.
War der Genosse Attentäter vielleicht Mitglied der Grünen, der SPD, der Linken, der Antifa? Das zählt doch als mildernder Umstand!
Er fühlte sich von Nazis umzingelt und wollte sich freikämpfen. Seine zweite Fluchterfahrung!
Nun wird der doppelttraumatisierte Doppelflüchtling vor Gericht gezerrt und ein drittes Mal traumatisiert! Dreifachtraumatisiert!
Ob er eine zweite Chance verdient?!
Die Frage lautet, ob die deutsche Gesellschaft eine zweite Chance verdient?!
Eine zweite Chance – klar, zum erneuten Messern!
Mit zweiter Chance meint er die Wiederholung der Tat, aber diesmal nicht erwischt
werden. Gebt ihm doch diese Chance.
Bereits in den Gründen seines Urteils vom 21. Juni 1977 (Az.: 1 BvL 14/76, Rn. 212) spricht das Bundesverfassungsgericht davon, dass der Begriff „Mord“ längst überkommen ist. Vielmehr muss von einem sozialschädlichen Verhalten die Rede sein, vor dem es eine Gesellschaft stets zu bewahren gilt. Was das Soziale ist, blieb dabei jedoch offen. Auch bald ein halbes Jahrhundert später fehlt es noch immer an einer abschließenden Klärung. Zwar sind zuletzt noch zur Mitte der 1990er Jahre dazu Versuche unternommen worden. Aber selbst am Soziologischen Forschungsinstitut in Göttingen war es damals nicht erwünscht, sich davon einen eigenen Begriff zu machen. Insofern herrscht auch künftig ein trostloses Ungefähr vor; anstatt die notwendige Genauigkeit, von der viele Menschenleben abhängen. Angesichts dessen sollte die Kritik erlaubt sein, dass die öffentliche Hand damit womöglich so manche Wissenschaftseinrichtung inzwischen über viele Jahrzehnte hinweg mit Unsummen an Steuergeld materiell zuhauf fördert für „buchstäblich nichts“ (Adorno, 1966: 185). Es nimmt dann nicht wunder, wenn weiterhin kein Maß verfügbar ist zur Gewichtung vor allem der besonderen Schwere der Schuld. Es könnte somit höhnischer nicht sein, als Täter für sich eine zweite Chance zu fordern und auf diese Weise sogar noch über die unschuldigen Opfer zu triumphieren.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert: Ein Knacki der malt. Eigentlich nix besonderes. Die werden ja zu Gutmenschen umtherapiert. Dennoch wollte die Chefredaktion, ich solle mit dem reden. Warum blieb im Dunkeln. Ich bestellte ihn ein. Als ich in die Eingangshalle kam, hätte wohl niemand Probleme gehabt, den Knackie zu finden. Optisch nicht zu verkaufen. Also dann. Die traurige Geschichte eines mittlerweile ziemlich ältlichen „Jungen“, der nach seinen Angaben bereits 16 mal im Knast gesessen hatte, weil ihm das Leben so übel mitgespielt habe. Wären die Bilder irgendwas über Amateurniveau gewesen, wär es vielleicht dennoch eine Geschichte gewesen. „Problem, die Bilder nix“, sagte ich ihm dann, der Fotograf, den ich dabei hatte, nickte, nur. „Hat nicht jeder das Recht auf eine zweite Chance?“ „Nach meiner Zählweise hattest du schon 16 zweite Chancen.“ „Wir machen hier ne Zeitung. Wir sind keine Sozialarbeiter.“ Sicher zählte auch das zu den Nackenschlägen, die ihn zur Kriminalität gezwungen haben. Solche Begegnungen haben mir eines klar gemacht. Resozialisierung: Blödsinn. Die müssen so Angst vor dem Knast haben, das sie nicht rein wollen. Kunsttherapie… Alles Blödsinn. „Was wünscht du dir von ganzem Herzen.“ „Härtere Strafen für Wiederholungstäter.“ (Sandra Bullock in „Miss Undercover.“) PS: Frauen, die jeden Mann für einen toxischen, potentiellen Femizinator halten, haben ein großes Herz für solche Figuren. Besonders mit „Hintergrund“. @ R.Michael. Oder so!