Mit dem Gutachten des Islamwissenschaftlers Guido Steinberg zur Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) wurde am Montag am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) der Prozess gegen Mahmoud M. fortgesetzt. Steinberg gilt als bester Kenner des IS in Deutschland. In seinem Gutachten ging es auch um IS-Personalakten, die US-Streitkräfte vor Jahren im irakischen Erbil an sich genommen und an die US-Bundespolizei FBI weitergegeben hatten. Später stellte das FBI Teile dieser Akten auch dem Bundeskriminalamt zur Identifizierung in Deutschland lebender IS-Mitglieder zur Verfügung. Darunter befand sich auch der mutmaßliche IS-Personalbogen von Mahmoud M.
Der 36-jährige Mahmoud M. muss sich seit 2. März vor dem 5. Strafsenat des OLG verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem sunnitischen Muslim vor, sich dem IS spätestens im Mai 2015 in Syrien angeschlossen zu haben. Auch nach seiner Einreise in Deutschland im August 2023 sei er dem IS „weiter verbunden geblieben“. In den Morgenstunden des 18. Mai 2025 habe der Syrer in der „Cutie“-Bar in Bielefeld „in schneller Abfolge“ auf fünf Gäste eingestochen, um möglichst viele Menschen zu töten. Dazu habe er Tage zuvor ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern erworben. Vier Gäste wurden dabei lebensgefährlich verletzt. Mehrere Fußball-Fans rissen ihn jedoch zu Boden und traten auf ihn ein. Damit habe der 36-Jährige weitere Tatpläne nicht mehr umsetzen können. Mahmoud M. wurde am darauffolgenden Tag bei seinem Cousin in Heiligenhaus verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Den Messer-Angriff hatte der 36-Jährige bereits vor dem Prozess gegenüber dem psychiatrischen Gutachter gestanden.
Die IS-Mitgliedschaft aber bestritten seine Verteidiger bislang. Er habe lediglich auf einer „Gehaltsliste des IS gestanden“, hieß es zu Prozessbeginn. Damit war der mutmaßliche IS-Personalbogen gemeint, der bereits vor Wochen im Saal ausgiebig begutachtet worden war. Und der ungleich detailliertere Auskünfte gab als eine Gehaltsliste. Unklar war bislang nur, ob das Schriftstück auch als authentisch angesehen werden kann. Daran hatte Guido Steinberg aber keinerlei Zweifel: „Das ist IS-Sprech“, sagte er etwa zu der präzisen Erfassung von möglichen Sklavinnen sowie Kindern von Sklavinnen in den Personalbögen. Die Auflistung der Gehaltszahlungen bezeichnete er als „übliche IS-Praxis“. Die dabei für jeden vergebene Personalnummer betrachte er als „den vielleicht wichtigsten Hinweis“, dass dies ein IS-Dokument sei. „Ich halte diese Liste für authentisch“, lautete Steinbergs Fazit. Der Strafsenat aber schlug einen anderen Weg ein und wies die Prozessbeteiligten einen Tag später darauf hin, dass auch eine Verurteilung von Mahmoud M. wegen versuchter IS-Mitgliedschaft im Betracht komme. Dies wurde damit begründet, dass die IS-Mitgliedschaft des Syrers „nach vorläufiger Würdigung der Beweislage“ bereits in seiner Zeit in der Türkei geendet habe, er sich aber nach seiner Weiterreise nach Deutschland wieder um Anschluss an die Terror-Organisation bemüht habe.
Mehrfach verwunderte Nachfragen
Unmittelbar nach dem Gutachten zum IS schlug die Stunde der Psychiater: Zuerst wurde der Psychiater der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Brackwede als Zeuge vernommen, der sich mehrfach mit Mahmoud M. befasst hatte. Ähnlich wie bereits eine JVA-Psychologin zwei Wochen zuvor, berichtete auch er, die Gespräche mit dem Messer-Attentäter seien aufgrund von Sorgen zustandegekommen, der Syrer könnte sich umbringen. Bei den Gesprächen habe Mahmoud M. auch von seinem Vorleben in Syrien erzählt, schilderte der Psychiater. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wiederholte der Psychiater aber nur, was seine Kollegin bereits zwei Wochen zuvor erzählt hatte. Für Irritationen im Saal sorgte seine Schilderung, Mahmoud M. sei nach Prozessbeginn überrascht gewesen, dass die Opfer seines Angriffs noch immer seelisch darunter leiden. Ähnlich wie bereits bei den Vernehmungen anderer JVA-Mitarbeiter hinterließ auch der Psychiater den Eindruck, dass er bei diesen Gesprächen primär um das Seelenheil von Mahmoud M. besorgt war, sie aber nicht dazu genutzt hat, dessen Darstellungen auf Wahrheitsgehalt oder strafrechtlich relevante Inhalte zu überprüfen. Dies führte mehrfach zu verwunderten Nachfragen, insbesondere durch den Senatsvorsitzenden Winfried van der Grinten. Der JVA-Psychiater rechtfertigte sich damit, er habe „die schmale Brücke des Vertrauens nicht zerstören wollen“.
Deutlich realitätsnäher wurde es erst, als der psychiatrische Sachverständige am Dienstag sein 42-seitiges Gutachten zu Mahmoud M. vortrug. Auch der forensische Psychiater berichtete von einer „depressiven Grundstimmung“ bei dem Angeklagten, wies aber sofort darauf hin, dass die „weniger aus Trauer darüber besteht, was er den Opfern angetan hat". Zu den Selbstmordabsichten des Syrers äußerte er Zweifel: „Man hat Möglichkeiten in der Haft, wenn man das wirklich will.“ Mit dem Ausschluss von wahnhaften Vorstellungen, einer Persönlichkeitsstörung, einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie anderen psychiatrischen Erkrankungen könne zum Tatzeitpunkt allenfalls eine depressive Erkrankung vorgelegen haben, erläuterte der Forensiker. Da der Syrer seine Tat „mit viel Planung und Aufwand“ vorbereitet habe, sei damit aber „keine Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit“ verbunden gewesen, womit Mahmoud M. schuldfähig sei, lautete das Fazit des psychiatrischen Gutachters. Während der Forensiker dies vortrug, war für einen kurzen Moment zu sehen, wie Mahmoud M. auf der Anklagebank weinte.
Dass das Gutachten mehr als zwei Stunden in Anspruch nahm, war jedoch der Frage geschuldet, ob bei Mahmoud M. auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nach Ablauf einer Haftstrafe vorliegen. Nun sprach der forensische Psychiater von einer „überdurchschnittlichen Religiosität“, deren radikale sowie jihadistische Elemente „vermutlich auch nach Verbüßung einer langjährigen Haftstrafe fortgeführt werden“. Dies sei mit „fehlender Empathie“ und „geringer Toleranz für gegenteilige Meinungen“ anderer Menschen verbunden, ebenso mit „Entmenschlichung der Opfer“, die als „Mittel zum Zweck aus Rache getötet werden“. Auch sehe er bei Mahmoud M. „keine glaubhaften Hinweise auf Deradikalisierung oder Distanzierung“. Damit sei „die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er im Falle einer Freilassung weitere Straftaten begeht“, sagte der Psychiater. „Es ist schlimmer als besser geworden.“ Fast beiläufig merkte der Sachverständige an, dass er die rechtlichen Voraussetzungen für die Verhängung einer Sicherungsverwahrung im Fall von Mahmoud M. damit als erfüllt ansieht. Während dieser Ausführungen änderte sich die Mimik des Angeklagten: Zuerst schüttelte der Syrer mehrfach den Kopf, später blickte er den psychiatrischen Gutachter finster an. Genau betrachtet war dies seine erste erkennbare Reaktion auf einen anderen Menschen im Saal.
Ein quälendes und teilweise nicht mehr zu ertragendes Schauspiel
Damit endeten die teilweise ausschweifenden und mehrwöchigen Betrachtungen von Mahmoud M.s Innenleben mit der Feststellung seiner Schuldfähigkeit sowie der Möglichkeit, in seinem Fall auch eine spätere Sicherungsverwahrung anzuordnen. Womit der Strafsenat den Prozess nun auch rasch beenden kann und vermutlich noch im Mai ein Urteil verkünden wird. Dass diese Betrachtungen bis zuletzt jedoch immer wieder auf die Aspekte seiner vermeintlichen Depressionen, möglicher Traumata und seiner angeblichen Selbstmordgefährdung bezogen waren, war für Angehörige seiner Opfer ein quälendes und teilweise nicht mehr zu ertragendes Schauspiel. So etwa am Montagnachmittag, als der JVA-Psychiater über mögliche frühkindliche Verlassenserfahrungen von Mahmoud M. spekulierte: Plötzlich stand die Mutter der bei dem Messer-Angriff schwer verletzten Sarah S. auf und verließ den Saal wortlos. „Ich musste raus. Ich konnte das nicht mehr ertragen“, sagte sie später.
Der Vater der 27-Jährigen kritisierte aufgewühlt, dass sich seine Tochter nach fünfzehn psychotherapeutischen Sitzungen nun selbst um weitere Hilfe bemühen müsse. Auch habe er kein Verständnis dafür, dass Mahmoud M. von zwei Anwälten verteidigt wird, während sich die Nebenkläger mit einem gemeinsamen Anwalt begnügen müssen. Sarah S. ist die einzige Nebenklägerin, die seit ihrer eigenen Vernehmung an jedem Verhandlungstag teilgenommen hat. Aufgrund der Sitzordnung im Saal muss die junge Frau dabei immer direkt gegenüber von Mahmoud M. Platz nehmen. Selbst physische Schmerzen, unter denen sie seit dem Messer-Angriff bis heute immer wieder leidet, hielten sie aber noch kein einziges Mal davon ab, ihrem Angreifer in die Augen zu blicken. Ihre Eltern begleiten sie dazu jedes Mal nach Düsseldorf und verfolgen den Prozess im Zuschauerraum. Mit Ausnahme der Anreise zu ihrer eigenen Vernehmung muss die Familie S. die Kosten dafür jedoch immer selbst tragen. Auch die wirtschaftliche Zukunft der jungen Frau ist ungewiss, da sie ihren Beruf als Taxifahrerin seit der Tat nicht mehr ausüben kann.
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@Franz Klar – wer will dem Angeklagten denn seine Rechte absprechen? Niemand. Aber das ungustiöse Mitleidsgetue noch mit dem brutalsten Mörder, das man seit mindestens den 80iger Jahren hier vor allem in Westeuropa pflegt, während man für die Opfer zumeist weder Mitgefühl noch Hilfe übrig hat, widert einen einfach nur mehr an.
„IS Personalbogen“? Ich weiß ja nicht alles und kann mich auch irren, aber das klingt für mich wie ein schlechter Scherz, um nicht zu sagen konstruiertes Beweismaterial. Und das kommt vom FBI? Im terroristischen Umfeld wird normalerweise nichts schriftlich festgehalten. Da gibt es keine Gehaltslisten oder Dienstausweise. Konstrukte wie der IS werden generell geheimdienstlich angefeuert und da werden in voller Absicht natürlich sämtliche Spuren verwischt. Man sollte sich sogar mal fragen, ob der Syrer wirklich Syrer ist. Ich war damals im Behördenumfeld während der Flüchtlingskrise tätig und es ging die Meldung rum, dass die Behörden in Syrien kollabiert und dabei massenhaft syrische Passrohdokumente geklaut worden wären, während von etlichen Opfern in Syrien immer wieder beteuert worden ist, dass die Leute vom IS alle Ausländer seien und keine Syrer. Hat mal jemand die Fingerabdrücke des Täters abgeglichen? Mein Bauch sagt mir, der Kerl ist nicht der, der er vorgibt zu sein.
Immer wieder „schön“ zu lesen und zu hören, welch hohen Stellenwert für hiesige Repräsentanten der staatlichen Ordnung die Befindlichkeiten von Straftätern haben, je höher ihre Taten in der strafrechtlichen Pyramide stattgehabt, desto Aufmerksamkeit diesbezüglich. Die Opfer, die immer lebenslang haben, auch schon mit dem erlebten Wohnungseinbruch mit dem Durchwühlen ihrer unpersönlichen Heimstatt angefangen, stehen hintan. Ich erinnere mich noch an den mit mit großem Glück überlebten Mordversuch an einem Mädchen im Grundschulalter, deren Eltern monatelang nach therapeutischer Hilfe suchten, während der Täter direkt nach der Verhaftung direkt am Tor des Knasts von einem Psychiater in „Empfang“ genommen wurde, dies in den 1980ern. An den Zuständen hat sich nichts geändert, wenn dann zum Schlechteren.
Der Täter (ohne „mutmaßlich“!) erinnert mich von der Physiognomie an einen marokkanischen Kopfschlächter, den in Fes/Marokko kennenzulernen ich in den frühen 70er Jahren das Vergnügen hatte. Brutale Visage, tote Augen, Ausstrahlung von Gefühlskälte. Zur Erklärung (Google): „Ein Kopfschlächter ist eine spezialisierte Fachkraft in Schlachthöfen, die hauptsächlich für das Betäuben, Schlachten und die erste Zerlegung von Nutztieren wie Rindern und Schweinen zuständig ist. Sie arbeiten oft im Akkord (..) Bezahlung: Die Vergütung erfolgt häufig als Stücklohn, orientiert an der Anzahl der geschlachteten Tiere (daher die Bezeichnung “Kopf„schlächter). Hier sind die Kernaspekte des Berufs: Aufgaben: Der Kopfschlächter betäubt das Tier, entblutet es durch den Schnitt der Hauptschlagader und führt maschinelle Zerlegungen wie das Enthäuten oder Entfernen von Innereien durch.“
Man beachte insbesonders den bei Politikern so beliebten Begriff „Fachkraft“, hier stimmt er genau!
Passend auch zur Tatabsicht, „um möglichst viele Menschen zu töten“, und zum Begriff „Nutztiere“ erinnere man sich an Akif Pirinçcis Texte z.B. zum „Fickvieh“ und „Das Schlachten hat begonnen“, ein polemischer Text von Akif Pirinçci, der 2013 auf der „Achse des Guten“ erschien.
Auf der IS-Lohnliste stehend, musste der Mann ja eine gewisse Leistung erbringen.
Seine Depression dürfte wohl darauf zurückzuführen sein, daß er sich selbst als Versager sehen muss.
Würde mich auch traurig machen….
Ob der Richter das versteht?
Unser Freund Franz, der ja manchmal tatsächlich zu humoristischen Kommentaren fähig ist, redet jedenfalls dem Täter das Wort.
Der Mann ist einfach gnadenlos unbestechlich, und so gerecht….
Ich dagegen träume nachts von Gottes Mühlen, die in Ausübung von Gottes Gerechtigkeit alles unfaßbar fein mahlen, in meinen irdischen Maßstäben täte es auch ein großer Häcksler der alles zu Hunde- oder Schweinefutter macht.
Damit wär‚ ich schon zufrieden. Und die Maschine hätte zu tun!
Nirgendwo wurden dem Angeklagten Rechte beschnitten. Im Gegenteil, das Wohlwollen und Brückenbauen hin zu einer Null-Verurteilung konstruiert u. U. noch Rechte in die Strafsache hinein, die es in unserer zivilisierten Rechtsordnung nicht gibt. Es sind die üblichen Verniedlichungen und Bevorzugungen die unsere Rechtspflege im Verfahrenslauf ab und an an den Tag legt. In vielen Fällen wurde bisher hier die zivilisierte Rechtsordnung mit Füßen getreten. Weder in Afghanistan noch in einem anderen der failed states in dem verfluchten Winkel der Welt hätte der Täter, hätte er eine Familie mittelrangiger Religionsfunktionäre geschädigt, einen Gefängnisaufenthalt um mehr als ein paar Tage überlebt. Wer sich mit afghanischer Rechtsprechung und Rechtsordnung beschäftigt, kann das sehr einfach feststellen. Es helfen nur gerechte Urteile; gerecht im Sinne der Auslegungsregeln und Anwendungsregeln unseres Strafrechtes. Kein Soziologensprech; die natürlich schon zu Wort kommen müssen. Der Prozess findet nicht im Kirchenasyl, sondern in Deutschland statt.
Die Entmenschlichung der Opfer durch den Täter findet ihre Entsprechung in der Entmenschlichung ihres Leides durch den Staat, die Politiker, Behörden und sonstige Verantwortungsträger, in dem diese mit großer Kälte die Opfer letztlich weitgehend alleine lassen.
Kirchen und andere zeitgeistige und affirmativ – kriecherisch veranlagte Organisation ausdrücklich eingeschlossen.
@ Klar Aber nur bestimmte Angeklagte, wie man bei Reuss, Ballweg, Füllmich… sieht.