Kürzlich veröffentlichte Achgut.com einen Beitrag über die Empfehlung Bärbel Brünings, der Geschäftsführerin des Landesverbands Lebenshilfe NRW, Maskenbefreite optisch zu kennzeichen, damit sie nicht länger Pöbeleien seitens übereifriger Mitbürger ausgesetzt sind. Brüning sprach in diesem Zusammenhang von „Werkstätten“, die bereits Armbinden fertigten, um Attest-Inhaber zu markieren.
Viele werteten diesen Vorschlag weniger als gutgemeinte Geste, sondern als düstere Kennzeichnung. Dass Bärbel Brüning ihre Überlegungen in besagtem Interview auf „Deutschlandfunk Nova“ in die Nähe von Armbinden für Sehbehinderte rückte, machte die ganze Angelegenheit nicht besser.
Dass Derartiges nötig ist, damit Maskenbefreite unbehelligt durch den Alltag gehen können, ist für unsere Gesellschaft ziemlich beschämend und stellt der vielzelebrierten angeblichen „Solidarität“ – die ja gerade in den Corona-Zeiten bis zum Abwinken bemüht wird – ein mehr als schlechtes Zeugnis aus. Die tief verwurzelte Blockwart-Mentalität ist ein unangenehmes Phänomen und ruft Denunzianten auf den Plan.
Ist das noch Service oder schon Diskriminierung?
Nun meldete sich eine Leserin bei uns, die uns über das neueste Angebot der öffentlichen Verkehrsbetriebe in Bielefeld informierte. Auf der Website der moBiel GmbH ist folgendes zu lesen:
„Ab Donnerstag, 17. September können sich Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, eine „Bescheinigung zur Maskenbefreiung“ ausstellen lassen.
(...)
In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, das das Hervorholen des Attests für die jeweiligen Fahrgäste und das Fahrpersonal im Alltag recht umständlich und zeitaufwendig ist und sich anderen Fahrgästen nicht immer erschlossen hat, warum der Sitznachbar keine Maske trägt.
Die Bescheinigungen bestätigen nun schnell und einfach, dass ein Kunde von der Maskenpflicht befreit ist. Dabei soll sie auch das Fahrpersonal und die Sicherheits- und Servicekräfte dabei unterstützen, die Befreiung schneller zu erkennen und nicht das Attest einsehen zu müssen.
Die Fahrgäste können die Bescheinigung nach Belieben sichtbar tragen, um auch andere Fahrgäste über ihre Legitimation für das Nicht-Tragen einer Maske zu informieren. Selbstverständlich bleibt das jedem Fahrgäst selbst überlassen. Aufgrund des kleinen Formats kann die Bescheinigung z.B. auch mit dem Ticket in der Geldbörse aufbewahrt werden.“
Ist das eigentlich noch ein Service-Angebot oder schon ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle?