Eine generelle Rückerstattung wurde aber nicht angeordnet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied heute, dass Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeldkonten unwirksam sind, da sie gegen Treu und Glauben verstoßen, weil sie das Sparvermögen verringern. Das Gericht erklärte entsprechende Klauseln in Verträgen verschiedener Banken, darunter die Sparda-Bank und Commerzbank, für unwirksam, meldet Handelsblatt. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen, die sich mit dem Urteil bestätigt sahen. Für Girokonten konnten allerdings prinzipiell Negativzinsen erhoben werden, allerdings wurden die Kunden nicht ausreichend informiert.
Negativzinsen, die seit 2020 während der Niedrigzinsphase eingeführt wurden, betrafen häufig Neuverträge. Weil der BGH über die Rückforderung gezahlter Zinsen nicht entschieden hat, müssten betroffene Kunden selbst entsprechende rechtliche Schritte einleiten. Verbraucherzentralen betonen die Bedeutung dieser Entscheidung, um zukünftige ähnliche Praktiken zu verhindern.