Der BGH tut mehr für das GrundG als das Verfassungsgericht. Kann facebook noch das Verfassungsgericht anrufen? Es kann natürlich auch nach hinten losgehen, wenn facebook & Co. sich einfach aus D zurückziehen.
Was da wohl das B.-Verfassungsgericht dazu sagt?! Vielleicht veranlasst unsere besorgte Bundeskanzlerin das Verfassunsgericht, das Urteil unverzüglich aufzuheben.
Wie wäre es mit Klagen auf Schmerzensgeld analog § 847 BGB. Da könnte man doch facebook richtig zur Kasse bitten. Erst recht, wenn ein tatsächlicher finanzieller Schaden entstanden ist. Man erinnere sich an die Diesel-Affäre, als die deutschen Autobauer von den USA zur Ader gelassen wurden.
Sagen wir mal so: Im BGH sitzen hochkarätige Profijuristen. Im Bundesverfassungsgericht sitzen Parteigünstlinge und Quotentussis. Und entsprechend unterschiedlich ist die Arbeitsqualität.
In gewissen Senaten des BGH sitzen offensichtlich noch richtige Juristen mit Sachverstand. Alte Schule, mal gucken wie lange noch. So ein Richterwahl-Ausschuß läßt sich auch in den Griff kriegen. Ist zwar etwas schwieriger als bei der Nominierung zum BVerfg aber auf lange Sicht machbar. Die Justiz war oft die Hure der Macht. Das darf nicht wieder passieren, sonst hätten wir aus der Geschichte nichts gelernt.
Tja: Weiter so!
Eine sehr gute Nachricht und ein wegweisendes Urteil vom BGH für die Meinungsfreiheit.
Hihi, Merkel hat vergessen, den BGH mit ihren Parteigängern zu besetzen. Nun rächt sich das :-)
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