Der Bundesgerichtshof sieht es als erwiesen an, dass mit der sarkastischen Aufschrift „Impfen macht frei“ der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln verworfen, das diesen der Volksverhetzung schuldig gesprochen hat. Die Strafe von 4.000 Euro, in 80 Tagessätzen zu je 50 €, bleibt damit gültig. Der 65 Jahre alte Angeklagte hatte im April 2020, während des ersten Corona-Ausnahmezustands, über sein Facebook-Profil ein sogenanntes Meme erstellt, welches in Anlehnung an den berüchtigten Spruch „Arbeit macht frei“ am Eingangstors des Konzentrationslagers Auschwitz die Aufschrift „Impfen macht frei“ zeigt. Am Tor stehen zwei Wächter mit Spritzen. Das Landgericht Köln hat dies als Volksverhetzung wegen Verharmlosens des NS-Völkermordes beurteilt. Außerdem sah das Gericht den öffentlichen Frieden gefährdet durch die Unterstellung, die Bevölkerung müsse sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Der Versuch der Ampelregierung, eine Impfpflicht ab 60 Jahren einzuführen, scheiterte im April 2022 im Bundestag. 2020 galt es noch als Verschwörungstheorie, zu behaupten, die Bundesregierung wolle eine Impfpflicht einführen.