Es gibt Wörter, die schleichen sich so leise in unseren Alltag, dass wir irgendwann vergessen, was sie eigentlich bedeuten. Oder schlimmer: Dass sie überhaupt noch etwas bedeuten sollten. Eines dieser Wörter ist „Bewährungsstrafe“. Ein Begriff, der nach Recht klingt, nach Ordnung, nach Konsequenz. In der harten Realität der Gerichtssäle ist er oft das genaue Gegenteil davon. Wer sich die Praxis anschaut, merkt schnell: Bei Gewaltdelikten ist dieses Wort für die Betroffenen kaum zu ertragen. Für den Täter ist es ein technischer Glücksfall. Für das Opfer eine zweite, staatlich beglaubigte Demütigung.
Man muss sich das einmal nüchtern vor Augen führen. Da ist jemand, der Gewalt erlebt hat. Kein theoretischer Vorgang, kein abstraktes Delikt in einer Akte, sondern ein realer Moment: Angst, Schmerz, nackte Ohnmacht. Und dann folgt das Urteil. Der Täter bekommt eine „Strafe“, die er nicht absitzen muss. Er darf sich stattdessen „bewähren“. Bewähren – woran eigentlich? Daran, dass er es vielleicht – hoffentlich – nicht morgen gleich wieder tut?
Für den Täter ist das eine Chance. Für die Justizverwaltung ist es eine Entlastung der Bilanz. Für das Opfer aber ist es ein Schlag ins Gesicht. Denn die Botschaft des Staates ist glasklar: Es war schlimm, aber offenbar nicht schlimm genug für echte Konsequenzen.
Die Bewährung ist fest einkalkuliert, wie eine Betriebsausgabe
Und jetzt kommen wir an den Punkt, an dem es politisch unangenehm wird. Wir reden hier nicht über bedauerliche Einzelfälle. Wir reden über Systematik. Von den verhängten Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren werden in Deutschland rund 70 bis 80 Prozent zur Bewährung ausgesetzt. Das ist keine Ausnahme mehr. Das ist die statistische Regel. Und wenn etwas zur Regel wird, verändert es das Verhalten. Auch das der Täter.
Ist einmal wirklich „keinmal“? Oder wird hier schleichend ein kalkulierbares Risiko geschaffen? Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um sich die Frage zu stellen, ob in bestimmten Milieus nicht längst mitgedacht wird: Beim ersten Mal passiert ohnehin nichts Wirkliches. Die Bewährung ist fest einkalkuliert, wie eine Betriebsausgabe. Wer organisiert handelt, denkt in Wahrscheinlichkeiten. Und der deutsche Rechtsstaat liefert hier eine bemerkenswert stabile Quote.
Das Problem liegt jedoch tiefer als in der reinen Statistik. Die „Bewährungsstrafe“ ist zu einem wohlfeilen politischen Instrument geworden. Ein Instrument, das eine paradoxe Doppellösung ermöglicht: Der Täter bleibt draußen, und der Staat spart sich den Bau neuer Gefängnisse. Es ist eine planerische Lösung des Fiskus, die sich als Gerechtigkeit tarnt.
Strafe ist etwas anderes
Denn echte Strafe kostet: Geld, Infrastruktur, Personal. Bewährung kostet vor allem eines: bedrucktes Papier und hohle Worte. Vielleicht liegt genau hier der fundamentale Denkfehler unserer Zeit. Dieses Doppelwort – Bewährungsstrafe – suggeriert eine Härte, die durch die Nachsicht sofort wieder kassiert wird. Übrig bleibt am Ende meist nur erstere. Vielleicht sollten wir ehrlicher werden und die Dinge benennen, wie sie sind. Nennen wir es „Bewährung“. Oder noch treffender: „Schonfrist.“
Denn Strafe ist etwas anderes. Strafe bedeutet Konsequenz. Spürbarkeit. Abschluss. Bewährung dagegen ist lediglich ein Versprechen auf die Zukunft. Ein Versprechen für den Täter. Dem Opfer bleibt nur die Vergangenheit.
Beitragsbild: Vincent van Gogh - olga's gallery, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

„Die “Bewährungsstrafe„ ist zu einem wohlfeilen politischen Instrument geworden.“ –
Quellen?
Berlin-Brandenburg, jeweils „Probanden“ in Bewährungshilfe zum Stichtag 31.12.:
1995: 3.787
2000: 5.580
2005: 5.589
2007: 5.723 (Höchststand der letzten 30 Jahre)
2010: 5.271
2015: 3.971
2020: 3.251
2025: 2.872
@ Nico Schmidt – „Niemals wird es Bewährung für Mitglieder der AFD oder Corona-Leugner geben.“ – Wie viele Ärzte sitzen ein, weil sie ihren hypokratischen Eid auch zu „Corona“-Zeiten ernst nahmen? Nix mit Bewährung. Nicht ganz, der Mitgründer der „Ärzte für Aufklärung“ , der Hamburger Arzt Walter Weber, kam meines Wissens mit dem höchst möglichen Strafmaß zur Bewährung von 2 Jahren Freiheitsstrafe „glimpflich davon“.
„Das Problem liegt jedoch tiefer als in der reinen Statistik. Die “Bewährungsstrafe„ ist zu einem wohlfeilen politischen Instrument geworden.“ – Erst recht wenn Wiederholungstäter immer wieder Gesamtstrafen aus dem Zusammenziehen mehrerer Vorstrafen bekommen, die dann bis zum höchst möglichen Strafmaß von 2 Jahren jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden, was das gesamte System der Strafjustiz zur Farce macht, unter Täterschaft von Richtern umd mitspielenden Staatsanwälten. Und dann ist noch die Dunkelziffer dieser Kandidaten zu berücksichtigen, denn sie werden ja kaum bei 10 % des von ihnen veranstalteten „Unsinns“ erwischt. Und das ist zunehmend Programm, seit die 68er in die entsprechenden Positionen gelangten. Inzwischen wird es als „normal“ betrachtet.
Es werden auch deshalb mehr Strafen zur Bewährung ausgesetzt, weil unsere Justizvollzugsanstalten fast hoffnungslos überfüllt sind.
Hier hilft dann nur -abgewandelt – die alte APO-Losung „Schafft eins, zwei, viele Knäste !“
MfG
Werner Pfetzing
Tausendmal gelesen, seit mindestens 50 Jahren (solange ich politisch zurückdenken kann) ändert sich nichts oder höchstens zum Schlimmeren. Der Masse scheint es egal zu sein. In Großstädten werden gelegentlich, vielleicht 1x pro Generation, Politiker gewählt, die mit markigen Worten im Wahlkampf versprechen, aufzuräumen. Meistens bleibt es bei den markigen Worten, und wenn nicht, dann nimmt der Bürger das Problem nicht mehr wahr und wählt wieder die „Netten“ mit den blumigen Worten.
Man ist abgestumpft.
Mein Angebot, dem sog. „Bankräuber“ in Koblenz die in der Bank geforderten 400 Euro zu zahlen und ihm ein Obdach bis zur Verhandlung zu bieten, so dass er erstmal nicht im Knast sitzen muss oder obdachlos ist, verlief ins Leere. Ist vermutlich ein Doitscher… lächerlich…
„Bewährung kostet vor allem eines: bedrucktes Papier und hohle Worte.“ -> Ist das nicht das prägende Kennzeichen des „liberalen“ linksgrün-woken Systems? Außer natürlich im „Kampf gegen Rechts“ – da gibt es kein Pardon und aus der U-Haft wird eine Haftstrafe ohne Urteil! … Wie im Beispiel der Reichsbürger-Rollatoren-Gang oder Herrn Ballweg von den Querdenkern. Das Ganze nennt sich dann „Rechtsstaat“. Es kann einem das kalte Schaudern kommen. Aber die dumme Köterrasse will es so. Ihre Juristen machen das Unrecht perfekt – naja, kennt man schon vom ersten und zweiten deutschen Sozialismus. Warum sollte es im dritten anders sein?!