Bevorstehender Prozess zum Attentat von Solingen

Begleitet von strengen Sicherheitsmaßnahmen (Foto oben) beginnt am 27. Mai in Düsseldorf der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter von Solingen. Für den erst kürzlich zum Vorsitzenden ernannten Richter ist es der erste Prozess dieser Art.

Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) beginnt am 27. Mai der Prozess gegen Issa al-H. Der 27-Jährige wird von der Bundesanwaltschaft des dreifachen Mordes, des zehnfachen Mordversuchs sowie der Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) verdächtigt. Bei den Mordmerkmalen handelt es sich um niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen um Heimtücke. In Zusammenhang mit den Mordversuchen ist al-H. auch der gefährlichen sowie der schweren Körperverletzung angeklagt.

Der Syrer war 2022 über die Balkanroute illegal nach Deutschland eingereist. Abschiebeversuche in das für seinen Asylantrag zuständige Bulgarien scheiterten oder wurden nicht mit dem entsprechenden Nachdruck verfolgt. Zuletzt war Issa al-H. in einer Flüchtlingsunterkunft in Solingen (Nordrhein-Westfalen) untergebracht. Laut Anklage soll der 27-Jährige im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu mehreren Personen aus dem IS-Umfeld aufgenommen haben. Diese hätten ihn in seinem Vorhaben, auf dem „Festival der Vielfalt", mit dem das 650-Jahre-Jubiläum der Stadt Solingen gefeiert werden sollte, einen Anschlag auf „Ungläubige" zu begehen, unterstützt und zugesichert, der IS werde für die Tat die Verantwortung übernehmen. Daraufhin habe al-H. Videos angefertigt, in denen er seine Tat angekündigt und dem Kalifen des IS die Treue geschworen haben soll. Dieser Treueid wird üblicherweise als Aufnahme in den IS gewertet. Am Abend des 23. August soll er die Aufnahmen seinen Kontaktpersonen des IS übermittelt haben.

Nur wenige Minuten später soll Issa al-H. mit einem Messer „zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt" auf die Hälse und Oberkörper von Besuchern des Stadtfestes eingestochen haben. Dabei wurden die 56-jährige Apothekerin Ines W., der 67-jährige Stefan S. sowie der 56-jährige Florian H. getötet. Weitere Besucher des „Festivals der Vielfalt" wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

„Soldat des IS“

Am Tag nach dem Anschlag wurde Issa al-H. verhaftet, in eine Justizvollzugsanstalt nahe Düsseldorf verbracht und am 25. August in Untersuchungshaft genommen. Ebenfalls am Tag nach dem Anschlag reklamierte der IS die Tat für sich. Der Täter habe als „Soldat des IS" den Angriff „auf eine Versammlung von Christen in der Stadt Solingen in Deutschland" und damit „Rache für Muslime in Palästina und anderswo" verübt, teilte die IS-Nachrichtenagentur Amaq News Agency mit. Einen weiteren Tag später veröffentlichte der IS das Video, das al-H. bei seinem Treueeid auf den Kalifen zeigen soll. Damit zeichnete sich schnell ab, dass die Ermittlungen zu dem Anschlag von der Bundesanwaltschaft geführt werden.

In den Wochen nach dem Anschlag folgten aufgeregte Diskussionen im Innen- sowie dem Integrationsausschuss des NRW-Landtages. Zum Stand der Ermittlungen wurde dabei jedoch schnell gemauert: Zuerst zog sich Landesinnenminister Herbert Reul darauf zurück, dass die Informationshoheit in diesem Fall bei der Bundesanwaltschaft und nicht bei seinem Ministerium liege. Dass es sich bei den von Issa al-H. besuchten Moscheen auch um die des Islamischen Zentrum Solingen (IZS) gehandelt hat, räumte der CDU-Politiker erst ein, nachdem die AfD-Abgeordnete Enxhi Seli-Zacharias ihn dazu mehrfach hartnäckig befragt hatte.

Dazu, ob mediale Darstellungen zutreffen, nach denen das Bekennervideo in der Nähe der IZS-Moschee aufgenommen wurde, sagte Reul jedoch nichts. Auch nicht dazu, dass das IZS nur wenige Tage nach dem Anschlag Inhalte von seinem Youtube-Kanal gelöscht hatte. Stattdessen sprach der CDU-Innenminister in einer späteren Ausschuss-Sitzung davon, dass „wir möglicherweise nie erfahren werden", ob sich der Syrer in seinem Heimatland, dem Internet, seiner Flüchtlingsunterkunft oder in einer Moschee radikalisiert habe. Das aber rief den Protest der SPD-Innenpolitikerin Christina Kampmann hervor, die darauf verwies, dass al-H. vor seiner Reise nach Deutschland im IS-Herrschaftsgebiet gelebt habe und sie sich nicht vorstellen könne, dass sich ein Islamist dort radikalisiert habe.

Anklageerhebung erst am Tag nach der Bundestagswahl

In weiteren Sitzungen verständigten sich Politiker von CDU, SPD und FDP darauf, dass Präventionsmaßnahmen gegen Islamismus in Flüchtlingsunterkünften eine richtige Konsequenz aus Messer-Anschlägen wie in Solingen sein sollten. Dem aber widersprach die Grünen-Fraktion und begründete das mit der Stigmatisierung von Flüchtlingen. Im November setzte der Landtag einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zu dem Anschlag ein. Aber auch der vollmundig angekündigte PUA erbrachte keine Neuigkeiten zum Stand der Ermittlungen gegen Issa al-H. Stattdessen gaben Terror-Experten wie Peter R. Neumann und vermeintliche Experten wie der Soziologe Aladin El-Mafaalani bei Befragungen im PUA nur Allgemeinplätze von sich, wie etwa die Warnung vor Radikalisierung im Internet oder die Forderung nach mehr Sensibilisierung in Flüchtlingsunterkünften.

Damit verschwand der Anschlag von Solingen auch wieder aus den politischen Debatten. In der medialen Berichterstattung wurde er zum Jahreswechsel durch neue Anschläge verdrängt, die mit einem Messer oder einem Auto durchgeführt wurden. Gleichzeitig ließ sich die Bundesanwaltschaft mit der Anklage gegen Issa al-H. ungewöhnlich lange Zeit. Erst am 24. Februar, dem Tag nach der Bundestagswahl, wurde vor dem OLG Anklage gegen al-H. erhoben. Am 27. Februar, also vier Tage nach der Wahl, wurde die Anklageerhebung von der Karlsruher Behörde auch der Presse mitgeteilt. Die Verhandlungstermine sowie der zuständige Senat wurden am Dienstag vom OLG bekanntgegeben.

Aufgrund der zu erwartenden hohen Sicherheitsmaßnahmen wird der Prozess, für den bislang 22 Termine bis 24. September angesetzt sind, nicht im am Rhein gelegenen Hauptgebäude des OLG geführt, sondern in dessen Hochsicherheits-Gerichtssaal am Rande der Stadt. Das im Volksmund als „Terror-Bunker" bezeichnete und von der Polizei entsprechend gesicherte Gebäude verfügt über einen Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach. Um auch auf spezielle Bedürfnisse von Gläubigen vorbereitet zu sein, sind die Männertoiletten des Gebäudes mit Fußwaschbecken versehen. Genutzt wird der Hochsicherheitstrakt neben gelegentlichen Mafia- und Rechtsextremismus-Verfahren hauptsächlich dazu, die seit mehr als zehn Jahren andauernde Flut von Islamismus-Prozessen zu bewältigen.

Gericht will auf alles vorbereitet sein

Dass das OLG auch beim Prozess gegen Issa al-H. auf alles vorbereitet sein will, zeigt sich bereits in der sitzungspolizeilichen Anordnung des Gerichts. Darin sind mögliche Saalräumungen und Saalverweise ebenso vorab geregelt wie Festnahmen nicht am Verfahren beteiligter Personen im Saal. Ungewöhnlich ist aber, dass die obligatorische Verpflichtung der Journalisten, das Gesicht des Angeklagten auf ihren Bildern unkenntlich zu machen, bei diesem Verfahren nicht mit dessen Persönlichkeitsrechten begründet wird. Stattdessen spricht das Gericht davon, dass eine Verbreitung von Bildern, auf denen sein Gesicht erkennbar sei, den Syrer einer „erhöhten Gefährdung" aussetze, mit der die „ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung" im Prozess „nicht gewährleistet" sei. Dies gelte insbesondere dann, falls sich der 27-Jährige zur Sache einlassen und dem Gericht Namen anderer beteiligter Personen nennen würde. Die extrem ungewöhnlichen Formulierungen legen die Vermutung nahe, dass die Ermittler noch immer von Mittätern oder zumindest Helfern ausgehen, dieser aber bislang nicht habhaft werden konnten.

In den letzten Jahren wurden Prozesse gegen Angeklagte, die Anschläge geplant oder gar vollendet haben, beim OLG zumeist vom 6. Strafsenat geführt. Das dürfte auch kaum Zufall gewesen sein, denn nach der Geschäftsverteilung des Gerichts werden Anklagen aus Karlsruhe nach deren Eingangsdatum an die jeweiligen Senate vergeben. Damit kann die Bundesanwaltschaft jederzeit absehen, ob eine Anklage bei einem für milde Urteile bekannten oder bei einem für harte Urteile bekannten Senat landet. Und die derzeit von Jan van Lessen geführte Spruchkammer gilt seit Jahren als der „Vorzeige-Staatsschutzsenat" des OLG.

Dass van Lessen auch über die größte Erfahrung im Umgang mit Angeklagten dieser Art verfügt, zeigte sich zuletzt 2023, als der Senat gegen Maan D. verhandeln musste. Der syrische Flüchtling hatte in Duisburg einem zufällig vorbeikommenden Passanten den Bauch aufgeschlitzt und ihn damit getötet. Tage später stürmte er ein Fitness-Studio, um erneut Männer mit dem Messer anzugreifen. Später nutzte er seinen Prozess, um sich sowie seine religiösen Überzeugungen zu inszenieren, das Gericht als „Verbrecher" zu beschimpfen und weitere Morde an „Ungläubigen" anzukündigen. Für die im Saal sitzenden Angehörigen des Getöteten und ebenfalls anwesende Überlebende des Angriffs auf das Fitness-Studio war dies ein nur schwer zu ertragendes Spektakel. Das konsequente Agieren des 6. Senats setzte dem später zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung Verurteilten jedoch schnell enge Grenzen.

Überraschende Gerichtsbesetzung

Damit war es für viele eine große Überraschung, dass die Anklage gegen Issa al-H. zu einem Zeitpunkt einging, der dafür sorgte, dass das Verfahren in die Zuständigkeit des zu Jahresbeginn erst neu besetzten 5. Senats fällt. Über die Gründe dafür kann nur spekuliert werden. Dessen neuer Vorsitzender Winfried van der Grinten sammelte bereits bis 2020 als beisitzender Richter erste Erfahrungen in Islamisten-Prozessen. Danach wechselte er an das Landgericht Kleve, um dort den Vorsitz einer Großen Strafkammer zu übernehmen. 2024 kehrte er an das OLG zurück. Nun muss van der Grinten nur kurz nach seiner Ernennung zum Senatsvorsitzenden gleich einen Prozess um einen vollendeten Terror-Anschlag mit Toten führen. Unterstützt wird er dabei von vier beisitzenden Richtern.

Ähnlich wie bei Maan D. werden auch beim Verfahren gegen Issa al-H. Opfer und deren Angehörige als Nebenkläger teilnehmen. Insgesamt wurden elf Nebenklagen gegen al-H. erhoben. Da es sich bei dem IS-Anhänger Maan D. jedoch um einen Einzeltäter handelte, der im Diesseits nichts mehr zu verlieren hatte und vor Gericht eher wirkte, als ob er sich nach seinen Taten bereits im Jenseits wähnte, ist nicht automatisch zu erwarten, dass die Nebenkläger bei Issa al-H. eine ähnliche Inszenierung zu befürchten haben. Dennoch dürfte dieser Prozess für alle Angehörigen der Getöteten wie auch für die anderen Opfer ein schwerer und quälender Gang werden. Letztlich gilt es, demjenigen in die Augen zu sehen, der dafür verantwortlich gemacht wird. Und was der vor Gericht sagt und wie er sich dort verhält, weiß bislang niemand.

 

Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.

Foto: Peter Hemmelrath

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Emil.Meins / 10.05.2025

Ernst-Fr. Siebert / “Fußwaschgelegenheiten in Toiletten des Gerichtsgebäudes? Geht´s noch?! Nun wird klar, warum das Geld für Schultoiletten nicht reicht.” ==> Wie recht Sie haben! Kann man mit aggressiv hier eindringenden fremden Kulturen noch kniefällig-demütiger umgehen? Was haben Straftäter hier eigentlich zu fordern, wenn sie schon Straftaten in einer Kultur begehen, die nicht die Ihrige ist? Wer das Pech hat, hier vor Gericht zu stehen, hat sich gefälligst nach dem zu richten, was hier der Norm entspricht. Wenn er im “heimeligen” Umfeld gerichtet werden will, soll er zu Hause bleiben und seine Straftaten dort begehen, wo seine eigene Kultur vorherrscht, Oder werden irgendwo in muslimischen Ländern in Gerichten etwa Kreuze aufgehängt, damit sich dort Christen dem Beistand des Herrn versichert sehen? Frage für einen Freund. Vielleicht sollte man den heutigen Artikel zum Umgang mit pakistanischen Terroristen in Indien im Kontext lesen, denn das, was Modi dort tut, ist die einzige Sprache, die Muslime verstehen. Ähnliches fordern Ukrainefreunde doch immer wieder im Umgang mit Russland: gnadenlose Härte. Und seltsam: diese Leute sind doch in großen Teilen deckungsgleich mit denjenigen, die das Haupt vor dem Islam nicht tief genug beugen können, um das Schwert des Islam (Saif al Islam, wie Gaddafis Sohn heißt) ins Genick zu bekommen.

Emil.Meins / 10.05.2025

Etwas störend ist wieder der Gebrauch des Wortes “mutmaßlich” im Titel. Bei allem Verständnis, aber man kann das “in dubio pro reo” auch übertreiben! Wenn schon, sollte man das Wort in Anführungszeichen setzen, und nicht kritiklos den Sprachgebrauch eines defekten Justizapparates/Staates einfach übernehmen. Als sog. Alternativpresse darf es schon mal etwas Schärfe sein, oder? Oder habt ihr das Gläschen mit dem Pfeffer etwa verlegt und das Tabasco weggeworfen?

Ernst-Fr. Siebert / 10.05.2025

Fußwaschgelegenheiten in Toiletten des Gerichtsgebäudes? Geht´s noch?! Nun wird klar, warum das Geld für Schultoiletten nicht reicht.

Thomas Szabó / 10.05.2025

“...SPD-Innenpolitikerin Christina Kampmann hervor, die darauf verwies, dass al-H. vor seiner Reise nach Deutschland im IS-Herrschaftsgebiet gelebt habe und sie sich nicht vorstellen könne, dass sich ein Islamist dort radikalisiert habe…” In Nazideutschland kann sich auch niemand radikalisiert haben?! Anscheinend geht es ihr darum die islamische Radikalisierung den deutschen Nichtmuslimen anzulasten. Und den Nationalsozialismus den Juden? Wo hat Frau Kampmann sich radikalisiert? Nicht etwa in der SPD?

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