Betreutes Lesen an der Uni-Bibliothek Freiburg

Liebe Kolleginnen und Kollegen an der Uni-Bibliothek Freiburg,

leider wurde ich nur per Gerüchteküche auf einen Beitrag in der Wochenzeitung Junge Freiheit vom 22. April dieses Jahres aufmerksam gemacht, in dem der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wird, dass Sie sich an der UB Freiburg zu einer äußerst löblichen Tat entschlossen haben: Sie haben einige der im Verlag Antaios erschienenen Bücher von Martin Lichtmesz von der Ausleihe gesperrt und weisen den lesewilligen Bibliotheksbesucher darauf hin, dass diese Erzeugnisse nur im „Sonderlesesaal“ Ihrer Bibliothek und auch nur zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden dürfen. Ich war neugierig geworden und finde diese Mitteilung nach einer kurzen Recherche bestätigt (Titel „Nationalmasochismus“, siehe Button „Verfügbarkeit“, Anm. d. Red.).

Sie haben damit einen Schritt getan, den ich bis vor kurzem nicht für möglich gehalten hätte, aber nun, da er in so vorbildlicher Weise getan ist, von meiner Seite gerne mit einigen Hinweisen unterstützen will.

Erstens: Mehr Radikalität!

Mit scheint, Sie waren über Ihr eigenes Vorgehen etwas erschrocken, jedenfalls konnten Sie sich nicht entschließen, alle Bücher von Lichtmesz, die bei Antaios erschienen sind, aus dem normalen Leihverkehr zu ziehen und in Ihren „Sonderlesesaal“ zu verbannen (Titel „Kann nur ein Gott uns retten?“, siehe Button „Verfügbarkeit“, Anm. d. Red.).

Das ist bedauerlich, denn nicht nur dass Sie Leser, die diese Bücher erfolgreich entleihen, nun in deren Zuhause mit dem Buch geistig unbegleitet alleine lassen und damit eine unkontrollierte Ausbreitung des in jenen Büchern zu findenden Gedankenguts – und wir wissen ja, von einem Gedanken-„Gut“ sollte man da eigentlich gar nicht sprechen – ermöglichen. Bedenken Sie, was passiert, wenn diese Bücher außerhalb der UB in Wohngemeinschaften und unter Personen, die wild in Haushalten zusammenleben, zu zirkulieren beginnen und in den Köpfen dann Fragen entstehen, die niemand wollen kann und niemand beantworten möchte! Ich meine, dass Sie hier Gefahr laufen, der vorsätzlichen Loslassung von unbetreutem Denken in die Hand zu spielen, und das ist einer Universität wie der in Freiburg, die in einem soliden alternativen Milieu verankert ist, unwürdig; und also sollte es auch der zur Universität gehörenden Universitätsbibliothek unwürdig sein.

Ich wünsche mir daher dringend, dass Sie Ihre Bestände noch einmal konsequent nicht nur auf Lichtmesziana, sondern generell auf Antaios-Bestandsstücke durchgehen und sich zu jener exklusiven Aussonderung durchringen, die Sie nun erst halb vollzogen haben. Denn so richtig ich es finde, dass Sie die Lektüre der Erzeugnisse, um die es hier geht, in Ihrem „Sonderlesesaal“ von geschultem Personal überwachen lassen, so wenig kann ich es billigen, dass Sie die in den „Sonderlesesaal“ führende „Sonderbehandlung“ dieser Bücher nicht mit dem angemessenen radikalen Elan betreiben. Es ist den Benutzerinnen ja nicht vermittelbar, warum das bei Antaios verlegte Buch Wir erziehen von Caroline Sommerfeld oder Sieferles Finis Germania bei Ihnen ganz normal ausleihbar sind, während das ebenfalls bei Antaios erschienene Umvolkung von Akif Pirinçci völlig zu recht im „Sonderlesesaal“ gelesen werden muss (Titel „Umvolkung“, siehe Button „Verfügbarkeit“, Anm. d. Red.).

Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass mutige Kolleginnen schon 2015, nach einer menschenverachtenden Rede Pirinçcis auf einer Pegida-Demonstration, das einzig Richtige getan haben und seine Werke – und zwar alle, von den Katzenbüchern bis zu den Kriminalromanen – aus dem Bestand ihrer Bibliothek entfernt haben. Womit ich zu meinem nächsten Punkt komme.

Zweitens: Mehr davon!

Unverständlich ist mir auch, dass Sie den Ausschnitt der zu sekretierenden Werke so überaus eng gewählt haben. Denn natürlich dürfen wir, wie alle rechtgeleiteten Bürgerinnen und Bürger unseres aufgeklärten Landes, davon ausgehen, dass Martin Lichtmesz, den die in solchen Fragen als unzweifelhafte Autorität zu gelten habende „Wikipedia“ klar als „neurechten Autor“ kenntlich macht, nur die Spitze des neurechten, rassistischen, islamfeindlichen, maskulinistischen, gynäphoben und nationalidentitären Eisbergs ist, von dem sich 90 Prozent unter Wasser und also unbehelligt in den Beständen Ihrer Bibliothek befinden!

Die Dimension dieses Problems kommt ja sofort in den Blick, wenn man sich klar macht, dass alles, was die genannten Adjektive aufrufen (neurechts, rassistisch, islamfeindlich, maskulinistisch, gynäphob und nationalidentitär), durch das Alarmwort „rechtsradikal“ zusammengefasst werden kann. Lassen wir uns doch kein X für ein U vormachen, nennen wir die Dinge, wie sie sind, und ziehen wir daraus die richtigen Konsequenzen, die da lauten: Weg mit allem Rechten und Rechtsradikalen aus den Beständen unserer wissenschaftlichen Bibliotheken! Hier gilt es, nicht zimperlich zu sein, wenn wir größeren mentalen Schaden von den viel zu oft unbedarften Leserinnen abwenden wollen. Deren Geistesschutz sollte uns ein hohes Gut sein!

Nachdenken über das Gesamtwerk des Marquis de Sade

Daher möchte ich darum bitten, dass Sie prüfen, auf welche Literatur in Ihren Beständen die oben genannten Adjektive, gerade auch dank ihrer summarischen Verkürzbarkeit zu einem alltagspraktischen „rechtsradikal“, noch angewendet werden können. Dazu sollte unbedingt die vorhandene Expertise sattsam vorhandener und bekannter Expertinnen herangezogen werden, wie sie etwa in der steuerlich mit erheblichen Mitteln geförderten „Amadeu Antonio Stiftung“ zu finden wären, aber sicherlich nicht nur dort. Womöglich wäre der in Freiburg amtierende AStA begeistert, Ihnen bei der Durchsicht der Bestände zur Hand gehen zu können. Dadurch könnte unsere hoffnungsfrohe Jugend beizeiten lernen, wie wichtig es ist, nicht nur das Richtige zu denken, sondern das Richtige dann auch wirklich zu tun.

In diesem Sinne will ich erst gar nicht versuchen, Ihnen eine vollständige Liste rechter beziehungsweise rechtsradikaler Autorinnen und Werke vorzulegen, sondern will es bei einigen wenigen Hinweisen belassen.

Nachdenken würde ich unbedingt über das Gesamtwerk des Marquis de Sade und das Gesamtwerk Ernst Jüngers, über deren frauenverachtende und sexistische Tendenz (im Falle de Sades) ebenso wie über deren bellizistische Grundhaltung (im Falle Jüngers) keine weitere Debatte nötig sein sollte. Diese Literatur hat in einer woken Umgebung, die ein Anrecht auf unsere Fürsorge hat, nichts zu suchen. Ob man es für nötig hält, dann auch Fontanes Kriegsberichte oder Goethes erstaunlich unkritische Darstellung der Kanonade von Valmy (in seiner Kampagne in Frankreich) in den „Sonderlesesaal“ zu überführen, will ich an dieser Stelle offenlassen, aber darauf hinweisen, dass hier ein Problem liegt, über das ich an Ihrer Stelle noch etwas zielführender nachdenken würde, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, politisch der falschen Seite zugerechnet zu werden.

Hinzukommen müsste natürlich Nabokovs Lolita, diese durch viel literarische Kunst nur unzureichend schmackhaft gemachte Geschichte einer pädophilen Neigung mit – man kann es nicht anders sagen – Permanentvergewaltigungen. Zu denken wäre aber auch an das Gesamtwerk von Henry James oder Ford Madox Ford, die beide durchweg problematische, weil durchweg hinterhältig bis zerstörerisch agierende Frauengestalten geschaffen haben und – jedenfalls im Falle von Ford – sich nicht gescheut haben, diese Problemfiguren in ein Kriegsszenario (Erster Weltkrieg) einzubauen, das eine ausreichend kritische, nämlich die woken Gefühle sanft ansprechende Darstellung durchaus vermissen lässt.

Neun französische Literaturpreise helfen nicht

Von daher war Ihr Instinkt genau richtig, das Heerlager der Heiligen von Jean Raspail in der neuen und erstmals vollständigen und von Raspail autorisierten Übersetzung von Lichtmesz nur in Ihrem „Sonderlesesaal“ und nur zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Denn hier läuft ja alles an Rechtem zusammen, was nur irgendwie rechts sein kann: Die Neuausgabe ist im Verlag Antaios erschienen, sie wurde von Lichtmesz übersetzt, und sie konfrontiert den Leser mit einer Menscheninvasion aus der Dritten Welt, die die europäische Zivilisation trotz ihrer sehr zu lobenden Willkommenspraktiken zusammenbrechen lässt.

So etwas geht gar nicht, denn auch wenn das Werk vor fünfzig Jahren als reine Fiktion das Licht der Welt erblickt hat, muss man doch klar sehen, dass diese Fiktion heute viel zu leicht von rechten beziehungsweise rechtsradikalen Kreisen benutzt werden kann, um deren abstoßendes Weltbild zu legitimieren und falsche Vorsicht im Umgang mit anderen Menschen, die die schiere Not in unser Land treibt, zu predigen. Dabei darf man sich natürlich auch nicht davon blenden lassen, dass Raspail mit neun französischen Literaturpreisen reich behängt wurde. Es genügt, daß Marine Le Pen und Stephen Bannon sich positiv auf ihn beziehen, um jegliche Form von bibliothekarischer Sekretierung zu legitimieren.

Dies alles aber, wie gesagt, nur als vorläufige Hinweise, um Ihnen die Richtung anzugeben, in die Sie weitere Aktivitäten lenken sollten.

Drittens: Bitte moderner werden!

So mutig und richtig der von Ihnen gemachte Schritt also ist, so sehr ist zu wünschen, dass es gelingt, ihn dank moderner datentechnischer Mittel zu perfektionieren. Es kann ja nicht sein, dass die Lesewilligen diese umstrittenen Texte im „Sonderlesesaal“ einfach so lesen können.

Die Probleme beginnen schon mit dem Kriterium des „wissenschaftlichen Zwecks“, der dazu nötig sein soll. Denn wissen Sie, liebe Kolleginnen, das ist ein reichlich schwammiges Kriterium. Das mindeste wäre doch, dass Sie einen Kriterienkatalog erarbeiten und vorlegen, der dann von anderen Bibliotheken übernommen werden könnte, sodass wir deutschlandweit, wie jetzt bei dem von der Bundeskanzlerin durchgesetzten Wiederholtwiederholtlockdown, einheitliche Kriterien hätten, die für alle Bibliotheken bindend wären. Zu denken wäre im Minimum an eine Liste unerwünschter Autorinnen und ebenso unerwünschter Verlage.

Hinzu kommt freilich, dass wir in Zeiten des Internet und des Händi längst über Techniken verfügen, die die Administration des Zugangs zu den Texten (und also zu Ihrem „Sonderlesesaal“) erleichtern und die weitere Überwachung der Lesewilligen ermöglichen. Diese Möglichkeiten sollten nicht ungenutzt verschenkt werden. Vielmehr möchte ich anregen, dass Sie in einem Modellprojekt, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert werden müsste, den Einsatz moderner Techniken zur Zugangs- und Lesekontrolle testen. Was bei Corona die Corona-App und jetzt die Luca-App sind, sollte in den Bibliotheken eine künftige BibZweck-App werden, die es den Benutzern erlaubt, nach Eingabe ihrer Wissenschaftszwecke automatisch eine „Sonderlesesaal“-Freischaltung zu erhalten. Das würde es uns als Bibliothekaren erlauben, durch Auswertung der dabei angelegten Log-Files herauszubekommen, ob wir in unseren Universitäten rechte beziehungsweise rechtsradikale Nester haben, die zunächst durch sanfte bibliothekarische Leselenkung und dann – sollte diese versagen – durch strenge universitäre Maßnahmen auf den rechten richtigen Weg zu bringen wären.

Viertens: Keine falsche Scham!

Wir sollten uns in unserem richtigen Tun auch nicht durch falsche Bedenken behindern lassen. Etwa dadurch, dass wir auf das im Jahre 2017 vom „Bundesverband Bibliothek und Information Deutschland“ (BID) verabschiedete „berufsethische Papier“ verweisen, in dem es zwar sehr schön heißt – und das auch noch unter Hinweis auf Art. 19 der Menschenrechtskonvention der UNO –, dass sich die Bibliotheken „für die freie Meinungsbildung, für Pluralität und den freien Fluss von Information“ einsetzen, „da der ungehinderte Zugang zu Informationen essenziell für demokratische Gesellschaften“ ist. „Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.“ (S. 2, Abschn. 1) Aber, möchte man da wie weiland der Minister Karl Schiller rufen: „Genossen, lasst die Kirche im Dorf!“

Wie man das macht mit dem Im-Dorf-Lassen der Kirche hat Joachim Eberhardt, der Direktor der Lippischen Landesbibliothek, in unnachahmlich scharfsinniger Weise vorgeführt, als er solche völlig überzogenen ethischen Grundsätze einer ausführlichen Kritik unterwarf. Würde man nämlich, so sagt er, rechte beziehungsweise rechtsradikale Werke bereitsstellen, weil man meint, das gebiete das Recht (!) auf freie Meinungsbildung und die Zensurfreiheit, dann würde man ja Werke bereitstellen, die voller „fragwürdiger, verzerrender und falscher Aussagen“ wären; das könne man nur dann mit guten Gründen tun, wenn solche Werke öffentlich diskutiert würden beziehungsweise „umstritten“ wären (Abschn. 9, „Schluss“ seines Papiers).

Recht so, sage ich, denn es ist ja sonnenklar, dass beispielsweise die Werke von Lichtmesz oder die „politischen“ Bücher von Pirinçci, die ja fast ausschließlich in rechten beziehungsweise rechtsradikalen Kreisen zirkulieren, das Kriterium der allgemein-öffentlichen Diskussionsrelevanz nur bedingt erfüllen. Es wäre Wasser auf die Mühlen der Rechten, wenn wir anfangen würden, das, was diese diskutieren, durch die Bereitstellung in unseren Bibliotheken zum Moment eines öffentlichen Diskurses zu machen, der dadurch Gefahr liefe, sich an diesen Gedanken zu infizieren und also insgesamt rechts zu werden. Es ist daher gut und richtig, solche Werke entweder erst gar nicht anzuschaffen oder sie, wie im Falle Pirinçcis geschehen (siehe oben), aus der Bibliothek wieder abzuschaffen oder sie, wenn die Anschaffung nicht zu vermeiden und die Abschaffung aufgrund einer bedauerlichen öffentlichen Debatte nicht machbar ist, in einem „Sonderlesesaal“ sonderzubehandeln.

Nur so verhindern wir, dass eine unziemliche Anzahl von Leserinnen neugierig auf diese Bücher und durch deren Lektüre womöglich geistig schwach wird und sich in der Folge dann den Rechten hingibt. Denn merke – und wir sollten hier Joachim Eberhardts Beispiel strikt folgen, der in seiner Artikelüberschrift Überlegungen zu „Rechter Literatur in Bibliotheken?“ ankündigte, dann aber selbstverständlich immer von „rechtsextremen Werken“ spricht –, denn merke: Wer rechts ist, ist immer nur ein weichgespülter Rechtsradikaler. Es ist dabei völlig unerheblich, ob jemand der parlamentarischen Monarchie, dem Nationalstaat, klaren Einwanderungsregeln, einer Trennung zwischen Asylbewerbern und Wirtschaftsflüchtlingen, einer triftigen Unterscheidung zwischen Männchen und Weibchen, dem Krieg als Ultima ratio der Politik oder der Atomkraft das Wort redet.

Alles das liegt ganz klar außerhalb des unter so viel Mühe hergestellten Mainstreams und damit des von unseren Menschen erwarteten Wohlfühlkorridors, ist daher von vornherein als „rechts“ zu qualifizieren, und alles, was „rechts“ ist, ist per Definition „rechtsoffen“ und damit automatisch „rechtsradikal“. Diesen Dreischritt sollte doch im Grunde jeder, der sich mit ein bisschen politischer Logik befasst, im Schlaf beherrschen.

Wohlan denn: Wo so viele eine richtige Meinung haben, sollten wir nicht erlauben, dass diese richtige Meinung durch andere Meinungen erschüttert wird.

Fünftens: Die Hochlöblichen!

Zum Schluss bleibt mir nur noch, Ihnen, meinen bibliothekarischen Kolleginnen und Kollegen an der UB Freiburg, dafür zu danken, dass sie staatsbürgerlichen Mut bewiesen haben! Dieser Schritt soll nicht umsonst gewesen sein, und daher ist für Sie zu hoffen, was für unsere demokratisch-pluralistische Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein sollte: dass sich die Früchte Ihres Tuns bald zeigen werden, und sei es auch nur durch einen kleinen Karrieresprung. Das wäre das mindeste, was hier zu fordern ist, als staatliche Anerkennung Ihres Tuns.

Falsche Bescheidenheit ist hier gänzlich fehl am Platz. Nun heißt es in dem anfangs bereits erwähnten Artikel in der Jungen Freiheit allerdings etwas relativierend und eine offizielle Antwort der UB auf eine Anfrage der Zeitung zitierend: „Welche Titel ausgewählt werden, entscheiden die zuständigen Fachreferenten gemeinsam mit einem Erwerbungsgremium und gegebenenfalls unter Hinzuziehen rechtlicher Expertise nach einer Prüfung des jeweiligen Titels. Dabei gehen sie auch allen Hinweisen nach, die sie von Nutzern erhalten.“ Das macht es mir natürlich unmöglich, am Ende meiner bescheidenen Hinweise pauschal das gesamte wissenschaftliche Kollegium der UB Freiburg zu loben und, um dem Vergessen „des Netzes“ entgegenzuarbeiten, namentlich in einer Ehrentafel zu nennen. Und es ist ja auch nicht auszuschließen, dass in Ihrem Kollegium sich noch der eine oder andere Kollege findet, der an einer überkommenen pluralistischen Auffassung von Meinungsfreiheit festhält und sich mit seiner neuen Rolle als bibliothekarischer Held der wahren und substanziellen Meinungsfreiheit schwertut. Ich muss daher die Ehrentafel auf jene zwei Namen zusammenstreichen, die nach außen hin als dienstlich Verantwortliche zu gelten haben und deren ruhmvolle Erwähnung nun, am Ende meiner Hinweise, auf die mitmachenden Freiburger Kolleginnen und durch sie auf die gesamte Bibliothek ausstrahlen möge:

  • Kerstin Krieglstein, Rektorin der Universität Freiburg, die als oberste Instanz der Universität hoffentlich weiß, welche Verdienste um die wahre Meinungsfreiheit sich die UB Freiburg unter ihrem Rektorat erworben hat.

  • Antje Kellersohn, die als Direktorin der UB Freiburg nicht nur seit Jahren mit kräftiger Unterstützung des Staates einen mutigen Kampf gegen die Wissenschaftsverlage und ihre Preistreibereien kämpft, sondern nun auch dem rechten Unwesen ihre gelockte Stirn bietet.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Uwe Jochums Blog.

Foto: Pixabay/Montage Letsch

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H.Milde / 29.04.2021

Ach was, soll doch am besten gleich Guy Montag, von der Salamander Brigade 451 zur Tat schreiten. Denken macht unfrei! Lang lebe #

Alexander Schilling / 29.04.2021

Offenbar ist der Mustergau “Biotop Uni Freiburg” an der Spitze des Grünen Reiches angekommen—und der nächste Schritt Vorreiter-;innen-Rolle wird zweifelsohne darin bestehen, den Biotopgiftschrank für berufsjunggebliebene Klimakterier-;innen in ein Sondersammelgebiet umzuwandeln—man könnte auch sagen: in eine “Bibliothek zur Erforschung der Klimaleugner-;innenfrage”...

Hans-Peter Kroll / 29.04.2021

Als ich 1982 meinen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR auf der Basis des Staatsbürgerschaftsgesetzes gestellt habe, ist mir in Erinnerung, dass es eine Unterteilung der Gesetzblätter in ein Teil A und einen Teil B gab. Ich weiß heute nicht mehr genau ob Teil A oder B nicht öffentlich war und dieser nicht öffentliche Teil nur zur Einsicht in den zentralen Bibliotheken mit einem sogenannten “Giftschein” einsehbar war. Ausleihen konnte man diesen Teil nicht. Außerdem fehlten in den gebundenen Jahrgängen oft die diesbezüglichen Seiten. Im Inhaltsverzeichnis waren Gesetzblätter noch aufgeführt, aber von Seite (z.B.) 85 bis 92 gab es eine Lücke. Also vielen Dank an die Uni Freiburg, das man den hervorragenden Gedanken aus dem “InterNationalen Sozialismus” aufgegriffen und mich an die damalige Praxis erinnert hat. (Ironie Ende) 

Ignatz Bair / 29.04.2021

Ca. 1968 Dresden Sächsische Landesbibliothek gab es dieses Verfahren bereits. Willkommen in der Vergangenheit.

Dr, Mephisto von Rehmstack / 29.04.2021

Ich finde den Beitrag von Jan Kandziora aber durchaus erwägenswert, der woken Generation, die vor Mikroaggressionen schützen möchte, traue ich so geartetes Handeln durchaus zu. Hier wären mehr Informationen wünschenswert.

Wiebke Jung / 29.04.2021

Langsam bekommt man in diesem Land Angst. Wir sind schon längst bei der Bücherverbrennung angekommen. Die Deutschen merken leider erst alles Übel, wenn es zu spät ist. Das war auch bei der Machtergreifung durch AH so. Was AM und ihre Kollegen uns hier präsentieren, merken sie auch erst, wenn der Laden schon zusammengebrochen ist. Wiebke Jung

Jeremiah Burke / 29.04.2021

Ist Lesen - wie das Leben - nicht sowieso lebens (lesens) gefährlich ? Kann weg, oddr .  Wollten bei unserer freundlichen Ortsbibliothek in Macroom, Irland Die Dämonen (Dostojewski) für uns kommen lassen, da meinte ganz behutsam die ganz liebe Mitarbeiterin dort :“Do you really want to read this book ? I wouldn´t recommend it, it could be bad for your health.” (Antwort : “I think, I´ll chance it…” :-)  )

Rolf Menzen / 29.04.2021

Wie wäre es denn mit einer zünftigen Bücherverbrennung? So nach dem Motto: “Ich übergebe dem Feuer die Werke von [beliebigen umstrittenen Autor einsetzen]. Damit könnte die Uni Freiburg auch Traditionsbewusstsein zeigen.

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