Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht aktuell rechtlich keine ausreichende Möglichkeit dafür, die AfD bundesweit verbieten zu lassen. Allerdings könnten einzelne Landesverbände verboten werden.
„Gegenwärtig sind nur drei von insgesamt 16 AfD-Landesverbänden als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft“, sagte die CDU-Politikerin der Welt. „Drei von 16, reicht das? Nein, das trägt nicht, unter keinen Umständen.“ Zudem fände man im Programm der Partei „nicht ausreichend viel, was ein Verbotsverfahren stützen könnte“.
Statt eines generellen Verbots der AfD hält Badenberg es für aussichtsreich, beim Verfassungsgericht Verbotsanträge gegen einzelne AfD-Landesverbände zu stellen, die von den Verfassungsschutzbehörden bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet worden sind. Dabei handelt es sich um die Organisationen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Verbotsanträge gegen einzelne Landesverbände wären allerdings ein Novum. Badenberg erklärt, da betrete man zwar verfahrensrechtliches Neuland, einen Versuch sei es aber wert. Sollte ein solches Vorgehen von Erfolg gekrönt sein, würden alle Abgeordneten des verbotenen Landesverbandes ihr Mandat verlieren, auch auf Europa-, Bundes- und Kommunalebene. In diesem Fall wäre auch nicht statthaft, eine Nachfolgeorganisation zu bilden. Badenberg schränkt allerdings ein: „Es darf einer Partei nicht verwehrt werden, einen neuen Landesverband zu gründen. Aber nicht mehr mit dem alten Personal."
Vor ihrer Ernennung von Senatorin war Badenberg bis April 2023 Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und hatte in der Kölner Behörde die Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall auf den Weg gebracht.
Das Zustandekommen der Einstufungen der drei genannten Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ sind zumindest zweifelhaft, wie auf Achgut hier und hier dargelegt.
(Quelle: Dts-Nachrichten)