Gestern, am 8. April 2026, wurde die „Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit“ veröffentlicht. Auf Initiative des deutsch-schweizerischen Bündnisses für Redefreiheit haben rund 160 Wissenschaftler, Juristen, Publizisten und Kulturschaffende als Initiatoren und Erstunterzeichner die „Berliner Erklärung“ zur Verteidigung der Meinungsfreiheit verabschiedet. Darunter sind auch viele Achgut-Autoren. Sie können die darin erhobenen Forderungen mit ihrem Namen unterstützen.
Die Initiative von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Medien, Kultur und Recht beleuchtet aktuelle Herausforderungen für die Meinungsfreiheit in Deutschland und formuliert konkrete Forderungen. Zu den Initiatoren zählen unter anderem Prof. Dr. Norbert Bolz, Prof. Dr. Ulrike Guérot, Prof. Dr. Michael Esfeld, Dr. med. Gunter Frank, Prof. Dr. Werner J. Patzelt, Prof. Dr. Günter Roth und Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau. Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem Lisa Fitz, Vera Lengsfeld, Dr. Thilo Sarrazin, Uwe Tellkamp, Waldemar Hartmann, Prof. Dr. Peter Hoeres, Dr. Hans-Georg Maaßen und Alexander Teske.
Die Einleitung der Erklärung betont die Meinungsfreiheit als unverzichtbaren Grundpfeiler der Demokratie. Dann werden die vielen Angriffe aufgelistet, denen die freie Meinungsäußerung seit einigen Jahren zunehmend ausgesetzt ist. Hier die Forderungen der Initiatoren:
Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschalexkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheitihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Wer diese Forderungen unterstützen möchte, kann das hier tun.
„Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. […] Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen.“ Ja, vielleicht dämmert es inzwischen auch so manchem Aufklärer, dass ohne Gott als letztlinstanzliche Autorität es nicht weit her ist mit Mündigkeit/Freiheit. Trennung von Staat und Kirche (die richtig verstanden gut ist; wir haben in D leider weitgehend eine Staatskirche – welcher Bischof wird diese Erklärung mittragen?) wurde zu einem gottlosen Staat/Gemeinwesen gemacht, mit Wissenschaftlern als Götzenpriester. Ohne die Erhellung durch das Licht Christi wird es völlig unbarmherzig, lebensfeindlich, verlogen und dunkel, wie heutzutage sehr gut zu sehen ist. Der Mensch lebt nicht ohne Glauben; entweder an Gott oder unvernünftig an (den) Menschen, die ihre Macht und Wissen nur zu gerne ausnutzen. „Nehmt das Übernatürliche weg und ihr erhaltet nicht das Natürliche, sondern das Unnatürliche“. (Chesterton, wenn ich mich recht erinnere). – Mir fehlt in der Auflistung übrigens die geplanten umfassende Alters- und damit Identitätskontrolle fürs Internet.
@Julian Schneider: Mit „Sozialismus“ im eigentlichen Sinn – also Fragen von Eigentum, demokratischer Kontrolle der Wirtschaft, sozialer Sicherheit und ausgewogener Verteilung von Macht und Einfluss – hat Unseredemokratie nichts zu tun: Die Vermögen konzentrieren sich weiter, große Konzerne gewinnen immer mehr Einfluss und das Prekariat wächst, ein Polyp aus Wirtschaft, Politikern, Lobbyisten und Bürokraten saugt die Mehrheit aus und die „normalen“ Arbeiter und Angestellten werden ökonomisch, politisch, sozial und moralisch kaputt gemacht; das nennen Sie ‚sozialistisch’?
Im Gegenteil: Diese ganze Repression, die gelenkten Medien, der „Verfassungsschutz“, die Spitzelei und die Verfolgung Nonkonformer ist doch nur deshalb nötig, weil die Interessen der herrschenden Klasse (Filz, Oligarchen, Überbau-Bürokraten, NOG-Parasiten, Krisen- und Betrügerunternehmer) krass gegen die Interessen der „normalen“ Menschen gerichtet sind!
Selbstverständlich wird diese Räuberei und diese kranke linksgrünwokistische Ideologie uns und Ihnen als sozial, ökologisch, progressiv und menschenfreundlich verkauft.
Allerdings verstehe ich nicht, wie ein intelligenter Mensch Leute wie Habeck, Lindner, Merz, Linnemann, Spahn oder gar von der Leyen als „Sozialisten“ wahrnehmen kann!
Aber letztlich ist ja auch herzlich egal, ob es sich um „sozialistische“, „kapitalistische“ oder „feudalistische“ Repression, Einschränkung von Menschen- und Bürgerrechten, staatlich organisierte Hetze, Spitzelei und Einheitsmedien handelt. Und geschenkt, dass das tatsächlich an den „Realsozialismus“ der DDR erinnert. Aber eben nur das…
Passend zum Thema empfehle ich den NIUS-Artikel „Regierung plant Vorkaufsrecht für Kommunen: Wer “falsche„ Ansichten vertritt, soll kein Haus mehr kaufen können“ von heute (09.04.2026). Darin heisst es: „Allerdings könnte das Gesetz auch Personen treffen, bei denen es sich keineswegs um Extremisten handelt. Denn es geht darin ausdrücklich nicht um potenzielle Käufer, die Straftaten begangen haben oder planen. Ein bloßer Verdacht reicht laut Gesetzentwurf aus: Verfassungsfeindliche Bestrebungen seien “gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele. Sie müssen objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten„. Der Käufer muss also nichts Illegales getan haben, vielmehr reicht es, wenn der Verfassungsschutz den Eindruck hat, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen könnten auf Dauer “politische Wirkung„ entfalten.“ Besonders cool ist, dass die Kommunen dann mal eben einfach so beim Verfassungsschutz Daten anfordern können über Kaufinteressenten. Datenschutzrechtliche Bedenken scheint es keine zu geben. Wehe dem, der irgendeinen Schwachkopf Schwachkopf genannt hat! /Sarkasmus. Wir dürfen auch sehr gespannt sein, wievielen Linksextremen und Islamisten der Hauskauf verweigert wird. Ich wage mal eine Schätzung für die kommenden Jahre, und vermute: 0.
Ich unterstütze diese Initiative. Jeder, der das Grundgesetzt schätzt, sollte es tun.
Es macht vor Allem traurig, dass so eine Initiative im angeblich „besten Deutschland aller Zeiten“ nötig ist. Und es zeigt eine weitere, von vielen, Fehlentwicklung, die sich die Regierung nicht eingestehen will.
Karlsbader Beschlüsse, 1819 wurden repressive Obrigkeitsmaßnahmen beschlossen. „Namentlich wurden die Burschenschaften verboten, die Freiheit der Lehre an den Universitäten und die Meinungsfreiheit beschränkt und eine allgemeine Zensur eingeführt (Demagogenverfolgung).
Ein Gedankenverbrechen ist eine juristische Konstruktion, die den bloßen Gedanken an eine mögliche Straftat oder den Wunsch (geäußert oder nur empfunden) nach einer Straftat selbst zu einer Straftat erklärt. Auch Handlungen, die theoretisch einer Straftat dienen können, könnten entsprechend zur Straftat erklärt werden.
Die Möglichkeit einer Verurteilung ohne Voraussetzung eines bestimmten Handelns widersprechen dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit und sind mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.“ Genau das wird momentan in der EU und Deutschland umgesetzt, nach über 100 Jahren ein Reload des Gedankenverbrechen und Karlsbader Beschlüsse.
Eine positive Meldung. Bastian Barucker 8.4.26 -->> „Wir haben ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben.“ Nun muss der Impfstoffhersteller sämtliche Daten offenlegen, damit der allgemeine Nutzen des Produkts von Dritten geprüft werden kann. So ist es außerdem möglich festzustellen, wann AstraZeneca über welche schwerwiegenden Nebenwirkungen informiert war und ob das Unternehmen die impfenden Ärzte unverzüglich über diese Alarmsignale informiert hat.„<<-
Kultur, Demokratie wird nicht par ordre du mufti diktiert, sie wird entwickelt und gelebt.
@Dr. Markus Hahn: Der geschichtsbewußte Dunkel-Deutsche nennt sowas eine „Eingabe“ an die „zuständigen Organe“. Zurrröck! Vom Börgerich zum Bittsteller. Übrigens: Die meisten DDR-Dissidenten meinten „es“ auch gar nicht böse. Sie waren – zumindestens prinzipiell und eigentlich – auch eher „Linke“; wenn auch Linke mit einem Gewissen. @Rainer Niersberger
„nichts anderes als die ( zutreffende ) Feststellung des demokratischen Bankrotts, denn es handelt sich um grundlegende Selbstverständlichkeiten, um “Basics„ einer Demokratie.“ Für gewöhnliche Demokratien mögen Sie rechthaben – für „unsere Demokratie“ gilt das nicht! Aber was soll die Wortklauberei. Schon Alexander Haig, seines Zeichens Außenminister des großen amerikanischen Präsidenten Roland Reagan meinte zutreffend: „Es gibt wichtigeres als die Demokratie“. Den (unverfälschten) Rechts-Staat zum Beispiel. Na gut, Haig meinte nicht „unsere Demokratie“, sondern „den Frieden“. Aber mit heutigem Blick auf die Strasse von Hormus, die Freiheit der Meere, das mörderische Mullah-Regime und unsere Öl- und Benzinpreise hatte er trotzdem Recht!