Gestern, am 8. April 2026, wurde die „Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit“ veröffentlicht. Auf Initiative des deutsch-schweizerischen Bündnisses für Redefreiheit haben rund 160 Wissenschaftler, Juristen, Publizisten und Kulturschaffende als Initiatoren und Erstunterzeichner die „Berliner Erklärung“ zur Verteidigung der Meinungsfreiheit verabschiedet. Darunter sind auch viele Achgut-Autoren. Sie können die darin erhobenen Forderungen mit ihrem Namen unterstützen.
Die Initiative von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Medien, Kultur und Recht beleuchtet aktuelle Herausforderungen für die Meinungsfreiheit in Deutschland und formuliert konkrete Forderungen. Zu den Initiatoren zählen unter anderem Prof. Dr. Norbert Bolz, Prof. Dr. Ulrike Guérot, Prof. Dr. Michael Esfeld, Dr. med. Gunter Frank, Prof. Dr. Werner J. Patzelt, Prof. Dr. Günter Roth und Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau. Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem Lisa Fitz, Vera Lengsfeld, Dr. Thilo Sarrazin, Uwe Tellkamp, Waldemar Hartmann, Prof. Dr. Peter Hoeres, Dr. Hans-Georg Maaßen und Alexander Teske.
Die Einleitung der Erklärung betont die Meinungsfreiheit als unverzichtbaren Grundpfeiler der Demokratie. Dann werden die vielen Angriffe aufgelistet, denen die freie Meinungsäußerung seit einigen Jahren zunehmend ausgesetzt ist. Hier die Forderungen der Initiatoren:
Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschalexkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheitihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Wer diese Forderungen unterstützen möchte, kann das hier tun.
Was für ein Armutszeugnis ist denn bitteschön diese Erklärung und eine gleichzeitige Bankrotterklärung an die jetzigen Zustände.
MEINUNGSFREIHEIT STRONK! Die „Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit“ wird ganz offiziell auf den 20. verschoben, damit alle wissen, wie erneuerbar stronk und divers unser Staat*In geworden ist!
Das ist leider wirklich so geworden. Bei jedem noch so kleinen Leserbrief arbeitet bereits automatisch die Schere im Kopf mit. Die typisch deutsche Gummiargumentation von Behörden, Statsanwaltschaft und Polizei lautet „geeignet für“. Der Hammer in der Werkzeugkiste im Kofferrraum ist eben nicht nur zum Nägeleinschlagen, sondern auch „geeignet“, jemandem auf die Rübe zu hauen. Eine leise Kritik an der Arbeitsweise der Behörde ist gefühlt für den Bürokraten „geeignet“ den Arbeitsfrieden zu stören und möglicherweise ist das ja schon ein Straftatbestand. So wird in Deutschland argumentiert. Im grundegenommen Kleinkindniveau: Man sucht nur Bestätigungsargumente für den eigenen Standpunkt. Man vergißt dabei aber, daß es im Beamtenrecht die Wohlverhaltenspflicht (!) gegenüber dem Bürger gibt: Man hat nicht nur gegen, sondern auch für den Bürger zu ermitteln. Ist wahrscheinlich für viele jetzt genauso neu wie für unsere Abgeordnete die Ausreiseregel bei Wehrdiensleistenden. Ich dreh´s mal um: Das Verhalten vieler Behörden empfinde ich als „geeignet“, autokratische Strukuren einzuführen.