Wolfgang Meins / 21.09.2020 / 16:00 / Foto: Achgut.com / 35 / Seite ausdrucken

Berliner Autobahn-Attentat: Noch ein Behördenversagen

Die WELT berichtet heute (hinter der Bezahlschranke) über die Antwort des Berliner Senats auf eine parlamentarische Anfrage zum Stand der Ermittlungen gegen den 30-jährigen abgelehnten irakischen Asylbewerber, der mit seinem Auto am 18. August gezielt Motorradfahrer gerammt und verletzt hatte. Für den bloß Geduldeten sei es problemlos möglich gewesen, am 9. August 2019 eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten.

Wie es ihm möglich war, bei zuletzt 351 Euro Sozialleistungen im Monat, die Fahrstunden und anschließend den Opel Astra zu finanzieren, weiß der Senat offensichtlich auch nicht. Ein deutlich wichtigerer Aspekt bleibt in der Antwort des Senats, aber auch dem WELT-Artikel leider völlig unberücksichtigt: Der Attentäter oder Terrorist war bekanntlich bereits 2018 polizeilich auffällig geworden, weil er in seiner Unterkunft randaliert und Polizisten attackiert hatte. In der Gerichtsverhandlung im Februar 2020 stellte ein psychiatrischer Sachverständiger damals Schuldunfähigkeit wegen einer drogeninduzierten Psychose fest.

Das aber bedeutet aus verkehrsmedizinischer Sicht zwingend, dass der Täter keine Fahrerlaubnis hätte erhalten dürfen oder sie ihm mit dem Gerichtsurteil vom Februar 2020 hätte wieder entzogen werden müssen. Denn auf Grund der aktenkundigen Drogeneinnahme und den dadurch ausgelösten Symptomen hätte der Täter nach den einschlägigen Begutachtungsleitlinien zunächst über einen Zeitraum von einem Jahr Drogenabstinenz dokumentieren müssen, durch mindestens vier unvorhersehbar anberaumte Laboruntersuchungen. 

 

Prof. Dr. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

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beat schaller / 21.09.2020

Herr Prof. Meins, Sie haben ja so recht mit Ihren Ausführungen. Leider ist es nur wieder so ein Einzelfall, bei dem irgendwie, irgendwo, ohne dass sich das jemand erklären kann, ohne dass es irgendwo einen Schuldigen gibt, ein kleiner Fehler eingeschlichen hat. Kann ja mal passieren. b.schaller

Rolf Lindner / 21.09.2020

Behördenversagen bei migrantischen Tätern ist ein integraler Bestandteil der Politik der rotgrünen Berliner Regierung.

T. Weidner / 21.09.2020

Ob das eine Opfer dieses ..... (nicht veröffentlichungsfähig) wegen der schweren Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen je wieder einigermaßen gesund werden wird - steht in den Sternen. Oder anders formuliert - wir brauchen ein Wunder!!!!!!

Rolf Mundt / 21.09.2020

Ggf. könnte sogar der Staat den Führerschein bezahlt haben. Geduldete können (Absprache der Ausländerbehörde mit der Bundesagentur für Arbeit) eine Arbeitserlaubnis erhalten (soweit mir bekannt). Dann könnte ggf. das JC die Fahrerlaubnis finanziert haben. Das wird regelhaft dann gemacht, wenn dadurch die Vermittlungschanchen deutlich erhöht werden können oder wenn eine Einstellungszusage vorliegt…

Andreas Rochow / 21.09.2020

Es wird dem staunenden autochtonen Deutschen immer wieder unter dem Applaus asozialer Migrationsaktivisten frech demonstriert, dass für Migranten und endlos bleibende Ausreisepflichtige nicht die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten. Entweder werden großzügige Ausnahmeregelungen bis zum gesetzwidrigen Kirchenasyl geschaffen oder die fremde Wildheit und Illegalität wird generell mit Immunität belohnt. Die Schuld für das von diesem aggressiven Amokfahrer erzeugte Leid lässt sich zurückverfolgen bis zur Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Ihre Rechtsbrüche mit Hypermoral legitimiert. Ich bezweifle, dass Merkel die sittliche Reife besitzt, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Sie reagiert auf berechtigte Kritik bemerkenswert uneinsichtig, infantil trotzig, ist zum Umdenken und zu einer Verhaltenskorrektur nicht bereit, muss strafrechtliche Konsequenzen nicht fürchten. Darf man das “Kanzlerblase” nennen?  Zum Glück wird sie chauffiert; der Führerschein müsste ihr ansonsten entzogen werden.

sybille eden / 21.09.2020

Und was sagt uns das ?  Der Islam gehörtzu Deutschland, auch wenn er eine schwere Psychose hat.

Ridley Banks / 21.09.2020

Merkels Gaeste geniessen offenbar unumstoesslich einen Sonderstatus..

R. Schäfer / 21.09.2020

Wieso Behördenversagen? Die kommen einfach immer nur dem nach, was sie tun sollen oder wollen. Und wer sich ans Gesetz halten muss wird ja woanders bestimmt.

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