Ich habe da eine schöne Gendersprechblüte aus Berlin: Am Messegelände nahe ICC steht eine Anzeigetafel für Verkehrshinweise. Da werden gerne auch mal die Autofahrer vor Staus und Unfällen gewarnt. Ich stehe da also vor einigen Monaten an der Ampel, denke mir nichts Böses und auf der nicht weit entfernten Tafel steht doch tatsächlich zu lesen: “Bitte nehmen Sie Rücksicht: Dieses Jahr schon 14 TOTE RADFAHRENDE in Berlin!” Also nicht mehr tote Radfahrer, nein, tote Radfahrende! Also Untote, die auf Rädern putzmunter durch die Stadt fahren. Mir lief es eiskalt den Rücken runter. Und dann sogar gleich 14 von diesen fiesen Zombies. Wahrscheinlich konnten sie nur mit einem am Friedhof entwendeten Drahtesel im letzten Moment ihrer anstehenden Kremierung entkommen. Ich halte übrigens diesen Verkehrshinweis für absolut glaubwürdig. Ich habe in den Tagen danach immer wieder einige dieser Zombies auf Rädern gesehen. Bleich, unkoordiniert kreuz und quer über die Fahrbahn wankend, gün-gräuliche Haut, Friedhofsflair versprühend. Da heißt es dann: Fenster hoch, Innenraumluftumwälzung aktivieren und schnell das Gaspedal bis zum Anschlag durchtreten. Mich bekommt ihr nicht, ihr Zombies!
Wie war das noch mal mit dem Arierparagraphen von 1933. Da durften nur Leute in den öffentlichen Dienst, die ihre “arische” Herkunft nachweisen konnten, der Rest wurde ausgeschlossen. Wenn man jetzt “arisch” durch “migrantisch” ersetzt ... ich mein ja nur.
In der Tat, einer Coup. Aber wenig überraschend. R2G in Berlin arbeitet ja schon länger an der Transformation von der ursprünglich autochthonen deutschen Gesellschaft zu einer “Migrantengesellschaft”! Und zwar exakt im Sinne des Wortlauts. Die zur Begründung des Gesetzes verbreitete Behauptung, es gehe lediglich darum, dass bei gleicher Qualifikation der Mensch mit Migrationshintergrund eingestellt wird, ist glatt gelogen. Darum geht`s nun wirklich nicht. Worum es der Linke und Grünen geht, bedeutet schon ziemlich unmissverständlich der Wortlaut der Gesetzesüberschrift: “Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrantengesellschaft” Insbesondere der Begriff „Migrantengesellschaft“ zeigt, wohin der Hase läuft. Das deutsche Grundgesetz kennt keine „Migrantengesellschaft“. Folglich ist schon der Titel fauler Zauber. Denn eine “Migrantengesellschaft” besteht zu 100% aus Migranten oder mindestens Personen mit migrantischem Hintergrund. Gemeint sein könnte, wenn überhaupt, also höchstens eine „Migrationsgesellschaft“, allgemein gesprochen also eine Gesellschaft, für die die Zuwanderung von Menschen konstitutiv ist und die dies auch anerkennt. Aber auch die kennt das Grundgesetz nicht. Auch diesbezüglich würde der Titel also hinken, denn gefördert werden könnte allenfalls die „Partizipation“ (von Migranten bzw. solche mit entsprechenden Hintergründen) an der deutschen Gesellschaft” . Für solche Feinheiten stehen aber die üblichen Verdächtigen in dem Berliner Politbiotop natürlich nicht. Denen schwebt ganz was anderes vor. Der Streit, um den es geht, hat jedenfalls aus Sicht der Initiatoren des Gesetzes, ganz andere Ziele.
Eine Islamisierung findet nicht statt. Bevölkerungsaustausch ist AfD-Haßspreche.
Nicht nur Grundgesetzwidrig, diese Politik ist auch auch Völkerrechtswidrig. Die Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998: “Artikel 1: Die in dieser Erklärung gesetzten Normen sind in allen Situationen anzuwenden, einschließlich Friedenszeiten, Situationen von Störungen und Spannungen, innerstaatlicher bewaffneter Konflikte, Situationen gemischter innerstaatlich-zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte und Situationen des öffentlichen Notstandes. Die Normen in dieser Erklärung sind unter allen Umständen verbindlich. Artikel 3: Rechtswidrige Bevölkerungstransfers umfassen eine Praxis oder Politik, die den Zweck oder das Ergebnis haben, Menschen in ein Gebiet oder aus einem Gebiet zu verbringen, sei es innerhalb internationaler Grenzen oder über Grenzen hinweg oder innerhalb eines, in ein oder aus einem besetzten Gebiet ohne die freie und informierte Zustimmung sowohl der umgesiedelten als auch jeglicher aufnehmenden Bevölkerung. Artikel 6: Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig. Artikel 7: Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen. Artikel 11: Die Staaten sollen Maßnahmen ergreifen, die die Verhinderung von Bevölkerungstransfers und der Seßhaftmachung von Siedlern zum Ziel haben, einschließlich des Verbots der Anstachelung zum rassischen, religiösen oder sprachlichen Haß.” Wieso gilt nun der “unverbindliche” Migrationspakt aber nicht diese Entschließung der UN-Menschenrechtskommission?
Edit: ich muss mich korrigieren: die Zahlen der Abiturientenqiuote sind noch höher, als ich angegeben habe. Meine Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2006. Mittlerweile ist die Quote (2018) in HH auf 54,8 und in Berlin auf 51,0 gestiegen. Wahrscheinlich basiert das Alles auf der erstklassigen Ausbildung in den beiden Bundesländern…
Hier wird viel auf die Berliner geschimpft. Echte Berliner gibt es kaum noch. Sind es nicht Neu"Berliner” aus 180 Ländern? Und jeden Tag mehr. Die 1.000.000-Grenze ist wohl schon überschritten. Bald gibt es nur noch Linke, Grüne und Pass-Berliner. Der Finanzausgleich ist nicht verhandelbar und auf ewig festgeschrieben. Der echte Berliner ist Herr Sarrazin!
Leider kam weder im Artikel noch in den Leser*Innenbriefen der wahre Hintergrund dieser Initiative zum Vorschein: wer in der berliner*Innen Verwaltung beschäftigt ist, wird bestraft - es ist wie mit dem Bundesverdienstkreuz, welches von wahren Charaktern abgelehnt wurde (z.B. Inge Deutschkron). Diskreminiert werden in Berlin vor allem diejenigen, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Damit würde sich der Anteil der Migrant*Innen erhöhen, die solche Erfahrungen machen müssen.
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