Ulli Kulke / 21.01.2021 / 06:15 / Foto: Dirk Ingo Franke / 81 / Seite ausdrucken

Berlin: 100 Prozent Quote für Irrsinn

Berlin wie es leibt und lebt: Die Inkompetenz und Ineffizienz der Stadtverwaltung riecht zum Himmel. Man flüchtet sich in ideologische und politisch korrekte, aber rechtlich unhaltbare Politik, die alles nur noch schlimmer macht. Jüngster Coup: Ein geplantes Gesetz für eine Migranten-Quote von 35 Prozent in allen Ämtern und staatlichen Betrieben.

Der Berliner Öffentliche Dienst ist seit vielen Jahren eine bundesweite Lachnummer. Nur bei den Bewohnern der Hauptstadt selbst, da geht der Humor nicht mehr nur mit Sarkasmus, sondern inzwischen mit hartem, flächendeckendem Zorn einher: Monatelang auf den neuen Ausweis warten, ebenso lange den Neuwagen in der Garage stehen lassen, weil es keine Termine für die Kfz-Anmeldung gibt. Das ist alles kein Witz mehr. Ganz normale Straßenbaustellen an Knotenpunkten ziehen sich so lange hin, dass Heranwachsende dort nie einen anderen Zustand kennengelernt haben. Wer mit den Bauleitern dort spricht, und fragt, was da eigentlich los sei, hört sich eine Suada der Frustrierten an darüber, mit welch absurden bürokratischen Schikanen sie aufgehalten werden. Europaweite Ausschreibungen für die Installation jeder Straßenlaterne. Die ureigenen Verantwortlichkeiten des Senats werden von den Verantwortlichen mit den Füßen getreten.

Gleichzeitig ergehen sie sich in Berlin in ideologischen Sandkastenspielchen ganz groß. Und: Sie wollen dabei stolz bundesweit in Führung gehen. Wie zum Beispiel beim Mietendeckel, der den Wohnungsbau so zügig ausgebremst hat, dass die Zeichen schon wieder auf Rücknahme stehen (und wahrscheinlich vorher schon von den Gerichten gekippt wird). So wie es in der Schulpolitik mit einem Experiment nach dem anderen ähnlich jämmerlich hin und her gegangen ist. Das Mobilitätsgesetz, mit dem der öffentliche und der Fahrrad-Verkehr gefördert werden sollte, wurde mit so viel Trara und so großspurig aufs Gleis gesetzt, dass für die Umsetzung keine Kraft mehr übrig ist. Einfacher ist da schon Einführung der Gendersprache, die einfach per Verordnung funktioniert.

Große Sprüche kloppen, konnten die Berliner schon immer, und nach der nächsten Wahl, wenn die favorisierten Grünen gewinnen sollten, kann es ja nur besser werden. Für deren Spitzenkandidatin, wenn sie denn wirklich Regierende Bürgermeisterin werden sollte, wäre dies, man glaubt es kaum, der allererste Job in einer Verwaltung. Als Realpolitikerin der Grünen mag sie guten Willens sein. Doch administrative Erfahrung: Null. Auf keiner Ebene. Die muss Bettina Jarasch dann aus ihrer früheren Aufgabe als religionspolitische Sprecherin der Partei saugen. Noch kann man darüber lachen.

Dafür steht jetzt beim rotrotgrünen Senat ein Vorhaben ins Haus, das es Jarasch dann erst richtig „einfach“ machen dürfte: Geplant ist – auf Initiative von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) – ein Gesetz, laut dem in Berlin im Öffentlichen Dienst erstmal nur noch bevorzugt Menschen mit Migrationshintergrund eingestellt werden sollen, viele Jahre lang. Und zwar so lange, bis sie eine Quote von 35 Prozent einnehmen. Zuschlag bekommt jeder, der entweder selbst eingewandert, geflüchtet oder ein Kind mindestens eines zugewanderten Elternteils ist. 35 Prozent – dies entspräche dem Anteil der Berliner mit Migrationshintergrund. Derzeit bekleiden sie unter den Angestellten und Beamten des Öffentlichen Dienstes zwölf Prozent der Jobs.

Man rühmt sich jetzt, mit so etwas bundesweit Vorreiter zu sein. Mal wieder. Wie beim Mietendeckel, dem Mobilitätsgesetz, beim lähmenden Hin und Her in den Schulsystemen, der Gendersprache und, und, und. Natürlich nicht in der Effizienz der Verwaltung, wäre ja langweilig.

Ja, Vorreiter. Es ist schon grotesk, aus welch katastrophalem Eigenzustand man in der Berliner Verwaltung meint, sich den Kollegen in anderen Bundesländern als Vorbild in den ganz großen Würfen präsentieren zu können. Ja, warum eigentlich ist man anderswo noch nicht „so weit“? Vielleicht, weil man eine dort funktionierende Verwaltung nicht aus eigenen Stücken durch noch mehr Bürokratie lähmen will? Weil man vielleicht die eigene Landesverfassung und das Grundgesetz gelesen hat? Weil man die schräge Berliner Begründung, es solle niemand bei der Einstellung benachteiligt werden, mit der Gegenfrage beantwortet: Ach, und die Nichtmigranten, die „Biodeutschen“, sie dürfen die jetzt einfach so zurückgestellt werden? Eine Ungerechtigkeit, die nicht nur den jeweils Unterlegenen beträfe, sondern natürlich insgesamt die gesellschaftlichen Verwerfungen weiter befeuern würde. Egal? Schließlich sagt die heutige Gesetzes- und Verfassungslage bereits klipp und klar, dass bei der Einstellung niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf, nicht nur im Öffentlichen Dienst. Weshalb übrigens bereits heute schon die Ämter stöhnen wegen der vielen Prozesse, weil ihre Einstellungsverfahren angefochten werden.

Nachdem der Tagesspiegel, der an den zuvor unbekannten Gesetzentwurf gekommen war, am Samstag berichtet hatte, dass alle Ressorts der Landesregierung das Vorhaben unterstützen, und Innensenator Andreas Geisel (SPD) ausdrücklich seine Zustimmung signalisierte, meldete sich am Wochenende nun die SPD-Fraktion aus dem Abgeordnetenhaus zu Wort und sagte, halt, halt, so lange sei man noch lange nicht. Was wiederum jene grüne Verwaltungsnovizin und Regierende-Bürgermeister-Kandiatin Jarasch auf den Plan rief: Die Vorlage sei wohldosiert und richtig. Wer sie ablehne, „dessen Gesellschaftsbild ist modernisierungsbedürftig und nicht auf der Höhe der Zeit.“ Die womöglich künftige Chefin der Landesregierung hält mithin eine heute bereits unterirdisch werkelnde Verwaltung, die sich dann auch noch selbst die Arbeit schwer und kompliziert macht, für modern und zeitgemäß. Passt. Wird gewählt in Berlin. Gibt ja keine andere.

Mal sehen, wie man – ab den ersten Erfahrungen, ähnlich wie beim Mietendeckel – nach Einführung des Gesetzes reden wird. Wenn die Verwaltung von noch viel mehr Anfechtungsklagen in ihrer Arbeit behindert wird. Man deshalb unter noch größerem Personalmangel leiden wird. Auch weil es natürlich neuer Planstellen bedarf, um den jeweils tatsächlichen Migrationshintergrund unanfechtbar zu prüfen.

Am Wochenende meldeten sich im Übrigen auch bereits die ersten Verfassungsexperten über den geplanten Berliner Gesetzentwurf zu Wort. Arnd Diringer, Arbeitsrechtsexperte und Verfassungsrechtler, wird vom Tagesspiegel zitiert: „Das ist grob verfassungswidrig und das brauchen sie gar nicht erst versuchen.“ Die Rechtsabteilungen werden ihr Personal aufstocken und Gutachter einkaufen müssen.

Aber man hat ja sonst nichts zu tun in Berliner Verwaltungsstuben. Doch solche klaren Lagen müssen sozialdemokratische, linke oder grüne Regierungen noch lange nicht abschrecken (gemeinsame schon gar nicht), wie man nach den Pleiten mit dem Paritätsgesetz in Brandenburg und Thüringen vor den zuständigen Gerichten gesehen hat. Natürlich plant R2G in Berlin trotz dieser klaren Urteile unverdrossen, ebenfalls allen Parteien in ihrem Beritt eine absolute Parität in ihren Landeslisten vorzuschreiben. Schon spielen die Hauptstadt-Grünen deshalb mit dem Gedanken, dann eben die Verfassung zu ändern. Dass das Grundgesetz auch weiterhin über der Berliner Verfassung stünde – was soll’s? Verfassungen sind dazu da, sie nach Belieben zu formen.

Übrigens ist das Paritätsgesetz für Frauenquoten bei den Landeslisten der Parteien in Brandenburg, das die dortige rotschwarzgrüne Landesregierung durchs Parlament gebracht hatte, vor Gericht auf Antrag der AfD gekippt worden. Jetzt hat die AfD bereits angekündigt, gegen das geplante Gesetz in Berlin über die Migrantenquote ebenfalls zu klagen. Kleiner Tipp: Wenn die anderen Parteien sich dauerhaft Lehrstunden in Sachen Demokratie von der rechten Partei geben lassen wollen, müssen sie genau auf diesem Weg voranschreiten.

Zurück also zum 35-Prozent-Quotengesetz. Machen wir uns darauf gefasst, dass es kommt. Apropos Personalmangel: Der Personalschlüssel im Berliner Öffentlichen Dienst (Angestellte in Relation zur Anzahl der Einwohner) ist heute schon erheblich höher als in den anderen großen Städten und Stadtstaaten. Der Länderfinanzausgleich macht‘s möglich: zuletzt, 2019, knapp viereinhalb Milliarden Euro für Berlin. Auch wenn er in den neuesten Statistiken, seit jenem Jahr, nur noch versteckt daherkommt, damit die Bewohner der Nettozahler-Länder auf den mit großem Abstand gefräßigsten Empfänger Berlin (ein Drittel der Gesamtsumme) nicht allzu böse sind. Man verspürt also keinen allzu starken Druck, die Verwaltung zu modernisieren, zu digitalisieren, zu effektivieren, überhaupt zum Funktionieren zu bringen – und meint, sich solche extravaganten Kinkerlitzchen leisten zu können, um die eigene Klientel zu füttern.

Frappant die Situation in Berlin heute: ein vergleichsweise deutlich erhöhter Personalschlüssel und dennoch permanente Personalknappheit und Personalsuche, Frust bei Abwanderung, bei gleichzeitiger eine Ineffizienz, die zornig macht, ein verkommender öffentlicher Raum. Die Konsequenz daraus: Flucht in Ideologie und politisch korrekte Maßnahmen, um sich selbst zu vergewissern und das Notwendige zu übertünchen.

An was erinnert uns das? Richtig. Bei aller Vorsicht gegenüber historischen Totschlagsvergleichen: Genau das zeichnete bis vor 30 Jahren den Ostteil der Stadt aus und sein weiteres Umland.

Ideologisch ist das neue Gesetzesvorhaben schon allein deshalb, weil sowieso fast jeder in Berlin, der 1 + 1 addieren kann, eingestellt werden muss, weil zu viele Stellen unbesetzt sind. Zur Not werden einfach die Qualifikationshürden bei der Einstellung heruntergesetzt. Wie etwa bei den Berliner Polizeischülern, wo man stolz verkündet, dass man vermehrt Anwärter mit Migrationshintergrund berücksichtigt. In der Polizeischule darf man nach einer kürzlichen Anpassung jetzt beim Diktat auf einer halben DIN-A4-Seite 24 Fehler machen und hat die Prüfung dennoch bestanden. Um auch den bildungsfernen Familien Zugang zu den Ordnungsbehörden zu verschaffen.

Kommt eigentlich jemand auf die Frage, ja, ist sie in dem allgemeinen sprachpolizeilichen Zustand überhaupt gestattet, ob Menschen mit Migrationshintergrund überhaupt im selben Maße wie diejenigen ohne Migrationshintergrund in den Öffentlichen Dienst streben? Passt denn alles, jede gesellschaftliche Gruppe in dieselben Kästchen, die man ihnen öffnet. Will man die gesamte Gesellschaft in Quoten sperren, damit alle ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend dieselben Eigenschaften, Berufe, Vorlieben, Freizeitgestaltungen, Geschmäcker aufweisen? Muss die Repräsentanz in allen Bereichen dem gesellschaftlichen Anteil entsprechen?

Auf nichts anderes läuft es doch hinaus, wenn der völlig berechtigte Anspruch auf Gleichberechtigung (gleiche Chancen!) seit einiger Zeit ohne nennenswerten gesellschaftlichen Diskurs auf allen Ebenen zwanghaft in den auf Gleichstellung (gleiches Ergebnis!) umgewandelt wird. Faktische Gleichstellung wohlgemerkt in einer Gesellschaft, deren Vielfalt, Buntheit, unterschiedliche Herkunft ständig herausgestellt wird, heilig ist.

Wieso gehen wir davon aus, dass Einwanderer aus fernen Ländern nach Deutschland kommen, um hier Beamte oder Angehörige des Öffentlichen Dienstes im selben Maße werden wollen exakt wie der deutsche Michel, der von Jugend auf nur an die Rente denkt? Ja, sie sollen es ja können und dürfen, dürfen und können sie ja auch. Aber wollen sie es überhaupt, bis hin zum exakt gemäßen Anteil? Kann es vielleicht sein, dass von den Einwanderern anteilsmäßig mehr in die Selbstständigkeit streben, in die Kultur, die Wissenschaft? Sollen diese Bereiche auch alle in Quoten gepresst werden? Es wäre ja mal interessant, das herauszufinden. Wetten, dass bei entsprechenden Studien die Klage aufkäme, so etwas sei hochgradig rassistisch, das gehe uns nichts an.

Zu guter Letzt geht in Berlin natürlich nichts ohne eine völlig neue Sprachlichkeit, in dem Fall sogar mit einem doch sehr interessanten Schlenker. Die Integrationsbeauftragte des Senats, Katarina Niewiedzial, die das Gesetz stark betrieben hat, teilte in dem Zusammenhang mit, dass man jetzt auch den Begriff „Integration“ für sich abschaffen wolle, es kommt in dem gesamten Gesetzentwurf nicht vor. „Das Wort Integration ist nicht mehr zeitgemäß.“ Die gesamte Gesellschaft sei von Migration geprägt. „Deshalb spreche ich gerne von Migrationsgesellschaft.“ Die „gesamte Gesellschaft“ soll offenbar heißen, dass man nicht mehr die Integration von Migranten in die Gesellschaft als Ziel sieht, sondern das Ganze nach dem Willen der Stadtregierung eine Angelegenheit auf Gegenseitigkeit sein soll. Auch gut. Integration also auf dem besten Weg zum Unwort des Jahres.

Okay, dann hätte allerdings die „Integrationsbeauftragte“, die sie ja nach wie vor ist, doch glatt den Beruf verfehlt.

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Jens Lück / 21.01.2021

Ich habe da eine schöne Gendersprechblüte aus Berlin: Am Messegelände nahe ICC steht eine Anzeigetafel für Verkehrshinweise. Da werden gerne auch mal die Autofahrer vor Staus und Unfällen gewarnt. Ich stehe da also vor einigen Monaten an der Ampel, denke mir nichts Böses und auf der nicht weit entfernten Tafel steht doch tatsächlich zu lesen: “Bitte nehmen Sie Rücksicht: Dieses Jahr schon 14 TOTE RADFAHRENDE in Berlin!” Also nicht mehr tote Radfahrer, nein, tote Radfahrende! Also Untote, die auf Rädern putzmunter durch die Stadt fahren. Mir lief es eiskalt den Rücken runter. Und dann sogar gleich 14 von diesen fiesen Zombies. Wahrscheinlich konnten sie nur mit einem am Friedhof entwendeten Drahtesel im letzten Moment ihrer anstehenden Kremierung entkommen. Ich halte übrigens diesen Verkehrshinweis für absolut glaubwürdig. Ich habe in den Tagen danach immer wieder einige dieser Zombies auf Rädern gesehen. Bleich, unkoordiniert kreuz und quer über die Fahrbahn wankend, gün-gräuliche Haut, Friedhofsflair versprühend. Da heißt es dann: Fenster hoch, Innenraumluftumwälzung aktivieren und schnell das Gaspedal bis zum Anschlag durchtreten. Mich bekommt ihr nicht, ihr Zombies!

Werner Geiselhart / 21.01.2021

Wie war das noch mal mit dem Arierparagraphen von 1933. Da durften nur Leute in den öffentlichen Dienst, die ihre “arische” Herkunft nachweisen konnten, der Rest wurde ausgeschlossen. Wenn man jetzt “arisch” durch “migrantisch” ersetzt ... ich mein ja nur.

Harald Oczko / 21.01.2021

In der Tat, einer Coup. Aber wenig überraschend. R2G in Berlin arbeitet ja schon länger an der Transformation von der ursprünglich autochthonen deutschen Gesellschaft zu einer “Migrantengesellschaft”! Und zwar exakt im Sinne des Wortlauts. Die zur Begründung des Gesetzes verbreitete Behauptung, es gehe lediglich darum, dass bei gleicher Qualifikation der Mensch mit Migrationshintergrund eingestellt wird, ist glatt gelogen. Darum geht`s nun wirklich nicht. Worum es der Linke und Grünen geht, bedeutet schon ziemlich unmissverständlich der Wortlaut der Gesetzesüberschrift: “Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrantengesellschaft” Insbesondere der Begriff „Migrantengesellschaft“ zeigt, wohin der Hase läuft. Das deutsche Grundgesetz kennt keine „Migrantengesellschaft“. Folglich ist schon der Titel fauler Zauber. Denn eine “Migrantengesellschaft” besteht zu 100% aus Migranten oder mindestens Personen mit migrantischem Hintergrund. Gemeint sein könnte, wenn überhaupt, also höchstens eine „Migrationsgesellschaft“, allgemein gesprochen also eine Gesellschaft, für die die Zuwanderung von Menschen konstitutiv ist und die dies auch anerkennt. Aber auch die kennt das Grundgesetz nicht. Auch diesbezüglich würde der Titel also hinken, denn gefördert werden könnte allenfalls die „Partizipation“ (von Migranten bzw. solche mit entsprechenden Hintergründen) an der deutschen Gesellschaft” . Für solche Feinheiten stehen aber die üblichen Verdächtigen in dem Berliner Politbiotop natürlich nicht. Denen schwebt ganz was anderes vor. Der Streit, um den es geht, hat jedenfalls aus Sicht der Initiatoren des Gesetzes, ganz andere Ziele.

Klaus Reizig / 21.01.2021

Eine Islamisierung findet nicht statt. Bevölkerungsaustausch ist AfD-Haßspreche.

Volker Kleinophorst / 21.01.2021

Nicht nur Grundgesetzwidrig, diese Politik ist auch auch Völkerrechtswidrig. Die Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998: “Artikel 1: Die in dieser Erklärung gesetzten Normen sind in allen Situationen anzuwenden, einschließlich Friedens­zeiten, Situationen von Störungen und Spannungen, inner­staatlicher bewaffneter Konflikte, Situationen gemischter inner­staatlich-zwischen­staatlicher bewaffneter Konflikte und Situationen des öffentlichen Notstandes. Die Normen in dieser Erklärung sind unter allen Umständen verbindlich. Artikel 3: Rechtswidrige Bevölkerungstransfers umfassen eine Praxis oder Politik, die den Zweck oder das Ergebnis haben, Menschen in ein Gebiet oder aus einem Gebiet zu verbringen, sei es innerhalb inter­nationaler Grenzen oder über Grenzen hinweg oder innerhalb eines, in ein oder aus einem besetzten Gebiet ohne die freie und informierte Zustimmung sowohl der um­gesiedelten als auch jeglicher aufnehmenden Bevölkerung. Artikel 6: Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammen­setzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig. Artikel 7: Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen. Artikel 11: Die Staaten sollen Maßnahmen ergreifen, die die Verhinderung von Bevölkerungs­transfers und der Seß­haft­machung von Siedlern zum Ziel haben, einschließlich des Verbots der Anstachelung zum rassischen, religiösen oder sprachlichen Haß.” Wieso gilt nun der “unverbindliche” Migrationspakt aber nicht diese Entschließung der UN-Menschenrechtskommission?

Robert Jankowski / 21.01.2021

Edit: ich muss mich korrigieren: die Zahlen der Abiturientenqiuote sind noch höher, als ich angegeben habe. Meine Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2006. Mittlerweile ist die Quote (2018) in HH auf 54,8 und in Berlin auf 51,0 gestiegen. Wahrscheinlich basiert das Alles auf der erstklassigen Ausbildung in den beiden Bundesländern…

J. Straten / 21.01.2021

Hier wird viel auf die Berliner geschimpft. Echte Berliner gibt es kaum noch. Sind es nicht Neu"Berliner” aus 180 Ländern? Und jeden Tag mehr. Die 1.000.000-Grenze ist wohl schon überschritten. Bald gibt es nur noch Linke, Grüne und Pass-Berliner. Der Finanzausgleich ist nicht verhandelbar und auf ewig festgeschrieben. Der echte Berliner ist Herr Sarrazin!

armin_ulrich / 21.01.2021

Leider kam weder im Artikel noch in den Leser*Innenbriefen der wahre Hintergrund dieser Initiative zum Vorschein: wer in der berliner*Innen Verwaltung beschäftigt ist, wird bestraft - es ist wie mit dem Bundesverdienstkreuz, welches von wahren Charaktern abgelehnt wurde (z.B. Inge Deutschkron). Diskreminiert werden in Berlin vor allem diejenigen, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Damit würde sich der Anteil der Migrant*Innen erhöhen, die solche Erfahrungen machen müssen.

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