Meines Wissens ist dasnicht das erstens. Bei Bido Ramelow hat es diese Jahr auch schon geklappt -> Schloss Reinhardsbrunn.
Die Behauptung, Art. 15 sei noch nie angewandt worden, ist unzutreffend. In den Bereichen Straßenbau, Hochwasserschutz, Eisenbahnbau, Tagebau und Energieversorgung u.a. kommen Enteignungen immer wieder vor. Auch die Einziehung von Waffen und Geldvermögen sind letztlich Enteignungen. Im Alltag wird jedoch versucht, ohne Enteignungsverfahren durch Kauf von Grundstücken oder Leitungsrechten zurecht zu kommen. Keine Enteigungen gab es bisher zum Zweck der Wohnraumförderung. Hier wird von der eigenen verfehlten Politik in Berlin abgelenkt und einseitig eine Schuld bei Vermietern diagnostiziert. Die DDR hat ja vorgemacht, wie ein staatliche Wohnraumwirtschaft aussieht; warum die Linke glaubt, es besser machen zu können, bleibt mir ein Rätsel. Vermutlich geht hier Ideologie vor Erkenntnis. Rund um Berlin, im Brandenburgischen, gibt es massenweise Platz und Leerstand. Man müsste nur gute Anbindungen schaffen, z. B. mit der S-Bahn. Aber das kann Berlin ja auch nicht. Und Provinz ist für einen Berliner ohnehin nicht sexy.
Und eine weitere Frage ist: Wer wird das bezahlen? Da lässt der Länderfinanzausgleich grüßen! Es war noch nie Sache der Linken, das Geld, dass man verteilen will, selbst zu erarbeiten! “Steuern sind Diebstahl! “
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