Susanne Baumstark / 21.12.2018 / 13:00 / Foto: Scott Lynch / 18 / Seite ausdrucken

Berlin hält weder Ochs noch Esel auf: Enteignung statt Mietwucher?

Die Berliner Zeitung schreibt:

„‘Grund und Boden (…) können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.‘ Ein Passus aus der DDR-Verfassung? Nein, Artikel 15 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit diesem Artikel sollen jetzt nach Willen der Linkspartei Immobilienunternehmen mit 3.000 oder mehr Wohnungen vergesellschaftet werden.“

Es geht erst mal vorrangig um die Enteignung des privaten Vermieters „Deutsche Wohnen“. Man stützt sich dabei auf die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die zu einem Volksbegehren führen soll. Bisher sei Artikel 15 noch nie angewendet worden. Das Ansinnen der Linken hätte wohl eine gewaltige Dimension.

Für den Hintergrund ebenfalls gut zu wissen: Erstens: „Gericht stoppt Wohnungsverkauf ... an Deutsche Wohnen“ sowie die Stellungnahme von „Deutsche Wohnen“ zum Thema. Und zweitens: Berlin „wird durch die neue Politik flüchtlingsfreundlicher, als sie ohnehin schon ist. ‚Die Anwendung des Aufenthaltsrechts in Berlin erfolgt integrationsfreundlich‘, lautet ein Satz aus dem Vorwort des Konzepts. Übersetzt heißt das: Alle sollen bleiben. Berlin schiebt im Bundesvergleich am wenigsten ab. Die meisten Flüchtlinge dürfen auf irgendeine Art bleiben, auch wenn sie keine Chance auf Asyl haben.“

Die nicht gestellte Frage: Wo werden sie wohnen?

Nachtrag vom 21.12.2018:

Nachtrag vom 21.12.: Man stelle sich mal vor, was los wäre, wenn von dieser aktuellen Begründung des Sozialgerichts Berlin ein Flüchtling oder Migrant betroffen wäre: „Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar … Es sei bei Studenten und Auszubildenden in Großstädten keinesfalls unüblich, selbst in engsten Verhältnissen mit mehreren Personen zu wohnen. So werden in Berlin sogar Schlafplätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon in einer Studenten-WG für 260 EUR im Monat inseriert sowie ein Schlafplatz auf einer Couch in zentralen Lagen tageweise für 39 EUR angeboten.“

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Luftwurzel.

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Peter Michel / 21.12.2018

Meines Wissens ist dasnicht das erstens. Bei Bido Ramelow hat es diese Jahr auch schon geklappt -> Schloss Reinhardsbrunn.

Chris Lock / 21.12.2018

Die Behauptung, Art. 15 sei noch nie angewandt worden, ist unzutreffend. In den Bereichen Straßenbau, Hochwasserschutz, Eisenbahnbau, Tagebau und Energieversorgung u.a. kommen Enteignungen immer wieder vor. Auch die Einziehung von Waffen und Geldvermögen sind letztlich Enteignungen. Im Alltag wird jedoch versucht, ohne Enteignungsverfahren durch Kauf von Grundstücken oder Leitungsrechten zurecht zu kommen. Keine Enteigungen gab es bisher zum Zweck der Wohnraumförderung. Hier wird von der eigenen verfehlten Politik in Berlin abgelenkt und einseitig eine Schuld bei Vermietern diagnostiziert. Die DDR hat ja vorgemacht, wie ein staatliche Wohnraumwirtschaft aussieht; warum die Linke glaubt, es besser machen zu können, bleibt mir ein Rätsel. Vermutlich geht hier Ideologie vor Erkenntnis. Rund um Berlin, im Brandenburgischen, gibt es massenweise Platz und Leerstand. Man müsste nur gute Anbindungen schaffen, z. B. mit der S-Bahn. Aber das kann Berlin ja auch nicht. Und Provinz ist für einen Berliner ohnehin nicht sexy.

Detlef Dechant / 21.12.2018

Und eine weitere Frage ist: Wer wird das bezahlen? Da lässt der Länderfinanzausgleich grüßen! Es war noch nie Sache der Linken, das Geld, dass man verteilen will, selbst zu erarbeiten! “Steuern sind Diebstahl! “

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