Gunter Frank / 15.12.2021 / 06:00 / Foto: Achgut.com / 166 / Seite ausdrucken

Bericht zur Coronalage: Correctiv bestätigt irreführende Krankenhauszahlen

Eigentlich wollten die Faktenchecker von Correctiv meinen letzten Artikel widerlegen, doch da sind sie offenbar über die Fakten gestolpert und liefern unfreiwillig weitere Bestätigungen.

Sie haben es wieder getan. Correctiv lässt diesen Corona-Beitrag von mir bei Facebook sperren. An sich kein erwähnenswerter Vorgang mehr. Eher Zensur as usual. Das kuriose diesmal ist jedoch, dass Correctiv mir in dem entscheidenden Punkt recht gibt und mit dazu sogar die offiziellen Zeugen liefert.

In meinem Beitrag äußere ich die naheliegende Vermutung, dass die aktuellen Covid-Versorgungszuschläge zur Manipulation der Covid-Statistiken einladen. Das Problem dabei ist nicht so sehr, dass die Krankenhäuser hierbei Möglichkeiten erhalten, sich legal, jedoch sicher in vielen Fällen unverhältnismäßig, zu bereichern. Viel problematischer ist, dass die Statistiken krankenhauspflichtiger Covid-Fälle dadurch in einem unbekannten, aber ganz sicher relevanten Maße irreführend dramatisiert werden.

Selbstverständlich kann die Krankheit namens Covid-19 eine sehr schwere Erkrankung sein, und die meisten der im Krankenhaus liegenden Patienten mit Lungenentzündung liegen dort, weil es ihnen schlecht geht, teilweise sehr schlecht – aber: Jedes Jahr geht es Menschen besonders im Winter aufgrund einer viralen Atemwegs-Infektion so schlecht, dass sie ins Krankenhaus verlegt werden müssen. Die Frage ist, ob dies im Falle der aktuellen Corona-Infektion häufiger vorkommt. 2020 kann man dies anhand der Abrechnungsziffern verneinen. Wie wird es in 2021, dem Jahr der angeblich zu 95 Prozent wirksamen Covid-Impfstoffe, sein? … Wir werden sehen.

Insgesamt haben die Todes- wie die Belegungszahlen 2020 die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt. Dies ist dem Bundesverfassungsgericht jedoch schlicht egal. Es pfeift auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Einschränkung von Grundrechten – wie anders kann man es denn ausdrücken. Insofern ist es derzeit gesundheitspolitisch gar nicht von Belang, ob mehr oder weniger Covid-Patienten krankenhauspflichtig wurden – sie machen eh, was sie wollen, und das immer noch mit einer Schippe drauf. Selbst bei leeren Betten wird die Impfpflicht für Kinder eingeführt werden. Je mehr Dementi, desto sicherer. Die Glaubwürdigkeit selbst von Wolfgang Kubicki hat inzwischen den absoluten Tiefpunkt erreicht.

Vielleicht ist deshalb die nun folgende Dokumentation der selbstentlarvenden Aussagen des Correctiv-„Faktenchecks“, in dem eine Sprecherin der DIVI, das Bundesgesundheitsministerium und der Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft zitiert werden, nur für die Nachwelt interessant. Aber vielleicht ist sie aber auch weiterer kleiner Tropfen von den vielen, die irgendwann das Fass der Täuschung, der Inkompetenz und der Feigheit zum Überlaufen bringen werden.

Hier nun die entscheidenden Zitate des Correctiv-„Faktencheck“ aneinandergereiht. Die wichtigsten Passagen sind fett herausgehoben:

„Das Ergebnis unserer Recherche: Krankenhäuser müssen positiv getesteten Personen gar nicht heimlich zu Covid-19-Kranken machen. Es ist regulär vorgesehen, dass sie für jeden positiv getesteten Patienten zusätzliches Geld erhalten, weil diese ihnen mehr Aufwand verursachen – egal weswegen sie hauptsächlich behandelt werden. Das bestätigte uns das Bundesgesundheitsministerium.“

„Auf unsere Anfrage schrieb uns Jörn Wegner, Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, per E-Mail: „Es handelt sich dabei nicht um Falschabrechnung. Die Regelungen sind gesetzlich so vorgegeben.“

„ Am 24. November 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz geändert und in Paragraph 21a ein Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser eingeführt. Dieser Zuschlag wird zwischen dem 1. November 2021 und dem 19. März 2022 gezahlt, für Patientinnen und Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind – es sei denn, diese werden bereits am selben oder am nächsten Tag wieder entlassen oder verlegt. Sie müssen also mindestens zwei Tage im selben Krankenhaus bleiben.“ 

„Auf Anfrage schrieb uns ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) per E-Mail, man gehe davon aus, dass die Belastung der Krankenhäuser durch Covid-19 bis März 2022 besonders hoch sein werde. Der Versorgungsaufschlag solle Krankenhäuser unterstützen, deren interne Behandlungsabläufe belastet seien. 'Diese Belastung besteht unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten wegen einer SARS-CoV-2-Infektion stationär behandelt werden, oder ob die Infektion anlässlich einer Behandlung wegen einer anderen Erkrankung festgestellt wird.'“ 

Divi-Sprecherin: Schwer kranken Menschen auf Intensivstationen mache das Coronavirus immer zu schaffen“

Im Artikel von Achgut wird behauptet, dass sich die 'Quote der Belegungsstatistik' erhöhe, weil Krankenhäuser fälschlich alle positiv getesteten Patienten zu stationären Corona-Fällen „umdeuten“. Das würde bedeuten, dass die Krankenhäuser also auch Patienten als „hospitalisiert“ melden, die wegen einer anderen Beschwerde aufgenommen wurden. Das ist möglich. Einen finanziellen Anreiz dafür gibt es für die Krankenhäuser aber nicht, da sie die zusätzlichen Gelder, wie oben erläutert, auch ohne solche falschen Angaben bekommen würden.“ 

Irgendwie stolpern die „Faktenchecker“ beim letzten Satz über sich selbst. Vielleicht wollen sie damit sagen, dass eine legale Täuschung keine Täuschung ist. Man muss ihn aber auch nicht verstehen, denn dank Correctiv haben wir es jetzt amtlich, was immer vermutet wurde. Die aktuellen Covid-Hospitalisierungsstatistik unterscheidet nicht zwischen Patienten, die aufgrund einer schweren Atemwegserkrankung verursacht durch das Coronavirus ins Krankenhaus verlegt wurden und zwischen Patienten mit Herzinfarkt, Schlaganfall oder Knochenbrüchen, die niemals aufgrund ihrer milden Covid-Symptome ins Krankenhaus eingeliefert worden wären. In einer Situation, in der die Politik sich ermächtigt, das Maß an Grundrechten von der Krankenhausbelegung abhängig zu machen, ist dies absolut indiskutabel. Gelinde gesagt.

Doch ganz abgesehen davon erleben wir derzeit eine Krankenhauskrise, die durch den jahrelang sträflich vernachlässigten Pflegekraftmangel verursacht wird, der durch die Impfpflicht weiter verschärft wird. Die zugespitzte Lage hat nichts mit der aktuellen, winterlichen Virusepidemie zu tun, die gibt es mehr oder weniger jedes Jahr. Sie hat sehr viel mit grundlegendem Politikversagen zu tun, für das nun eine gesamte Bevölkerung, von den Kindern, den Kranken, den Berufstätigen bis zu den Alten, in Geiselhaft genommen wird. Noch gelingt es, die Wut auf die Ungeimpften abzulenken, also auf diejenigen, die nicht bereit sind, ihre Gesundheit für dieses Versagen zu riskieren. Doch was geschieht, wenn die Menschen anfangen, das historische Ausmaß an Täuschung zu realisieren?

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Dieter Kief / 15.12.2021

Danke Dr. Gunter Frank, auch für Ihre wiederkehrenden Hinweise, dass es sich bei Covid um eine lebensbedrohliche Krankheit handeln kann. - Die Gesundheitsbürokratie, die Faktenchecker und die Divi wollen das Panik-Level hochhalten. - Das erschwert nicht nur das Verständnis der objektiven Lage erheblich. Das schreckt auch die Kranken unnötig. Sehr unverantwortlich.

Wilfried Cremer / 15.12.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Frank, Corona ist nichts weiter als das Medium des Impfzwangs. Der Impfzwang ist der Riss im Deckel auf das Wissen um die Todesspritze für die Ungeborenen.

Torsten Hopp / 15.12.2021

Sie werden es nie oder erst spät realisieren. Die “verlorenen” Kosten sind einfach zu hoch. Sehr zu empfehlen der Vortrag von Dr. Daniele Ganser (Kann man Medien noch vertrauen), bei dem es nur am Rande um “Corona” geht. Aber er zeigt, wie diese ganze Täuschung funktioniert.

Rolf Schreiber / 15.12.2021

Ich hoffe , Herr Dr. Frank ,  Sie haben noch keinen Besuch von den Schlapphüten bekommen ! Vorkehrungen sollten Sie getroffen haben weil heute wieder alles möglich ist !  Danke für Ihren Mut und Ihre Ausdauer !

Thomas Fetsch / 15.12.2021

Guten Tag, mit großem Interesse verfolge ich Ihre Artikel - zum Corona-Thema insbesondere die Artikel von Dr. Frank. Ich möchte zum heutigen Artikel lediglich einen Hinweis geben, um etwaige Folgerecherchen von Lesern zu erleichtern. In der zitierten Aussage zu geänderten Rechtsvorschriften vom 24.11.2021 wird die Einführung eines Versorgungsaufschlags für Krankenhäuser bei der Behandlung von Patienten erwähnt. Die zitierte Passage erweckt den irrigen Eindruck, dass es sich bei der maßgeblichen Rechtsvorschrift um den neu geschaffenen Paragraphen 21a des IfSG handele - das ist jedoch nicht richtig. Neu eingefügt wurde die genannte Vorschrift vielmehr ins Krankenhausfinanzierungsgesetz. Herzliche Grüße

Justus Liebig / 15.12.2021

Die Menschen in der Masse werden leider gar nichts realisieren, solange die Propagandamaschine läuft. Die Masse ist zu dumm und zu faul. Die Hoffnung ist zuletzt bereits gestorben. So etwas passierte nur durch ein äußeres Ereignis von nationaler Tragweite, also Krieg oder großflächiger Blackout oder wirtschaftlicher Supergau. Die Propagandamaschine muss stoppen und die Katastrophe dem Einzelnen aus der Masse ins Gesicht knallen. Sonst fällt der Groschen nicht. Die Dummheit und Faulheit ist einfach (noch) zu groß.  Leider.

Paul Dietrich / 15.12.2021

Ein Covid-19 Fall laut RKI Falldefinition: „Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung Klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung.“ Zum klinischen Bild gehören „akute respiratorische Symptome jeder Schwere“. Kratzen im Hals + Epidemiologische Lage = Zusatzgeld. Ich glaube, jetzt die Fantasie mit mir durch…

Johann Santi / 15.12.2021

Liebes Correctiv, drei Fragen (ich hätte eigentlich noch mehr): (1) Eine Kodierfrage: Wie wirkt sich für das Abrechnen medizinischer Leistungen der ICD-Code U07.2 COVID-19: virus not identified: clinically-epidemiologically diagnosed COVID-19; probable COVID-19; suspected COVID-19 aus? (2) Laut Angaben in den „Klinischen Aspekten“ des RKI vom 9.12.21 gibt es für MW 45-48 32.099 Hospitalisierungen, laut aktuellem RKI-Wochenbericht (nach Tab. 3) 11.410 Hospitalisierungen mit Angabe des Impfstatus. Wieso ist beim Vergleich beider Tabellen bei ca. 64% der Hospitalisierungen der Impfstatus unbekannt? (3) Laut aktuellem RKI-Wochenbericht vom 9.12.21 gibt es nach Abb. 13 (Datenstand 8.12.) 4.897 gemeldete intensivmedizinisch behandelte COVID-19-Patienten. Nach Tab. 3 ist für MW 45-48 bei genau 1.800 der Impfstatus bekannt. Setzt man diese beiden Zahlen ins Verhältnis, wieso ist dann bei ca. 63% der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten der Impfstatus unbekannt? Danke für die Antworten! Danke für die Antworten!

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