Ein aufmerksamer Leser wies uns auf ein Foto in der taz hin, auf dem ein junges Mädchen auf einer Demonstration ein Poster hochhält mit dem Text: „Stoppt die Diskriminierung / Religionsfreiheit gilt auch für Musliminnen“.
Lassen wir die Feinheit außer acht, dass nach islamischer Auffassung die Frauen keine Musliminnen sind, sondern Frauen von Moslems, wird hier genau der grundgesetzliche Wert vertreten, um den es uns geht, dass nämlich jedem und jeder freigestellt sein soll, sich zum islamischen Glauben zu bekennen, nicht zu bekennen oder nicht mehr zu bekennen. Leider sieht das die Scharia anders, und im Iran wird das Strafrecht demnächst angepasst, was bei uns wieder als Schritt in die Rechtsstaatlichkeit verkauft werden wird.