Rechtsanwältin sieht Benachteiligung durch Ausschluss Ungeimpfter und „2G-Plus-Plus“-Regel.
Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat in dieser Woche namens ihrer Mandantin alle Richter des Ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, berichtet berliner-zeitung.de. Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, die am Dienstag stattfand, ohne dass es rechtlich erforderlich gewesen wäre, „2G-Plus-Plus“ für alle anwesenden Personen, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet hätte.
Das bedeute neben dem Ausschluss Ungeimpfter von einem Gerichtsverfahren, dass Geimpfte einen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter sein dürfe als 24 Stunden. Sollte der Test aus administrativen Gründen nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eingetroffen sein – was bei der Überlastung von Laboren durchaus denkbar sei – würden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl nicht schuldhaft, automatisch von Verhandlungen ausgeschlossen. Damit hätte das Höchstgericht die „strengsten Corona-Regeln der Republik“ geschaffen. Die Regelung stünde offensichtlich im Widerspruch zum Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit, so Hamed.
Hamed habe das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit begründet, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.
Hamed habe der Zeitung Die Welt gesagt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“